Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Werte Damen und Herren,

am 11. Juni zeigten Sie in Ihrer Sendung "Abendschau" ab 19.30 Uhr einen Bericht über die Einhaltung der "Maskenpflicht"im öffentlichen Nahverkehr in Berlin. Darin wurde u.a. behauptet, dass sich "die Wissenschaft darüber einig" sei, dass die Verwendung von Masken zur Eindämmung der "Corona-Pandemie" erforderlich und nutzbringend sei.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft, wen Sie unter "der Wissenschaft" verstehen. Weiter bitte ich um Darlegung wissenschaftlicher Belege, in der Regel unbestrittener wissenschaftlicher Studien, für den behaupteten Nutzen einer Maskenpflicht im konkreten Kontext Ihres Berichts, also der von Ihnen geprüften und verwendeten Quellen.

Dass medizinische Masken (Medizinprodukte), die von dafür geschultem Personal sachgemäß angewendet werden, einen gewissen Infektionsschutz bieten, ist tatsächlich durch Studien wissenschaftlich belegt und unter einer Mehrheit der Wissenschaftler anerkannt.

In Ihrem Bericht beziehen Sie sich allerdings auf Masken, die zum großen Teil keine Medizinprodukte (weil z.B. selbst gebastelt) sind und von nicht geschulten medizinischen Laien (im Sinne eines Infektionsschutzes) überwiegend unsachgemäß verwendet (zu lange, zu oft getragen, zu schlecht oder gar nicht keimfrei gemacht, mit den Händen berührt etc. etc. - all das wird im medizinischen Bereich strikt vermieden!) werden. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, auf welche Wissenschaftler und auf welche Studien Sie Ihre oben genannte Aussage stützen! Nach meinen Recherchen gibt es für den Nutzen von Masken in diesem Kontext keinerlei wissenschaftliche Evidenz, eine Mehrzahl von Wissenschaftlern sieht im Gegenteil Masken unter solchen Bedingungen sogar als nutzlos bis schädlich an. Erst gestern hat z.B. Herr Prof. Dr. Streeck, einer der führenden deutschen Wissenschaftler auf diesem Gebiet, in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung explizit darauf hingewiesen. Damit steht er bei Weitem nicht allein - also, welche "einige Wissenschaft" meinen Sie und auf welche Nachweise stützen Sie das?

Die Frage ist auch insofern von Bedeutung, als Sie im weiteren Verlauf des Berichts offenbar versuchen, Menschen, die sich an die Empfehlung anerkannter Wissenschaftler wie Streeck halten und keine Maske tragen, zu skandalisieren.

Sollten Sie Ihre Aussage fälschlich getätigt haben, bitte ich um Mitteilung, wann Sie - an ähnlich prominenter Stelle - eine Richtigstellung zu senden gedenken.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich vorab,

mit höflichem Gruß,

Dr. H. Demanowski, Berlin
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Maren
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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Am 15.06.20, 11:46 schrieb Service-Redaktion <service-redaktion@rbb-online.de>:

Lieber Herr Dr. Demanowski,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail zu unserer "Abendschau"-Sendung vom 11. Juni.

Im Namen der Redaktion können wir Ihnen folgende Antwort übersenden:

Sie können sich durch höherwertige Masken (FFP2 und besser) signifikant selbst schützen. Das Entscheidende mit Blick auf die Ausbreitung der Pandemie ist jedoch, wie potentiell Infizierte die Viren in der Welt verbreiten, also der Fremdschutz. Hier helfen nach diversen Studien auch Alltags-Masken. Das ist nach langem Hin und Her inzwischen weltweit wissenschaftlich anerkannt und auch durch praktische Versuche belegt. Lesen Sie zum Beispiel die jüngste Studie mit Blick auf die generelle Maskenpflicht in Jena und die Studien, die das Wissenschaftsblatt The Lancet ausgewertet hat. Epidemiologen und Hygieniker haben die Masken von vornherein deutlich positiv bewertet, die Virologen sind da zum Teil noch anderer Meinung.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -vermieden

Ich gebe Ihnen aber Recht, dass "die Wissenschaft" eine etwas großzügige Formulierung ist, bei der Vielzahl von Ansichten, die zu diesem Thema unterwegs sind.

