Programmkritik: ARD-Sendung „Anne Will“ vom 09.10.2016

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Maren
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Programmkritik: ARD-Sendung „Anne Will“ vom 09.10.2016

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Ihre ARD-Sendung „Anne Will“ vom 09.10.2016

Programmkritik

Sehr geehrte Frau Will, sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sendung „Anne Will“ vom 09.10.2016 haben Sie als Zusammenfassung ein vor Beginn der Sendung vorbereitetes Schlusswort aus einem Zeitungsausschnitt aus der israelischen Zeitung Haarez vorgelesen. Darin wurde die Situation in Aleppo mit dem Holocaust verglichen.

Erstens frage ich mich, wozu erst die ganze Diskutierrunde veranstaltet wird, um dann doch zum vorher vorbestimmten Ergebnis zu kommen. Zweitens ist der Holocaust-Vergleich falsch und unzulässig, auch wenn er aus einer israelischen Zeitung vorgelesen wurde, aus folgendem Grund:

Im Holocaust wurden Millionen Zivilisten feige ermordet wegen ihrer Religionsangehörigkeit. In Aleppo kommen Tausende Zivilisten ums Leben weil sie von den in Ihrer Sendung als „gemäßigte Rebellen“ bezeichneten Terroristen als menschliche Schutzschilde missbraucht werden, wie die Mitarbeiterin der Kindernothilfe leise berichtete. Leider ist diese Äußerung in Ihrer Sendung überhört worden.

An Ihrer Diskussions-Moderation möchte ich kritisieren, dass Sie solche leisen Äußerungen der Mitarbeiterin der Kindernothilfe und auch die zurückhaltenden Äußerungen des russischen Botschafters nicht aufgegriffen haben, sondern den Blasen der Herren Röttgen und Kornblum zu viel Raum gelassen haben.

Sie haben zum Beispiel nicht hinterfragt, mit welcher völkerrechtlichen Legitimation Herr Kornblum eigentlich die Absetzung des Präsidenten eines anderen Landes fordert. Im Gegenteil, Sie hatten in Ihrer Moderation es als einen Fehler der USA dargestellt, nicht schon viel eher direkt in den Krieg eingegriffen zu haben.

Sie haben nicht die Äußerung der Mitarbeiterin der Kindernothilfe aufgegriffen, dass die „Rebellen“ nach wie vor Unterstützung von außen erhalten.

Herr Kornblum hat übrigens in einem Nebensatz angedeutet, die „Rebellen“ in Aleppo seien gemäßigt. Das haben Sie auch nicht hinterfragt.

Gar nicht berücksichtigt wurde, wie diese „Rebellen“ 2012 / 2013 gewaltsam nach Aleppo eingedrungen sind. Dabei wurde unter anderem das damals größte und modernste Krankenhaus Syriens zerstört. Weiterhin wurde nicht berücksichtigt, welche fatalen Auswirkungen auf die Versorgung mit Medikamenten und medizinischer Ausrüstung von den Sanktionen westlicher Länder gegen Syrien ausgehen.

Frau Will, diese Sendung sollte oder durfte ganz offensichtlich nicht zur unabhängigen Aufklärung und Information beitragen, sondern war Teil der gegenwärtig laufenden Propagandaschlacht gegen Russland und Syrien. Nun, da die durch USA, Türkei, Katar und Saudi-Arabien unterstützten Al-Kaida-Ableger in Ost-Aleppo in Bedrängnis geraten, wird in westlichen Medien eine Charme-Offensive für diese Terroristen gestartet (Beispiel „Weißhelme“; Beispiel Verwendung von Material des „Aleppo Media Center“; Beispiel ungeprüfte Verwendung von Angaben der sogenannten „Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ mit Sitz in London; Beispiel ungeprüfte Anschuldigungen rund um den beschossenen / ausgebrannten LKW-Konvoi des Syrischen Arabischen Halbmondes, fälschlich als UN-Hilfskonvoi dargestellt).

In diesem Zusammenhang möchte ich eindringlich darauf hinweisen, dass vor wenigen Tagen das Stuttgarter Oberlandesgericht geurteilt hat, dass die Organisation Ahrar al Sham (ehemals Al Nusra) eine terroristische Organisation ist. Die Absicht, gegen die syrische Armee zu kämpfen, mache die Rebellenformationen nicht minder verantwortlich für „Gewalt gegen Zivilisten, die Belagerung von Städten und die Geiselhaft von Bürgern“ erklärte der Senatsvorsitzende Richter Hartmut Schnelle. Schnelle beschrieb die Organisation als „ausländische terroristische Vereinigung“, die sich als Teil der „gemäßigten Opposition“ in Syrien darstellt. (Quelle: Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, Programmkritik „Ahrar al Sham ist terroristische Vereinigung“ vom 10.10.2016).

Bitte nehmen Sie dieses Urteil zur Kenntnis und stellen Sie Ihre Beurteilung der Situation in Aleppo richtig.
Ich stelle regelmäßig fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem im Rundfunkstaatsvertrag formulierten Anspruch, unabhängig zu informieren, sehr oft nicht gerecht wird. Trotz üppiger GEZ-Zwangssubventionen, deren moralische Berechtigung damit in Frage gestellt ist. Insbesondere die als persönliche Meinung gekennzeichneten Beiträge sind „nicht den Fakten verpflichtet“, wie mir der öffentlich-rechtliche Sender MDR vor mehreren Wochen in einer Antwort auf eine Programmkritik mitteilte. „Nicht den Fakten verpflichtet“ heißt für mich, es ist Zeitverschwendung, solcherart Sendungen zu verfolgen.

Ich behalte mir eine Veröffentlichung dieses Schreibens und Ihrer Antwort vor.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX*

*Der Name des Einreichers ist uns und der Redaktion bekannt.
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