Finanzierung der ÖR auf andere Füße

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Maren
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Gehörsrüge zum Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Beitrag von Maren »

Im Ringen um die Freiheit von der finanziell aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Medienoption greift einer der Kläger, Herr Splett und sein Anwalt Herr Bölck vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf das Mittel der Gehörsrüge zurück. Der Kläger gehört zu der Millionen Bürger zählenden Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Option und informiert sich über die tiefergehenden privaten Zeitungs-, Zeitschriftenartikel und Bücher. Die Gehörsrüge gibt dem Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, sein Copy&Paste-Urteil zu überdenken und zu korrigieren.
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Maren
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

Rundfunkbeitrag/ GEZ

Mehr als 100 000 Online-Unterschriften gibt es bereits. Der harte Kern der Beitragsverweigerer, die vor Gericht ziehen, ist allerdings doch sehr viel kleiner: 2015 waren es 3900 (2014: 3100). (LVZ, 18.06.2016, nicht online)

Mit Stand 31.12.2014 waren 2.528.674 Personen von der Beitragspflicht befreit und 505.506 Personen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, ist im Jahr 2015 um 329.546 (13,03 %) auf 2.858.220 Personen angestiegen. Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 23.347 (4,62 %) auf 482.159 zu verzeichnen (s. dazu auch S. 26 f.). … Der sich aus den privaten Beitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Ausfall an Rundfunkbeiträgen entspricht eine Gegenwert von ca. 650,7 Mio. € im Jahr.

Jahresbericht des Beitragsservice, S. 31
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Maren
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

In die laufenden und immer noch offene Diskussion um die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Senkung des Rundfunkbeitrags sind vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender dagegen. Eine Resolution des RBB-Rundfunkrat unterstreicht diese Haltung weiter. "Die Stabilität des Rundfunkbeitrags trägt zur Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Eine Kürzung hätte direkten Einfluss auf den Programm-Etat. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden", sieht die Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach auch die inhaltliche Seite beim RBB gefährdet.

Hinweis I: Eine Kürzung des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 17,20 führt nur dazu, dass die Sender keine Rücklage bilden können. Die Sender werden die über 17,20 hinausgehenden Einnahmen nicht verwenden dürfen. Diese Kürzung hat also keinen Einfluss auf den Programmetat.

Hinweis II: Gerade die Stabilität des Rundfunkbeitrags gefährdet die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – wenn auch erst ab 2021. Wenn der Beitrag dann weiter stabil bei 17,50 liegt, sind Kürzungen im Programm angesagt.

Hinweis III: Hätte der Beitrag in der Periode 2013 bis 2016 bei 16,92 Euro gelegen, dann hätten die Sender nichts zurücklegen können. Würde also der ermittelte Bedarf periodengenau – also ohne Rücklagenbildung – umgesetzt, so hätte der Beitrag von 16,92 Euro um 1,13 Euro auf 18,05 Euro steigen müssen.
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Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung

Beitrag von Maren »

Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung

Kommunikation & Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08)

Wenn Dr. Winkler in der Einleitung den Wunsch äußert, dass eine „vertiefte Beschäftigung mit der akademischen Literatur und dem Rechtssprechungsfundus des BVerfG [..] wünschenswert gewesen” wäre, verkennt er leider die Realität bei den Verwaltungsgerichten. Der VGH Hessen hat dies im Oktober an kürzesten formuliert (Meldung vom 09.11.2016:

„Auf abweichende Literaturmeinungen kommt es dabei nicht an.”

https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20160807.html
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ARD-Finanzausgleich

Beitrag von Maren »