Abgesehen davon hat aber der Senat Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr angeordnet, so dass hier von Skandalisierung keine Rede sein kann. Diejenigen, die keine Maske tragen, verstoßen gegen die Infektionsschutz-Verordnungen des Landes Berlin.

Wir freuen uns, dass Sie unsere Berichterstattung so engagiert und kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Teamleitungsassistentin
Service-Redaktion

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam

service-redaktion@rbb-online.de
www.rbb-online.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.
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Maren
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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Antwort des Beschwerdeführers:


Verehrte Frau Goller,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Die verlinkten Studien sind mir größtenteils bekannt - wie auch all diejenigen, die zu gegenteiligen Schlüssen gelangen und die Sie nicht verlinkt haben.

Zustimmenden wie ablehnenden Studien ist gemeinsam, dass sie auf Indizien gründen und keine Beweiskraft entfalten, wie die jeweiligen Autoren auch stets darlegen. Die von Ihnen explizit erwähnten Erfahrungen aus Jena sind insofern ohne spezifischen Aussagewert, weil parallel zur Maskenpflicht zeitgleich auch weitreichende weitere Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen verhängt wurden. Ein kausaler Zusammenhang mit eventuell geringeren Infektionszahlen aufgrund von Masken lässt sich schon allein deshalb nicht herstellen.

In der beanstandeten Nachrichten(!)sendung hatten Sie nicht nur von "der Wissenschaft" gesprochen sondern explizit behauptet, dass sich "die Wissenschaft einig" über den Nutzen einer Maskenpflicht sei. Das lässt sich beim besten Willen nicht mehr als "etwas großzügige Formulierung" verkaufen, es ist eine bewusste Falschinformation! Sie sollten das dringend richtigstellen.

Ob entsprechende, möglicherweise gesundheitsschädliche Senatsverordnungen ohne nachgewiesenen Nutzen (siehe oben!) rechtlichen Bestand haben können und werden, die zudem weder vom Grundgesetz noch vom Infektionsschutzgesetz gedeckt sind (hiernach dürfen ausschließlich Kranke bzw. nachweislich ansteckend Infizierte besonderen, gut begründeten ! Maßnahmen unterworfen werden, keinesfalls aber die gesamte, im Wesentlichen gesunde Bevölkerung), sei einmal dahingestellt. Vermutlich - oder besser: ganz sicher - nicht.

In Ihrem Beitrag hätten Sie z.B. die Chance gehabt, solchen Fragen nachzugehen - es sei denn, Sie definieren sich als Regierungssprachrohr, was dann allerdings Ihrem gesetzlichen Auftrag widerspräche. Sie hätten vielleicht auch Menschen nach ihren (vermutlich sehr unhygienischen) Tragegewohnheiten befragen oder mikrobiologische Proben von Masken auswerten können. Sie hätten Fachleute zu Wort kommen lassen können, die sich - wie es dem realen Bild entspricht - pro und kontra Maske äußern und das begründen. Das wäre echter Journalismus! Statt dessen haben Sie, ohne äußerst fragwürdige Vorschriften in irgend einer Weise auch nur zu hinterfragen, Falschmeldungen verbreitet und Bürger, die aus möglicherweise guten Gründen keine Masken trugen, in unerträglicher Weise dort denunziert, wo es selbst dem Ordnungsamt offenbar zu schäbig und peinlich war!

So lässt sich das Vertrauen der Zuschauer jedenfalls nicht (zurück) gewinnen.

