Immer droht nur der Russe

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Maren
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Immer droht nur der Russe

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Immer droht nur der Russe

Sehr geehrte Rundfunkräte,

ausführlich hat ARD-aktuell über Präsident Putins Rede zur Lage der russischen Nation berichtet und sich dabei auf die neuen Waffensysteme konzentriert, mit denen Russland beansprucht, den USA nunmehr etwas „Unschlagbares“ entgegensetzen zu können.

Dass Putin diese Machtdemonstration wiederholt mit Hinweisen verband, es handle sich um eine Reaktion auf die Vorgehensweise der USA und der NATO, eine Angriffsabsicht habe Russland aber nicht, blieb hingegen weitgehend außer Betracht.

Wie verfälschend die Darstellung der ARD-aktuell war, zeigt sich in ihren in mehreren Formaten erhobenen Vorwurf, Russland vollziehe damit einen Rückfall in den Kalten Krieg, heize das Wettrüsten an und verletze Abrüstungsverträge bzw. Abkommen zur nuklearen Rüstungskontrolle.

Dass diese Vorwürfe objektiv unberechtigt sind, weil US-Präsident George W. Bush bereits im Jahr 2002 das Monopol auf nukleare Erstschläge schon beim bloßen Verdacht einer künftig möglichen Bedrohung durch Dritte beansprucht hatte, blieb in der gesamten vom historischen Kontext bereinigten Darstellung der ARD-aktuell unberücksichtigt. Man kann von Informationsunterschlagung sprechen, weil Putin am gleichen Tag, dem 2. März, im US-Fernsehen nachdrücklich die Verwantwortlichkeit der USA für das „Wettrüsten“ hervorgehoben hatte.

Quelle u.a.: https://www.youtube.com/watch?time_cont ... N8GpOSX3gg

Putins Sicht der Dinge wurde einfach nicht erwähnt.

Laut Programmauftrag haben die Informationssendungen der ARD-aktuell den Bürger zu befähigen, sich eigenständig ein sachgerechtes Urteil über das Weltgeschehen zu bilden. Das kann dem jedoch nicht gelingen, wenn er sich nur auf Informationen der ARD-aktuell stützt und diese konsequent alles wegfiltern, was im geopolitischen Konflikt gegen die USA und für Russland sprechen könnte.

Der Verstoß gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien (Objektivitätsgebot, Vollständigkeitsgebot, Neutralitätsgebot, Gebot, zur Völkerverständigung beizutragen, Verpflichtung auf „anerkannte journalistische Grundsätze“) ist mit dieser Berichterstattung erneut offenkundig. Wir unterstellen bewusstes gesetzwidriges Handeln, ARD-aktuell bewährt sich in der Rolle des kriegstreiberischen Agitators.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Immer droht nur der Russe

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 03.03.2018

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro


Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: Immer droht nur der Russe

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

unter Bezugnahme auf §18 Rundfunkstaatsvertrag teilten Sie mit, es gehöre zu Ihren Aufgaben, die Einhaltung der Programmrichtlinien zu überwachen, deshalb seien Ihnen Meinungen und Kritik des Publikums „sehr wichtig“.

Wäre Letzteres zutreffend, dann würden Sie sich und Ihr Gremium sachlich mit allen Beschwerden auseinandersetzen. Bei nachvollziehbar begründeten Beschwerden würden Sie (ebenfalls gemäß §18 NDR-Staatsvertrag) den Intendanten anweisen, dafür Sorge zu tragen, dass sich die angemerkten Fehler nicht wiederholen. Und das würden Sie die Beschwerdeführer und möglicherweise die gesamte Öffentlichkeit auch wissen lassen.

Statt dergestalt gesetzeskonforme Pflichttreue zu beweisen, betreiben Sie kindische Trickserei, indem Sie sich auf die Formulierung in §13 berufen. Dort werden „Anregungen und Eingaben“ zwar als Handlungsoptionen des Zuschauers genannt. Sie interpretieren das aber als Alternative und als Option des Rundfunkrats, Zuschauerbeschwerden zu marginalisieren. Was deren Autoren beabsichtigen, ist Ihnen entgegen Ihrer Behauptung nicht „sehr wichtig“, sondern scheißegal. Gegebenenfalls taufen Sie in eigener Machtvollkommenheit eine Beschwerde in „Anregung“ um, ersparen sich und Ihrem Gremium eine ernsthafte Befassung mit dem Inhalt und überantworten das fragliche Schreiben einfach der verursachenden Redaktion, die es dann und nach eigenem Gusto beantworten darf (in diesem Fall passierte nicht einmal das!).

Sie nehmen den Zuschauer und seinen Protest nicht nur nicht ernst. Sie unterstellen ihm unverschämterweise auch noch Mangel an Intelligenz, indem Sie Ihren Arbeitsvermeidungsstrategien mittels sinnwidriger Auslegung von Paragraphen des Staatsvertrags den Anschein einer Rechtsauskunft verleihen.

Dass Sie fortgesetzt von sich und Ihrem Gremium behaupten, die Ansichten der Zuschauer seien Ihnen „sehr wichtig“, ist für uns eine wissentlich geäußerte Unwahrheit, genauer: eine Lüge.

Dass Sie die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen überwachen, ist offensichtlich ebenfalls unzutreffend. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2014 sind Sie zwar verpflichtet, Ihre Tätigkeit transparent zu gestalten, Sie halten sich aber nur bedingt und lediglich rein formal daran. Den Sinn des Urteils erfüllen Sie auf diese Weise gerade nicht, und das scheint auch so Ihre Absicht zu sein. Das ergibt auch der Vergleich mit der Praxis der Gremien des BR, WDR, SWR oder ZDF. Dort werden jetzt Entscheidungsverläufe dargestellt und die Entscheidungen selbst werden begründet. Demgegenüber verstecken Sie sich hinter nichtssagenden und läppischen Protokoll-Formeln, aus denen an keiner Stelle hervorgeht, dass Sie ernsthaft so etwas wie "Überwachung der verankerten Programmanforderungen" vorgenommen haben könnten.

Schlimmer noch: Sie nahmen im NDR - dessen Programme Sie eigentlich kontrollieren sollen - aufwändige Fortbildungsseminare in Anspruch, um zu lernen, was es mit Nachrichten und deren Wirkungen auf sich hat. Selbstverständlich aus der Sicht des NDR-Managements. Sie ließen sich also einladen und "fortbilden" von denen, die die Verursacher von Programmbeschwerden sind - und haben die Problematik mutmaßlich noch nicht mal selbst begriffen. Eine Scharade wurde für Sie und mit Ihnen aufgeführt. Wobei Ihrem leiblichen Wohl gewiss seitens des NDR die größte Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Tagegeld bekamen Sie dafür sicher auch noch zugeteilt.

Würdigung:
https://www.rubikon.news/artikel/das-pa ... us-syndrom

Dr. Werner Hahn über Rundfunkräte und Kompetenz:
https://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html


Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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