ARD-Finanzausgleich: Mit großem Abstand größter Einzahler in den Finanzausgleichs war bislang der WDR, der 44,5 Prozent der gesamten Summer übernahm. Bekanntlich steht der WDR aber inzwischen selbst vor finanziellen Problemen, die deutliche Werbereduzierung im Radio durch das neue WDR-Gesetz wird die Einnahmen sinken lassen, ohne dass sie zunächst durch höhere Beitragseinnahmen ausgeglichen werden. Der WDR konnte daher eine deutliche Reduzierung des bisherigen Anteils erreichen, bleibt mit fast einem Drittel der Gesamtsumme aber trotzdem der größte Zahler. Die übrigen Geber-Anstalten müssen dementsprechend künftig einen größeren Anteil leisten. Erstmals rückt auch der RBB in den Kreis der Geberländer auf (1,5 Prozent der Gesamtsumme), auch der Hessische Rundfunk gehört anders als zuletzt wieder zu den Geberländern (2,5 Prozent der Gesamtsumme).

Hinweis: Wenn der absolute Beitrag des WDR – bei steigendem Gesamtvolumen des Finanzausgleichs – nicht steigen soll, müsste sein prozentualer Anteil von 44,5% auf 27,8 % sinken. Real ist die WDR-Quote auf 32,7 Prozent gesunken.
Halbling

Rundfunkgebühren sollen automatisch mit Inflation steigen, fordern ARD und ZDF

Beitrag von Halbling »

Die Öffentlich-Rechtlichen wollen den Rundfunkbeitrag anders bemessen. Künftig soll sich dieser an der deutschen Wirtschaftsleistung orientieren - aktuell keine gute Nachricht für die Beitragszahler.

18,28 Euro statt 17,50 Euro - sollte das Indexmodell kommen

Für eine bedarfgerechte Finanzierung könnte ein Indexverfahren eine Option sein, sagte Wille. Sie gab die Höhe des Rundfunkbeitrags, sollte ab 2021 ein Indexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 Euro an – gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 Euro. „Ein Indexmodell bedeutet aber nicht, dass wir keine Einsparungen in beträchtlicher Größenordnung vornehmen müssten. Der Spardruck bleibt definitiv bestehen.“

https://www.welt.de/kultur/medien/artic ... erden.html
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrag neu berechnen

Beim Streitthema Rundfunkbeitrag denken ARD und ZDF bereits über die kommende Beitragsperiode hinaus und schlagen neue Berechnungsmodelle vor. So will die ARD den Beitrag am Bruttoinlandsprodukt orientiert sehen. Ein Anstieg des Beitrags wird es dennoch geben.
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

Dieter Piekny (Mitglied im RBB-Rundfunkrat): „Im Übrigen: Für knapp 18 Euro bekomme ich in Berlin gerade mal zwei Kinokarten. Also was soll das Gejammer über die (eingefrorenen) angeblich zu hohen Rundfunkbeiträge.“
(Süddeutsche Zeitung, 13.10.2016, nicht online)

Hinweis: Im Schnitt werden in Deutschland 120 Mio. Kinokarten im Jahr verkauft. Der Durchschnitt der Bevölkerung geht also nicht einmal zweimal im Jahr ins Kino.

Dieter Piekny: Sie (die ARD) bietet uns Zuschauern ein Korrespondentensystem, bei dem selbst die BBC blass vor Neid wird. (Süddeutsche Zeitung, 13.10.2016, nicht online)
Die besondere Stärke der ARD sind ihre Korrespondent/innen in den 31 Auslandsstudios. Dieses Netz hat sich seit den 50er Jahren zu einem der größten der Welt entwickelt. Die Reporter/innen vor Ort drehen mit eigenen Kamerateams, führen ihre eigenen Interviews oder greifen auf Material des Fernsehens und des Radios im Gastland zurück.
Für das Fernsehen berichten 45 Korrespondent/innen aus dem Ausland, für das Radio 60 Korrespondent/innen.
Versus:
Das Sparprogramm des britischen, öffentlich-rechtlichen Senders BBC geht weiter. 7 Millionen Pfund will der Sender bis 2013 einsparen, indem er seine Auslandskorrespondenten abzieht und vermehrt auf lokale Reporter setzt. … In der internen Email hieß es weiter, dass der Sender 44 Stellen streichen will, das entspricht mehr als ein Viertel der Gesamtbelegschaft.
Hinweis: Danach hat die BBC ca. 120 Auslandskorrespondenten. Die ARD 105.
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Sachsen-Anhalts Landesregierung drängt auf stabile Rundfunkbeiträge