Mit höflichem Gruß,

Dr. H. Demanowski
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Maren
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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Intendantin / persönlich
Masurenallee 8 - 14

14057 Berlin



Meine Anfrage an den RBB vom 11. Juni 2020


Werte Frau Intendantin,

vor einigen Tagen hatte ich mich online bei Ihrem Zuschauerservice über einen Nachrichtenbeitrag beschwert, in welchem zur besten Sendezeit eine offensichtliche Falschmeldung verbreitet wurde. Dort wurde im Zusammenhang mit den derzeitigen Notverordnungen zur Corona-"Pandemie" wörtlich behauptet, dass "sich die Wissenschaft darüber einig" sei, dass Masken (bzw. der Zwang, diese z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen) einen gesundheitlichen Nutzen hätten. Das ist eine eindeutige, unmissverständliche Aussage. Leider ist sie falsch.

Zwar gibt es Studien, die einen Nutzen von Masken nahelegen, doch gibt es mindestens ebenso viele Studien, die auf das genaue Gegenteil hinweisen. Nahezu allen Studien - zustimmenden wie ablehnenden - ist gemeinsam, dass sie explizit, zumindest soweit es sich um wissenschaftliche Untersuchungen handelt, auf ihre jeweils unzureichende Datenbasis hinweisen und eher auf Indizien fußen. Angesichts einer solchen Situation ist es natürlich vollkommen unzulässig zu behaupten, dass sich "die Wissenschaft darüber einig" sei. Solche Behauptungen bezeichnet man neudeutsch als Fake News.

Diese vermeintliche Bagatelle ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil sich der gesamte Beitrag, in welchem Nutzer des ÖPNV, die keine Maske trugen, in unglaublicher Weise denunziert und als "Gesundheitsrisiko" für andere hingestellt wurden, im Wesentlichen auf diese eindeutig falsche Behauptung stützte. Ohne diese Fake News hätten Sie sich nur auf (höchst wahrscheinlich rechts- und grundgesetzwidrige, worüber sich übrigens - diesmal wirklich - zahlreiche Juristen und Verfassungsrechtler einig sind, und das auch ordnungsgemäß nachweisen) politisch motivierte Notverordnungen berufen können, was Sie einmal mehr als "Staatsfunk" erkennbar gemacht hätte. Das wollten Sie wohl verschleiern und waren sich mit diesem Ziel selbst für dreiste Lügen nicht zu schade.

Wenige Tage nach meiner diesbezüglichen Beschwerde erhielt ich eine freundlich formulierte Antwort aus Ihrem Hause. Hier waren u.a. Studien verlinkt, die einen Nutzen von Masken vermuten (!), die zahlreichen Studien, die auf das Gegenteil hinweisen, wurden erneut weggelassen. Ferner wurde etwas umschweifig eingeräumt, dass "die Wissenschaft" vielleicht eine "etwas großzügige Formulierung" gewesen sei.

Ganz offensichtlich sollte ich hier, nachdem ich mit meiner Anfrage bereits auf die Falschinformation hingewiesen hatte, noch ein zweites Mal manipuliert und belogen werden! Denn einerseits wurde erneut nur ein passend gewählter, jedoch höchst unvollständiger und somit direkt irreführender Ausschnitt des betreffenden wissenschaftlichen Diskurses präsentiert, zum Anderen wurde meine Kritik an der falschen Aussage, "die Wissenschaft ist sich einig", geschickt verkürzt und ablenkend als nicht ganz passende Formulierung verharmlost. Damit blieb und bleibt natürlich auch die eindeutige Falschmeldung, bei der ich aufgrund der Umstände nunmehr von Vorsatz ausgehe, unkorrigiert im Raum. Eine öffentliche Richtigstellung Ihrer Fake News an ähnlich prominenter Stelle des Programms haben Sie meines Wissens bis heute nicht vorgenommen.

Leider ist das Erlebte kein Einzelfall. Obwohl ich Ihr Programm eher selten und zufällig einschalte, fallen in erschreckender Häufigkeit unwahre, tendenziöse und diffamierende Beiträge auf. Nicht immer finde ich die Zeit, darauf einzugehen (das wäre wohl auch ein Vollzeitjob für mich, während es ein Armutszeugnis für Sie bedeutet).

