Ein Dokumentarfilmer, der unkritisch und ausschließlich die Sichtweise der prorussischen Seperatisten im Osten der Ukraine darstellt? Der Mann stammt aus Sachsen-Anhalt und ist als Experte gern gesehen in deutschsprachigen Sendungen russischer Internetkanäle. Er passt hervorragend in die geostrategische Strategie des Kremls und in unsere [...]
FAKT-Sendung:
Im Film Ukrainian Agony von
Mark Bartalmai fährt der "selbsternannte"
(O-Ton Fakt) Kriegsreporter auf den gepanzerten Fahrzeugen der Separatisten mit und berichtet "im Sinne Moskaus." Im ARD-Propaganda-Stück
„Zerrissene Ukraine“ bot die selbsternannte und preisgekrönte Expertin für alles Übel aus Russland, Golineh Atai, neben der verzweifelten Suche nach regulären russischen Truppen und größtenteils absurden, gestellten und plakativen Szenen einen Werbeblock für das berüchtigte faschistische Ajdar-Bataillon. Russland war von der ersten bis zur letzten Minute als Täter omnipräsent. Damit könnte man dem Verriss des crowdfinanzierten Filmdebüts von Mark Bartalmai durch die (zwangs-)beitragsfinanzierte FAKT-Redaktion kontern, wenn da nicht die übliche Faktenarmut und eine unsägliche Vermischung von irrelevanten und themenfremden Inhalten wäre.
Die ausführliche Würdigung einer Räuberpistole, welcher Bartalmai aufgesessen war, mutet fast schon wie Realsatire an, angesichts der Kriegslügen, die über die Jahre von AUSGEBILDETEN Journalisten öffentlich-rechtlicher Medienanstalten verbreitet wurden - sei es die Brutkastenlüge, die alberne Vorstellung Powells vor der UNO, die Giftgaslüge - sämtliche Falschmeldungen, die insbesondere seit dem Jugoslawienkrieg zu diversen völkerrechtlich bedenklichen Kriegen führten, wurden eifrigst von etablierten Medien kolportiert. Als Kronzeugen für die Einseitigkeit der Darstellung und der Gläubigkeit "gewisser Menschen" an "Verschwörungstheorien" ausgerechnet Stefan Meister, einen Agitatoren und Ideologen der DGAP, aufzufahren, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Die vom US-Amerikanischen „Council on Foreign Relations“ und dem britischen „Chatham House“ gegründete transatlantische Propaganda-Organisation verfolgt das Ziel, deutsche Politik im Interesse der Eliten Großbritanniens und der USA zu steuern. Absurde Sachen werden auch da behauptet, Fakestorys und dergleichen - und ein Realitätscheck findet selten statt.
Absoluter Fail: Warum erwachsene Menschen und AUSGEBILDETE Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, anlässlich ihrer Kritik an einer alternativen Kriegsreportage, ernsthaft die Geschichte von der minderjährigen russlanddeutschen Lisa aufwärmen, bleibt ein Rätsel. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz spielt offenbar keine Rolle, wenn RICHTIGE Journalisten Feindbilder kreieren.
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Die Leipziger NuoViso Filmproduktion GbR protestiert schärfstens gegen einen Bericht des MDR-Magazins „FAKT“, über die NuoViso-Produktion „Ukrainian Agony“ und dessen Autor Mark Bartalmai. Der Beitrag verstößt aus Sicht des alternativen Nachrichtenportals eklatant gegen den Deutschen Pressekodex sowie gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da er offensichtlich wahrheitswidrig konstruierte Zusammenhänge und tendenziöse Berichterstattung enthält.
Die Tendenziosität des kritisierten Beitrags beginnt bereits mit dessen vorheriger Anmoderation durch den MDR - „FAKT“-Moderator Thomas Kausch.
Der NuoViso-Film „Ukrainian Agony“ wird von Thomas Kausch als „ein weiteres Beispiel“ für das Muster so genannter pro-russischer Propaganda dargestellt, die sich einreihe in eine Serie von Vorkommnissen rund um den Fall „Lisa“, beabsichtigt als „offene Provokation durch Russland“, bzw. „Machtdemonstration russischer Informationskrieger“. Allein diese Anmoderation, die den Eindruck erweckt, über dem Macher zögen finstere Mächte aus Moskau die Strippen, entbehrt jeder faktischen Grundlage.
Die Nuoviso-Produktion „Ukrainian Agony“ wurde ausschließlich mit finanziellen Mitteln realisiert, die von Nuoviso auf der amerikanischen Crowdfunding-Plattform indiegogo.com eingeworben worden sind. Bis zum 21. Juli 2015 kamen so 17.240 Euro zusammen, ein Bruchteil dessen, was öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für Dokumentationen zur Verfügung steht, und zudem nur rund die Hälfte der tatsächlich angefallenen Kosten. Zu keinem Zeitpunkt gab es oder gibt es eine wie auch immer geartete Unterstützung des Projekts durch die Russische Föderation. Dass der Film im russischen Staatsfernsehen gezeigt wurde, zur besten Sendezeit und in prominenter Aufmachung, mit vorheriger Diskussionsrunde, ist für NuoViso lediglich eine nachträgliche Bestätigung seiner hohen Qualitätsstandards bei der Filmproduktion, und nicht Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation, zumal die Ausstrahlung auf „Rossia 1“ erst Monate nach dessen Fertigstellung, durch den Autor, mit dem Sender verabredet worden ist.