Beitrag von Maren »

Sachsen-Anhalts Landesregierung drängt auf stabile Rundfunkbeiträge bis zum Jahr 2024.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Rundfunkanstalten müssen ab sofort effektiver werden und veraltete Mehrfachstrukturen der analogen Zeit abbauen.“ Die Regierungschefs vereinbarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum 30. September 2017 ein Sparkonzept vorlegen müssen. „Das wird viele, viele Diskussionen geben“, prophezeite Rainer Robra. „Das ist eine große Herausforderung.“

Der Staatsminister schlägt vor, Programme abzuspecken und Doppelstrukturen zwischen ARD und ZDF abzubauen. Auf den Prüfstand müsse auch die Altersversorgung, die vergleichsweise „üppig“ sei. Ebenso Sportberichterstattung und Sportrechte, die „sehr teuer“ seien.

Hinweis I: Was ist denn mit Mehrfachstrukturen gemeint? Welche Doppelstrukturen gibt es denn bei ARD und ZDF?

Hinweis II: Sind damit auch Politikredaktionen gemeint? Wenn es verschiedene Formate und Sendungen gibt, in denen es zum Beispiel Politikberichterstattung gibt, dann können diese nicht aus einer Hand bedient werden, wenn zudem noch die Inhalt über Fernsehen, Radio, online und soziale Netzwerke ausgespielt werden. Im tagesaktuellen Bereich gibt es andere Anforderungen als bei den Politikmagazinen. Somit kann es auch immer wieder zu Doppel- und Dreifachrecherchen kommen.

Hinweis III: Selbst, wenn die Regelungen Altersversorgung sofort aufgehoben werden, laufen die Kosten für die Alt- (Altersversorgungstarifverträge) Jahrzehnte weiter. Welche Vorschläge gibt es, wie diese Belastung zeitnah reduziert werden kann?

Hinweis IV: Wenn die Sender Programme einstellen sollen, dann können dies auch die Ministerpräsidenten per Staatsvertrag beschließen. So sind in dessen § 11 einzelne Fernsehprogramme sogar mit Namen festgeschrieben und die Zahl der Hörfunkprogramme nach oben gedeckelt.

Hinweis V: Mit der Festlegung auf den jetzigen Beitrags von 17,50 erkennen die Ministerpräsidenten die von der KEF ermittelten Aufwendungen und damit faktisch eine Beitragssteigerung von 16,92 auf 18,05 Euro. (Die Beitragsumstellung machte es möglich, dass die Gesamteinnahmen über den Bedarf hinaus stiegen. Daraus wurde eine Rücklage gebildet, die für 2013 bis 2016 bei 1,5286 Mrd. Euro liegt. Diese Rücklage wird in 2017 bis 2020 aufgebraucht. Wenn es diese Rücklage nicht geben würde, hätte die KEF statt einer Senkung auf 17,20 Euro eine Erhöhung des Beitrags auf 18,05 Euro vorschlagen müssen. Hätte der Beitrag in der Periode 2013 bis 2016 bei 16,92 Euro gelegen, dann hätten die Sender nichts zurücklegen können. Würde also der ermittelte Bedarf periodengenau – also ohne Rücklagenbildung – umgesetzt, so hätte der Beitrag von 16,92 Euro um 1,13 Euro auf 18,05 Euro steigen müssen.) Wenn der Beitrag dann bei 17,50 Euro stabil bleiben soll, dann müssen die Sender zum einen Tarifsteigerungen und die rundfunkspezifische Teuerung auffangen und noch zusätzlich 250 Mio. Euro im Jahr sparen.