Ich möchte mich deshalb erkundigen, ob die unkritische, stets zustimmende Wiedergabe höchst fragwürdiger Regierungspositionen, die sich in der Corona-"Pandemie" nochmals verstärkt hat, selbst bei Vorliegen schwerster Verfassungs- und Rechtsbrüche durch die Politik und Trotz des Fehlens belastbarer wissenschaftlicher Begründungen, zum Selbstverständnis Ihres Senders gehört und wie sich das mit Ihrem gesetzlichen Auftrag verträgt. Mich interessiert, ob dabei - wie im geschilderten Beispiel - vorsätzlich Falschmeldungen eingesetzt oder - wie bei anderen Anlässen, z.B. der "Berichterstattung" zu Demonstrationen zur Verteidigung der Grundrechte beobachtet - gezielt mit unbewiesenen Behauptungen, sinnentstellenden Verkürzungen, sachfremden Andeutungen und Diffamierungen ("Verschwörungstheoretiker" etc.) gearbeitet wird (bei mehreren dieser teilweise langen "Berichte" haben Sie es tatsächlich fertiggebracht, das jeweilige Motto der Demonstrationen und deren Ziele vollständig zu unterschlagen, während Sie wild - und ohne bei den Teilnehmern nachzufragen - über eventuelle bösartige oder irre Motive der Protestierenden spekulierten, aber gleichzeitig auch auf die dabei zu beobachtende, völlig unverhältnismäßige Polizeigewalt, z.B. die - brutale - Festnahme des friedlich protestierenden Herrn Hildmann und der DDR-Bürgerrechtlerin Barbe, nicht weiter eingingen, obwohl beides für ein halbwegs demokratisch verfasstes Land unglaubliche Skandale sind). Falls all das nicht beabsichtigt gewesen sein sollte, was ich zwar hoffe, aber kaum mehr glauben kann, bitte ich um Auskunft, wie es zu derart katastrophalen journalistischen wie handwerklichen Fehlleistungen kommen kann und warum derart grobe Fehler anscheinend grundsätzlich nicht richtiggestellt werden, obwohl Sie darauf hingewiesen wurden.

Sind Ihnen elementarste journalistische Prinzipien wie die strikte Trennung von Information und Meinung, die Notwendigkeit, Informationen - auch solche aus (Regierungs-) Politikermund oder von "Experten" - stets anhand unabhängiger Quellen zu prüfen (und diese Quellen auch anzugeben), sowie in konträren Situationen die Standpunkte beider Seiten zu ermitteln und angemessen (wertungsfrei) darzustellen, überhaupt bekannt? Falls ja: warum arbeiten Sie dann nicht danach?

Verehrte Frau Intendantin, sowohl aus Ihren "Informations"programmen - auch im Hörfunk -, die eher an primitive Propaganda denn an seriöse, neutrale Berichterstattung erinnern, und mit recht leicht erkennbaren Fake News operieren, als auch aus den zwar freundlich formulierten, inhaltlich aber sehr überheblich daherkommenden Antwortschreiben Ihres Hauses auf entsprechende Beschwerden geht eine unerträgliche Arroganz gegenüber Ihren Zuschauern hervor, denen Sie offenbar elementarsten Sachverstand und Bildung absprechen (was sich nicht zuletzt auch in Ihren zwanghaften "Warnungen" vor "Verschwörungstheoretikern" und "Extremisten" manifestiert - so erzieht man vielleicht unmündige Kleinkinder, keine erwachsenen, übrigens mit - auch von Ihnen - unantastbarer Würde ausgestatteten Bürger, die durchaus fähig sind, sich eigene, richtige Meinungen zu bilden, und zwar ohne von Ihnen mit Falschmeldungen gefüttert und unablässig unzumutbar belehrt zu werden!). Offensichtlich halten Sie die Bürger dieses Landes für erheblich dümmer als sich selbst, anderenfalls würden Sie wohl nicht davon ausgehen, mit Ihren primitiven propagandistischen Fake News und Verdrehungen bei ihnen durchzukommen. Oder ist es die Arroganz vermeintlicher Macht, die Sie antreibt? Arrogante Machtphantasien haben schon bei manch anderen mit einem bösen Erwachen geendet, Sie wären nicht die erste (und nein, das ist – um gleich einem Ihrer Lieblingsstereotype vorzubeugen, wonach von Ihrer Propagandalinie abweichende Meinungen höchst wahrscheinlich „extremistisch“ seien – ausdrücklich keine „Morddrohung“!).