Tatsache ist: Mark Bartalmai, der mit einer Russisch sprechenden Partnerin zusammen lebt, hat sich aus privatem, politischen Interesse in die ostukrainische Kriegsregion begeben und dort für die gute Sache sein Leben riskiert, um dem deutschen Publikum Einblicke in den dortigen Kriegsalltag zu ermöglichen, die die Öffentlich-Rechtlichen ihren Zuschauern bislang nicht bieten können oder nicht bieten wollen. Dass er den Film unter einem Pseudonym vor Ort gedreht hat, ist für journalistisch arbeitende Personen nichts außergewöhnliches. Es ist zutreffend, dass Mark Bartalmai kein ausgebildeter Journalist ist, allerdings hat er dies auch nirgends jemals behauptet. Da grundsätzlich aber Jeder, der einen Report verfasst, ein Berichterstatter im Sinne des Wortes „Reporter“ ist, darf sich, insbesondere auch nach geltender Rechtslage in Deutschland, Jeder „Reporter“ oder gar „Journalist“ nennen. Es darf unterstellt werden, dass den Damen und Herren beim Mitteldeutschen Rundfunk dieser Umstand bekannt ist, da auch das dort journalistisch tätige Personal nicht vollständig über journalistische Ausbildungen verfügt.
Der Beitrag wirft Bartalmai weiterhin „einseitige Parteinahme“ vor, da er nur mit den „pro-russischen Separatisten“ auf deren Panzern mitgefahren sei und nicht mit Vertretern der Kiewer Streitmacht gedreht habe. NuoViso Filmproduktion kann nicht erkennen inwiefern diese als „embedded journalism“ aus dem Irakkrieg bekannte, bei den Medien völlig übliche Arbeitsweise, sich nachteilig auf die Beurteilung des Films auswirken kann, der bereits in seiner Aufmachung, als subjektive Wiedergabe der Erlebnisse des Autors vor der Kamera, deutlich macht, dass das Erlebte und die eigenen Ansichten des Krieges im Zentrum der Handlung stehen. Nach genau dem selben Schema arbeitet seit Jahrzehnten auch der US-amerikanische Autor Michael Moore.
Es entsteht der Eindruck, dass die in „Ukrainian Agony“ von dem Autor geäußerte Meinung über die Akteure des bewaffneten Konflikts in der Ukraine der eigentliche Gegenstand des kritischen Magazinbeitrags ist, da Bartalmais Meinung wesentlich den in den Öffentlich-Rechtlichen dargestellten Standpunkten widerspricht.
Da es dem Magazin FAKT mangels geeigneter Tatsachen nicht möglich war, dem Autor nachzuweisen dass er in russischem Auftrag einen Propagandafilm produziert habe, ist es seiner tendenziösen Berichterstattung nach nur folgerichtig, dass das Magazin den Autorenfilm als „Propaganda im Sinne Russlands“ bezeichnet, und nicht als „Propaganda Russlands“. NuoViso kritisiert diesen vom MDR verliehenen Titel allerdings scharf, da er letztlich darauf abzielt, Bartalmais vom Mainstream abweichende Meinungsäußerung als unglaubwürdig zu diskreditieren.
Als Kronzeugen für die steile These, es handele sich um „Propaganda im Sinne Russlands“, bedient sich der FAKT-Beitrag ausgerechnet eines Mitarbeiters des fraglos pro-westlichen Think Tanks „Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V.“ (DGAP), dessen personelle Besetzung das „Who-is-Who“ deutscher Wirtschafts-, Rüstungsbetriebe und Bankinstitute widerspiegelt, der von deren Interessenvertretern finanziert wird und dessen Vereinszweck schon laut Wikipedia darin besteht, „aktiv die außenpolitische Meinungsbildung auf allen Ebenen zu beeinflussen.“ DGAP-Mitarbeiter Stefan Meister, der sich laut dem Beitrag den Film lediglich angeschaut hat, äußert darin nichts als seinen eigenen, persönlichen Eindruck, „Ukrainian Agony“ und sein Autor passten „perfekt in die russische Propaganda hinein“ - ohne auch nur den geringsten faktischen Hinweis dafür zu nennen, welche Verbindungen es zwischen Mark Bartalmai und den lediglich behaupteten russischen Propagandisten es eigentlich gebe. Der schwere Vorwurf der Propaganda in dem NuoViso-Film stützt sich somit ausschließlich auf die Meinung der Person Stefan Meister, dessen Qualifikation zur Zitierfähigkeit rein darin besteht, für eine vom westlichen Großkapital betriebene Denkfabrik zu arbeiten, die selbst den Zweck verfolgt, Propaganda zu verbreiten – allerdings eben gerade nicht „im Sinne Russlands“.
