Re: Die Rechtsecke
Verfasst: 24. September 2015, 14:29
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Hier die Schikanen im Einzelnen: Datenhehlerei nach § 202d StGBDie enthaltenen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern wirken kontraproduktiv. Sie sind darauf ausgerichtet, den Sicherheitsbehörden weitmöglichen Zugriff auf die Kommunikationsdaten von Journalisten zu geben. Auch ohne richterliche Genehmigung sind sehr weitgehende Überwachungsmöglichkeiten journalistischer Arbeit damit realisierbar. Schon allein die Sammlung von Bestandsdaten, Verkehrsdaten und Standortdaten erschwert den Medien die Wahrnehmung der Wächterfunktion massiv.
UrteilEltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vertrag mit dem Sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung. Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher.
Das von der russischen Regierung geäußerte Unbehagen hat schon etwas mehr Substanz als eine bloße Verwirrung über den Unterschied zwischen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
Der Verfasser eines rechtswidrigen Beitrags haftet auch für die Rechtsverletzungen, die erst durch die Weiterverbreitung seines Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstehen. Von ihm kann zwar keine Unterlassung oder Löschung verlangt werden, er muss aber im Rahmen des Zumutbaren auf eine Löschung hinwirken, also versuchen, eine solche Löschung zu erreichen.
Ein Facebook-Eintrag ist nicht immer Privatsache, hat jetzt ein Richter des Rostocker Landgerichts erfahren. Er hatte in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA" posiert.
Ganz egal ob man Rundfunkempfangsgeräte besitzt – allein „wohnen“, führt schon zu der Verpflichtung die Rundfunkgebühren zu zahlen – das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit schloss es sich der bisherigen Rechtsprechung an. Die Kläger kündigen an nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck der in dem Prozess einen Kläger vertritt sprach mit Daniela Hannemann über die Hintergründe des Prozesses.