Bitte klären Sie mich auf, was Sie und Ihr Personal dermaßen dreist, journalistisch unprofessionell und töricht agieren lässt! Dafür bedanke ich mich schon jetzt, es interessiert mich wirklich!


Mit höflichem Gruß,

Dr. Hans Demanowski
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Maren
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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Ausführlichere, etwas verschnupfte, Antwort vom rbb-Programmdirektor:
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Maren
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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer ist nicht ganz zufrieden mit der Antwort des Programmverantworlichen und macht in seiner Replik deutlich, was er von Informationsangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwartet:


Abs.: Dr. Demanowski, 22.07.2020


Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Dr. Schulte-Kellinghaus
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin


Meine Anfrage an den RBB vom 11. Juni 2020 / Ihre Antwort vom 14.07.2020


Verehrter Herr Dr. Schulte-Kellinghaus,

als ich Ihre Nachricht, für die ich mich sehr bedanke, in den Händen hielt, musste ich zunächst unwillkürlich lachen, denn Ihr Text las sich doch sehr wie das Werk eines wider Willens zu einer Strafarbeit Verdonnerten, der sich sogar „fast beleidigt“ fühlt. Aber eigentlich ist das ja gar nicht zum Lachen, denn offensichtlich habe ich mein Ziel, nämlich, Sie zum Nachdenken über die journalistische Qualität Ihres Senders anzuregen, bravourös verfehlt. Und das ist schade, denn mehr Qualität würde uns ja beiden nützen – und Tausenden von Zuschauern außerdem. Leider haben Sie – wenigstens in Ihren Darlegungen – diesem Aspekt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Vielleicht hätte ich ja sanfter formulieren sollen, was allerdings (das müssen Sie zugeben!) nach der inzwischen langen Vorgeschichte schwergefallen wäre. Damit will ich mich aber gar nicht herausreden, natürlich hätte ich über meinen Schatten springen können (und deshalb auch sollen).

Und weil ich annehme, dass Sie an einem Dialog mit mir nicht wirklich interessiert sind oder auch keine Zeit dafür haben, möchte ich Ihnen nachfolgend einfach einige Erwartungen mitgeben, die sicherlich nicht nur ich an Ihre Programme habe:

Ich wünsche mir, dass in der Berichterstattung – egal worüber – Information und Meinung (auch in der Themen- und Wortwahl, wie auch in der Schwerpunktsetzung) klar voneinander getrennt werden. Informationen müssen neutral vermittelt werden, für Meinungen, die natürlich auch ihre Berechtigung haben, ist der Kommentarbereich da. Ich wünsche mir, dass bei Berichten über Konfliktsituationen immer die Sichtweisen aller maßgeblich beteiligten Seiten neutral und zutreffend nebeneinander dargestellt werden. Und ich erwarte, dass wesentliche Behauptungen mit unabhängig nachprüfbaren Fakten belegt werden, was natürlich einschließt, dass „Fakten“ (wie im Falle der Masken) nicht einfach frei erfunden werden dürfen, wenn sie in der Wirklichkeit nicht auffindbar sind. Diese Wünsche lassen sich unter dem Begriff Einhaltung elementarer journalistischer Standards zusammenfassen. Das sind nun wirklich keine übertriebenen Forderungen, sondern Selbstverständlichkeiten, die sich neben den allgemeinen Anforderungen an jour-nalistische Tätigkeit ja auch explizit aus den für Sie geltenden Rundfunkstaatsverträgen ergeben. Halten Sie sich einfach daran und Sie werden keinen weiteren Ärger mit mir haben, versprochen.

