Die Rechtsecke

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Maren
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Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Urteil: Daimler AG muss Ausstrahlung des Bildmaterials hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene.
http://www.internet-law.de/2014/10/rech ... erden.html

Geschichte: http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/ ... rtage.html
Zur Reportage: http://programm.ard.de/TV/daserste/hung ... 9991990308
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Maren
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Blog zum Medienrecht

Beitrag von Maren »

Neu im Blogroll https://publikumskonferenz.de/blog/: http://www.kanzleikompa.de/
Interessantes von Abmahnung bis Zensur rund um das Medienrecht.
Schaut mal rein.
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Maren
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Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen

Beitrag von Maren »

Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab http://www.verwaltungsgericht-hannover. ... psmand=126
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Nach der kinox.to-Razzia: Was haben die Nutzer zu befürchten?
http://www.internet-law.de/2014/10/nach ... chten.html
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm 'Erstes Deutsches Fernsehen' und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten (Richtlinien gemäß § 11 RfStV)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=0
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Inhalt und Grenzen der Verbreiterhaftung
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Klage eines Studenten gegen den NDR
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Kann man als Rundfunkbeitragszahler Einfluss auf das Programm nehmen? Überraschung!
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Gebot der Staatsferne

"Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. An dieser Aufgabe muss sich auch im Internet-Zeitalter die innere Ausgestaltung des Fernsehens messen lassen."
Deutsche_eMark

Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Deutsche_eMark »

Der letzte Absatz des Intendanten des WDR ist genauer lesenswert.
"... weise ich auf die von Ihnen angekündigte Veröffentlichung dieses Schreibens ... "
Warum baut dieser Mann eine Drohkulisse auf, um zu verhindern, dass der Schriftverkehr mit ihm zum Thema öffentlich rechtlicher Rundfunk veröffentlicht wird?

Der §10 Abs. 4 bezieht sich auf den zu veröffentlichenden Bericht des Intendanten an die Rundfunkräte ...
... über beschiedene Programmbeschwerden nach Absatz 2 sowie über weitere wesentliche Eingaben, Beschwerden und Anregungen ...
... insbesondere zum Schutz der Interessen der Beschwerdeführer.

Es ist schon ein Kunststück, wenn man diesen Paragraphen auf einen einzelnen Bescheid bezieht und den Beschwerdeführer vor einer Veröffentlichung warnt, weil durch sein Tun ja seine eigenen Interessen gefährdet sein könnten. Dabei sieht Herr Buhrow wohl eher seine Interessen gefährdet, wenn zu viel Öffentlichkeit außerhalb der Entscheidungsgewalt des ör Rundfunks stattfindet.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Medien haben rechtlich große Freiheiten, sind aber zugleich gewissen Pflichten und Obliegenheiten unterworfen. Verstöße können gravierende rechtliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind insbesondere Unterlassungsansprüche, meist verbunden mit hohen Kosten, und Berichtigungsansprüche. Letztere sind vielfach gefürchtet, weil eine Berichtigung den Eindruck erweckt, dass das Medium einen Fehler gemacht hat.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Schon älter, aber man weiß nie, wann man es mal braucht. Natürlich nicht im Hinblick auf Beitragsverweigerung, sondern auf das, was man landläufig Meinungsfreiheit nennt.

NDR geht gegen GEZ-kritischen Blogger vor
Der Blogger und Buchautor Bernd Höcker publiziert GEZ-kritische Inhalte und versucht auf seiner Website „gez-abschaffen.de“ darzustellen, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim Einzug von Rundfunkgebühren agieren.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Rundfunkbeitrag: Der Bundesgerichtshof hat den Vollstreckungsbescheid ohne Dienstsiegel, Unterschrift und Angabe des Senders für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte ein Mann nahe Stuttgart, der seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt und das Vollstreckungsverfahren des SWR für formal fehlerhaft gehalten hat.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Zahlen "Schwarzseher" ihren Rundfunkbeitrag nicht, können sie sich bei einer von den Sendern veranlassten Zwangsvollstreckung nicht einfach wegen formaler Mängel herausreden. Das übliche, maschinell erstellte Vollstreckungsersuchen des zuständigen Senders müsse weder ein Dienstsiegel noch eine Unterschrift aufweisen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. (AZ: I ZB 64/14)

Quelle:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Mit mittlerweile im Volltext vorliegenden Urteil vom 30. Juni 2015 hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (Zl. Ro 2015/15/0015) entschieden, dass Notebooks, die lediglich aus dem Internet gestreamte Inhalte empfangen können, keine Rundfunkempfangseinrichtungen sind und somit keine Rundfunkgebührenpflicht auslösen.