Den Aussagen des Beitrags, „Ukrainian Agony“ verbreite „Verschwörungstheorien“, „Fake Stories“, „absurde Sachen“ und „abenteuerliche Behauptungen“, widerspricht NuoViso scharf und fordert die Macher des Magazins „FAKT“ auf, detailliert dar zu legen, worin die wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen konkret bestehen sollen, die laut dem Beitrag „mit der russischen Propaganda identisch sind“.
Die im besten Fall noch als fahrlässig zu bezeichnende Recherche des Mitteldeutschen Rundfunks zu seinem Beitrag entbehrt den im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag nieder geschriebenen Grundsätzen für den Betrieb von Rundfunkanstalten. Laut § 3, Abs. 1 sollen deren Angebote dazu beitragen, „die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“ NuoViso sieht diesen Grundsatz verletzt, da die faktenlose, öffentliche Diskreditierung eines konkurrierenden Filmangebotes als „Propaganda“ keineswegs dazu beiträgt, die Achtung vor der Meinung Anderer zu stärken, sondern offensichtlich den Zweck verfolgt, eine abweichend geäußerte Meinung zu diffamieren.
Der „FAKT“-Beitrag läuft auch dem im Rundfunkstaatsvertrag definierten Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zuwider, wie er in § 11, Abs. 1 formuliert ist. Demnach hat auch der Mitteldeutsche Rundfunk durch einen „umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen“ die „internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern“ zu fördern. Ein konstruierter Vorwurf gegenüber dem europäischen Nachbar Russland, er betreibe mittels deutscher Laienjournalisten „Propaganda“ gegenüber dem Westen, trägt jedenfalls nicht zur internationalen Verständigung auf dem Kontinent bei, in einer Zeit, in der imperialistische Bestrebungen der Vereinigten Staaten von Amerika weitgehend kritiklos bereits wieder mit militärischen Mitteln gegenüber Russland verfolgt werden. Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wäre es gewesen, selbst im Osten der Ukraine zu recherchieren und von dort über die vorgefallenen Kriegsverbrechen gegenüber der Bevölkerung in Bild und Ton zu berichten. Dies hätte nach § 11, Abs. 2 dazu beitragen können, „bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit“ seiner Angebote zu berücksichtigen.
Auch den im Pressekodex nieder geschriebenen Maßstäben journalistischen Arbeitens trägt der „FAKT“-Bericht nicht Rechnung. Bereits das in Ziffer 1 fest geschriebene Gebot der „wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ wird im Beitrag dadurch verletzt, dass ein Beweis des getätigten Propagandavorwurfs gegen den Autor Mark Bartalmai nicht vorgelegt wird, sondern an seiner statt die Meinungsäußerung eines Mitarbeiters eines pro-westlichen Think Tanks, ohne gleichzeitig darauf hin zu weisen, zu welcher Partei im Konflikt USA/Russland der Verein „Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik“ gehört – und wer ihn finanziert.
Auch die in Ziffer 2 festgelegte Sorgfaltspflicht wurde durch das Magazin offensichtlich ignoriert. „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben“, heißt es dort unmissverständlich. Im konkreten Fall des Vorwurfes, „Ukrainian Agony“ verbreite „Verschwörungstheorien“, „Fake Stories“, „absurde Sachen“ und „abenteuerliche Behauptungen“, hätte die gebotene Sorgfalt darin bestehen müssen, sich selbst in die Ostukraine zu begeben, um dort den Wahrheitsgehalt des von Mark Bartalmai präsentierten Rechercheergebnisses zu prüfen, anstatt es pauschal als wahrheitswidrig zu verwerfen. Der Beitrag des MDR lässt jedoch eine wie auch immer geartete eigene Recherche in diese Richtung nicht erkennen. Statt substanzieller Rechercheergebnisse wurden den Zuschauern der ARD lediglich Vermutungen als Wahrheit vorgegaukelt, und der Filmmacher mit Dreck beworfen, um ihn unglaubwürdig zu machen.
So haben beispielsweise der in der Anmoderation genannte Fall „Lisa“ aus Berlin, ein Missbrauchsfall über den russische Medien vermehrt berichtet hatten, sowie im Beitrag ein Auftritt Mark Bartalmais als Privatperson auf einer Demonstration nicht auch nur das Geringste mit dem Inhalt des Films zu tun. Dass der Autor zum Schutze seiner Person unter einem Pseudonym öffentlich auftritt, wurde als belastendes Indiz dargestellt, obwohl dies bei öffentlich exponierten Journalisten und anderen Darstellern in den Medien vollkommen üblich ist.
Das journalistische Niveau des Stücks über die NuoViso-Produktion „Ukrainian Agony“ darf nach alldem rundheraus als unterirdisch bezeichnet werden. Der gesamte Beitrag entspricht im Ergebnis allen Kriterien für eine tendenziöse Berichterstattung.
„Tendenziös“: Bedeutungen:
[1] meist abwertend: einer Tendenz folgend
[2] etwas bezweckend, beabsichtigend
Leipzig, den 29. Juni 2016
Frank Höfer
Steffen Höfer
Michael Swoboda