Weil das möglicherweise zu abstrakt war, möchte ich noch etwas konkretisieren:

Wenn Sie ausführlich über eine Demonstration berichten, dann wünsche ich mir, dass Sie den Zuschauern zuallererst mitteilen, was eigentlich das Ziel dieser Demonstration ist, also, wofür oder wogegen die Menschen auf die Straße gehen (im konkret gerügten Fall wurde für die Grundrechte und das Grundgesetz demonstriert, was per se gar nicht anrüchig oder gar – wie Ihr „Experte“ formulierte - „kriminell“ sein kann!).

Ohne diese Information verliert die gesamte Berichterstattung ihren Sinn (als Berichterstattung). Ich wünsche mir, dass auch Protagonisten bzw. Teilnehmer der Demonstration zu Wort kommen – und zwar mit ihren Kernaussagen, nicht mit irgendwelchen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitatfetzen. Ich möchte, dass in Nachrichtenformaten nicht von „Experten“ über anscheinend namenlose „Extremisten“, „Radikale“ oder „Verschwörungstheoretiker“ spekuliert wird, weil das nicht nachprüfbar und deshalb im Sinne einer Berichterstattung vollkommen belanglos ist. Gerade die auffallende Zurückhaltung, Namen zu nennen, deute sicher nicht nur ich als begründete Furcht Ihres „Experten“, mit entsprechenden Behauptungen vor Gerichten krachend zu scheitern. Wenn die eigene Position Ihres „Experten“ dermaßen schwach ist, sollte man besser ganz darauf verzichten. Dass Ihr „Experte“, der ja eigentlich ein wichtiges Anliegen vertritt, so auch jede Glaubwürdigkeit verliert, kann man nur tragisch nennen, weil das die Extremisten, die er meint, unmittelbar stärkt, da man sich immer an seinen gleichermaßen lächerlichen wie denkwürdigen Corona-Auftritt erinnern wird. War es das wirklich wert?

Stattdessen möchte ich darüber informiert werden, wenn auf einer Demonstration, über die Sie (siehe oben) lange und spekulativ berichten, die bekannte DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe von der Polizei rechtswidrig und ohne Einhaltung des Mindestabstandes (der Ihnen sonst immer so am Herzen liegt) abgeführt wird, obwohl sie aufgrund ihres Alters zu einer Risikogruppe gehört. Die Zuschauer hätte in dem Zusammenhang wahrscheinlich auch interessiert, warum Frau Barbe überhaupt an der Demonstration (von „Rechtsradikalen“ und „Verschwörungstheoretikern“?) teilgenommen hat – es wäre sicherlich nicht so schwer gewesen, sie anzurufen. Die „Aktuelle Kamera“ hat seinerzeit natürlich auch nie bei ihr nachgefragt – sollten Sie das nicht eigentlich besser machen? Warum setzen Sie sich ohne Not solchen, sich zwangsläufig aufdrängenden Vergleichen aus? Und ich hätte mir gewünscht, dass Sie darüber berichtet hätten, dass die verfügten „Einschränkungen“ des Demonstrationsrechts, über deren („kriminelle“) Nichteinhaltung Sie sich ausführlich empört haben, grundgesetzwidrig waren und deshalb auf Anordnung von Gerichten schon kurze Zeit später aufgehoben werden mussten.

Und damit, auf eine abstraktere Ebene zurückkommend, wünsche ich mir, ja, verlange ich von Ihnen, dass Sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der darin verbrieften Grundrechte stehen, statt sich zum Sprachrohr irgendwelcher, das Grundgesetzt verletzender „Verordnungen“ und Verwaltungsakte zu machen, die lange vorhersehbar und inzwischen auch faktisch Stück für Stück vor Gerichten scheitern und als rechtswidrig eingestuft werden, seien es Demonstrationsverbote bzw. -einschränkungen, seien es freiheitsbeschränkende Maßnahmen („Lock-down“), sei es der illegale Abruf persönlicher Daten, seien es willkürliche „Quarantänemaßnahmen“, sei es etwas anderes.