Urteil
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Der schmale Grat der Schleichwerbung im Netz

Nur weil man Schleichwerbung jetzt Native Advertising, Blogger Relations oder Content Marketing nennt, ist sie deshalb nicht legal.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Kurzbericht zur mündlichen Verhandlung vor der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (12. August 2015)
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Klage auf Barzahlungsoption beim Rundfunkbeitrag

Beitrag von Maren »

Die erste Klage auf Barzahlungsoption beim Rundfunkbeitrag ist eingereicht

Ganz wichtig für uns alle ist diese Passage in Norbert Härings Beitrag:
Die Bedeutung des Verfahrens weist bei allem auch noch über den reinen Rundfunkbeitrag hinaus. Es gibt einen unerklärten Krieg der Finanzbranchen unter Beihilfe der EU-Behörden und mancher Regierungen gegen das Bargeld. Die Bearbeitung von Wechselgeld wird durch absurde Regeln verteuert, damit die Händler Plastikgeld dem Bargeld vorziehen. Selbst Behörden weigern sich bisweilen, das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen. In vielen Ländern wurde sogar bereits verboten, bar zu zahlen, wenn die Rechnung höher als zum Beispiel 1000 Euro ist. Und um ganz klar zu machen, worum es geht, hat kürzlich die größte Bank der USA, JP Morgan Chase verfügt, dass ihre Kunden kein Bargeld mehr in ihren Schließfächern verwahren dürfen. Sie sollen das Geld lieber auf ihr Konto einzahlen, heißt es zur Begründung. Dort sei es sicherer. Das sollen sie mal den Griechen erklären. Wenn diese Verdrängung des Bargelds in die Illegalität weiter geht, dann brauchen sich die Banken bei der nächsten Finanzkrise nicht mehr zu sorgen und die Regierungen brauchen nicht mehr für die Spareinlagen garantieren. Dann gibt es für die Bürger kein Entkommen mehr. Wenn die Banken nicht genug Geld haben um alle Forderungen der Einleger zu erfüllen, werden die Guthaben einfach entwertet. Dass dabei auch die informellen persönlichkeitsrechte der Bürger verletzt werden, habe ich in meiner Klage ebenfalls thematisiert.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Maren hat geschrieben:Kurzbericht zur mündlichen Verhandlung vor der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (12. August 2015)
Ausführlicher Bericht des Klägers Olaf Kretschmann zur Verhandlung und Urteilsverkündung.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Das Landgericht Saarbrücken hat dem Onlineportal der BILD die identifizierende Berichterstattung mittels Fotos über den Unfall eines 16-jährigen Mädchens untersagt und dem Portal zugleich verboten, in der Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, das Mädchen habe bei dem Unfall unter Drogen gestanden (Urteil vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15).
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Muss Facebook stärker gegen rassistische Postings vorgehen?
Maßgeblich für die Anwendung von nationalem Recht ist ein hinreichender Inlandsbezug. Wenn also beispielsweise auf Facebook Deutsche, in deutscher Sprache, über ein aktuelles inländisches Thema wie den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland diskutieren, dann ist der Bewertungsmaßstab der Äußerungen der Nutzer das deutsche Recht.
Sobald Facebook Kenntnis von Äußerungen erhält, die Strafgesetze verletzen, also insbesondere eine Volksverhetzung oder Beleidigung darstellen, ist Facebook zur Löschung verpflichtet. Gleiches gilt auch für ehr-, persönlichkeits- und datenschutzrechtsverletzende Postings. Facebook hat nach seinen selbstaufgestellten Regeln, die die Nutzer bei der Anmeldung akzeptieren, Hassbotschaften ganz allgemein verboten.
Interview Thomas Stadler mit der Radiowelt auf Bayern2

Edit: Interessanter Disput auch innerhalb der Kommentare.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

LG Tübingen: Einzelfallumstände können zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beim Rundfunkbeitrag führen.

Es fehlte aus tatsächlichen Gründen an der alternativlosen und für den Gerichtsvollzieher als Adressaten erforderlichen eindeutigen Erkennbarkeit der Vollstreckungsbehörde, was wiederum zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen musste
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Re: Die Rechtsecke

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Journalistisches Selbstverständnis

Der Intendant von Deutschlandradio Willi Steul präsentierte dem Hörfunkrat, während der Sitzung des Hörfunkrats am 10. September 2015, die aktuelle Fassung des "Journalistischen Selbstverständnisses". Es stellt die Grundlage des journalistischen Arbeitens bei Deutschlandradio dar.
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Bundesgerichtshof zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Beschluss des Landgerichts Tübingen aufgehoben, das die von einem Gerichtsvollzieher angeordnete Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen abgelehnt hatte.


Erklärung der ARD-ZDF-Beitragskommunikation

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Tübingen verschiedene Inhalte eines vom SWR gegenüber den Vollstreckungsstellen verwendeten Vollstreckungsersuchens beanstandet.
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