Der letzte
Absatz des Intendanten des WDR ist genauer lesenswert.
"... weise ich auf die von Ihnen angekündigte Veröffentlichung dieses Schreibens ... "
Warum baut dieser Mann eine Drohkulisse auf, um zu verhindern, dass der Schriftverkehr mit ihm zum Thema
öffentlich rechtlicher Rundfunk ver
öffentlicht wird?
Der
§10 Abs. 4 bezieht sich auf den zu veröffentlichenden
Bericht des Intendanten an die Rundfunkräte ...
... über beschiedene Programmbeschwerden nach Absatz 2 sowie über weitere wesentliche Eingaben, Beschwerden und Anregungen ...
... insbesondere
zum Schutz der Interessen
der Beschwerdeführer.
Es ist schon ein Kunststück, wenn man diesen Paragraphen auf einen einzelnen Bescheid bezieht und den Beschwerdeführer vor einer Veröffentlichung warnt, weil durch sein Tun ja seine eigenen Interessen gefährdet sein könnten. Dabei sieht Herr Buhrow wohl eher seine Interessen gefährdet, wenn zu viel Öffentlichkeit außerhalb der Entscheidungsgewalt des ör Rundfunks stattfindet.