Ich wünsche mir, dass Sie – bei aller Neutralität - auf der Seite des Rechts und nicht auf der Seite des Unrechts stehen und vielleicht auch einmal die Berechtigung politisch verfügter Zwangsmaßnahmen, die in ihrem Charakter völlig willkürlich und sachlich kaum begründet sind (weshalb Gerichte sie ja auch aufheben lassen), hinterfragen. Wenigstens einmal.

Das lässt sich natürlich leicht fordern. Ich weiß so gut wie jeder andere, dass es für Sie schwer umsetzbar ist, weil Sie sich in einem massiven Interessenkonflikt befinden, in welchem die Politik letztendlich darüber entscheidet, wie gut, schlecht (oder gar nicht) Sie finanziert werden. Das kann ich für Sie auch nicht auflösen, möchte aber auf das Dilemma hinweisen, dass eine zunehmende Entfremdung des eigenen Publikums mittel- und langfristig ebenfalls dazu führen wird, dass man Ihnen die Finanzen entzieht. Denn Medien ohne Reichweite sind für Politiker irgendwann auch nur noch für Profilierungsversuche interessant (siehe Berlusconi). Politik kennt weder Redlichkeit noch Treue.

Und, ehrlich gesagt, während ich vor zehn Jahren noch für die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks demonstriert und gekämpft hätte, wüsste ich heute nicht mehr, warum ich das tun sollte. Ich wäre ja nicht einmal sicher, ob Sie eine solche Demonstration nicht als „kriminell“ bezeichnen würden.

Mit höflichem Gruß,

Dr. H. Demanowski


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Re: Fragen an den rbb zur Maskenpflicht im ÖPNV

Beitrag von Maren »

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Herrn Christoph Singelnstein
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin


Meine Nachricht vom 22. Juni 2020 / Ihre Antwort vom 14.08.2020

Verehrter Herr Singelnstein,

Ihrer Nachricht, für die ich mich bedanke, entnehme ich, dass Sie mit der Berichterstattung Ihres Senders rundum zufrieden sind.
rbb.pdf
(1.55 MiB) 825-mal heruntergeladen
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie Kritik an Ihren Inhalten für unberechtigt halten. Das bedaure ich, denn es wäre anderenfalls eine Chance, Ihr Angebot zu verbessern und die Zuschauer- bzw. Hörerabwanderung zu verlangsamen. Nach meinem Eindruck war Ihr Programmdirektor in dieser Hinsicht etwas offener.

Was mich sehr ärgert ist, dass Sie versuchen, die Koordinaten der Diskussion zu verschieben. Ich hatte mich an keiner Stelle darüber beschwert, dass Sie nicht oder zu wenig über die Ereignisse rund um die Corona-Notverordnungen berichten würden. Vielmehr hatte ich den Inhalt dieser Berichterstattung bemängelt. Den von Ihnen hier verwendeten Taschenspielertrick wollen wir als vernünftige, einigermaßen gebildete Menschen dann doch lieber so genannten „Faktencheckern“, „Correktiven“ und ähnlichen Gremien überlassen. Mir ist an einem seriösen Austausch gelegen und ich bitte das zu respektieren.

Was nun die Inhalte Ihrer Berichterstattung betrifft, sind Sie leider überhaupt nicht darauf eingegangen. Ich möchte hier die zahlreichen, Ihnen seit langem vorliegenden Kritikpunkte nicht noch einmal wiederholen. Sie kennen sie ja.

Lassen Sie mich vielmehr an ein paar wenigen, aktuellen Beispielen verdeutlichen, dass ich bei Ihnen in wesentlichen Teilen der Corona-Berichterstattung weder journalistische Sorgfalt noch Ausgewogenheit erkennen kann:

Nach wie vor findet in Ihren Programmen, auch im Hörfunk, eine Gleichsetzung von positivem PCR-Testergebnis und Infektion, von Infektion und Krankheit und von Krankheit und schwerer Krankheit statt. Das ist nicht nur unwissenschaftlich, es ist auch in hohem Maße irreführend, genauer gesagt: eindeutig falsch – entspricht allerdings bis aufs Komma der offiziellen Regierungslinie. Dass der vermeintliche „Anstieg der Infektionszahlen“ (siehe oben: der positiven PCR-Testergebnisse ohne diagnostischen Wert, was die Testhersteller sogar explizit angeben!) allein der gewaltigen Ausweitung der Testmengen geschuldet ist, dass jedoch der Anteil positiver Testergebnisse (nicht Infektionen!) seit langer Zeit stabil um den Wert von einem Prozent schwankt (zuletzt lag er bei 0,88%) und dass der Testfehler der gängigen PCR-Tests (Falsch-Positiv-Rate) bei mindestens 1,4% liegt (der Bundesgesundheitsminister hat sogar einen Wert von rund 2% genannt), der Fehler somit größer ist als das eigentliche Testergebnis, findet in Ihrer Berichterstattung nicht statt.
Warum? Weil ein Herr Wieler vom RKI (entgegen der Datenlage seines eigenen Hauses) in bester Diktatorenmanier verkündet hat: „Diese Maßnahmen dürfen wir niemals hinterfragen!“? Ist das tatsächlich eine tragfähige Leitlinie für seriösen Journalismus? Sie jedenfalls halten sich akribisch daran.

Die ursprüngliche und offizielle Begründung des derzeit geltenden Ausnahmezustandes, bei dem immerhin zahlreiche Grundrechte mit Ewigkeitsvorbehalt „ausgesetzt“ wurden, war es, eine „Überforderung des Gesundheitssystems“ durch Covid-19-Patienten zu verhindern. Da läge es doch mehr als nahe, sich einmal (und zwar immer wieder und an sehr zentraler Stelle!) damit zu beschäftigen, wie es mit dieser „Überforderung“ eigentlich aussieht. Derzeit gibt es deutschlandweit knapp über 200 Intensivpatienten im Zusammenhang mit Covid-19 (die möglicherweise noch ganz andere Grunderkrankungen haben) und viele Krankenhäuser arbeiten kurz.

Der rbb arbeitet sich statt dessen an irgend welchen nachgeschobenen, für die Begründung des Ausnahmezustandes gar nicht relevanten R-Werten, Verdopplungszahlen oder Grenz- und Warnwerten ab, die allesamt ohne jeglichen Aussagewert sind, aber wieder zu 100% der Regierungslinie entsprechen. Dass beispielsweise der R-Wert bereits vor (!) Verhängung des „Lockdowns“ unter 1 lag, konnte ich der Berichterstattung Ihres Senders noch nie entnehmen. Kein Sprachrohr also, wirklich?

Dass SARS-Cov-2 im repräsentativen Grippe-Monitor des RKI, in den es im Februar 2020 aufgenommen wurde, seit vielen Wochen nicht mehr vorkommt, halten Sie ebenfalls nicht für berichtenswert. Ebenso wenig wie den Umstand, dass sich momentan – trotz strafbewehrter Maskenpflicht (als Virenschutz!) - Rhinoviren deutschlandweit rasant ausbreiten, was ja ein sehr deutlicher Hinweis auf die Wirkungslosigkeit von Alltagsmasken ist. Echte Journalisten würden da wohl einmal nachhaken.

Werter Herr Singelnstein, das sind keine Verschwörungstheorien oder ähnliches, das sind ganz offizielle Daten des RKI bzw. des Gesundheitsministeriums, die Sie mit einem Mausklick einsehen könnten – wenn Sie denn wollten. Offenbar wollen Sie das aber gar nicht, weil Sie damit in Konflikt zur offiziellen Regierungslinie geraten könnten – und genau das werfe ich Ihnen vor! Ihr Schreiben hat zur Aufklärung diesbezüglich leider gar nichts beigetragen.

Höflich,

Dr. H. Demanowski

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