Hinweis VI: Ist das nicht absurd: Jetzt steigt der Beitrag faktisch um 1,13 Euro auf 18,05 Euro - und soll dann 2021 um 55 Cent auf 17,50 sinken.

Anforderung an öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden.

(Präambel RFSTV)
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Maren
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

Rundfunkbeitrag/ GEZ

ARD: Rundfunkbeitrag künftig nach Indexmodell festlegen


Als Basiswert für die Indexierung legt die ARD die aktuelle Rundfunkbeitragshöhe von 17,50 Euro zugrunde, die aller Voraussicht nach bis Ende 2020 gültig bleiben wird. Von diesem Basiswert würde der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 um 1,75 Prozent auf dann 17,81 Euro ansteigen. Diese monatliche Beitragshöhe würde für das ganze Jahr 2021 gelten. Im Folgejahr würde sich nach einem weiteren Zuwachs von 1,75 Prozent die Beitragshöhe auf 18,12 Euro belaufen (2023: 18,44 Euro; 2024: 18,76 Euro). Im Zeitraum von 2021 bis 2024 würde der Rundfunkbeitrag im jährlichen Durchschnitt somit 18,28 Euro betragen. Ab 2025 stiege der Beitrag nach diesem Indexmodell (weiterhin in Höhe von 1,75 Prozent) auf 19,08 Euro. 2028 wären es schließlich 20,11 Euro (im Schnitt für diesen Vier-Jahres-Zeitraum beliefe sich der Rundfunkbeitrag dann auf 19,59 Euro).
http://www.medienkorrespondenz.de/polit ... gen-1.html

Hinweis:
Real liegt der Rundfunkbeitrag in der Periode 2017 bis 2020 real bei ca. 18,05 Euro, wenn man die abzubauenden Rücklagen entsprechend mit einpreist.


Ein hartes Jahr für den Rundfunkbeitrag: Dafür, dass sich die im Raum stehende Summe doch eher überschaubar gestaltet, ist die Heftigkeit, mit der in diesem Jahr über eine mögliche Senkung des Rundfunkbeitrags debattiert wurde, schwer zu verstehen. Pro Haushalt ging es um ein Einsparpotenzial von drei Euro sechzig – im Jahr.
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/m ... g-25380734

Mehr als 40.000 Berliner pro Jahr verweigern die Zahlung ihrer Rundfunkbeiträge so lange, dass ihnen eine Zwangsvollstreckung droht. Die Tendenz sei steigend.
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/4 ... r-23860838
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Maren
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Re: Umsonst GEZahlt

Beitrag von Maren »

Schreiben eines enttäuschten Zuschauers an den SWR:

Betreff: Kritik an der ARD – Vorbehalt bzgl. Zwangsbeitrag
Vom Beitragsservice bin ich an Sie verwiesen worden, nachdem ich den Zwangsbeitrag nur unter Vorbehalt bezahle.

Grund hierfür ist die marktorientierte Ausrichtung der ARD, die als Basis auch die NATO, die EU und die INSM einbezieht. Das hat zur Folge, daß ausschließlich die Westbindung propagandistisch verfolgt wird. Weiters wird zwar der Holocaust als das ungeheuerliche Verbrechen behandelt, das er ist/war. Die 27 Millionen toten Sowjetbürger, ebenfalls Opfer des zwölfjährigen Reichs, werden hingegen als Folge einer schweigend tolerierten Politik hingenommen. Das setzt sich fort in einer Hetze gegen Rußland und Putin, die einen neuerlichen Krieg befürchten läßt. Verfolgen kann der Interessierte diese Behauptungen anhand der Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt, die Bezeichnung der Sezession der Krim als "Annexion", die Informationen über den Krieg in Syrien, die nichts weiter sind als das Weiterreichen von Stellungnahmen der NATO und des Pentagon.

Der Nicht-Interessierte wird dagegen vollgemüllt mit Propaganda, um nichts weiter geht es schließlich. Aber auch die Berichte über Griechenland bspw. sind durchgehend einseitig und manipulativ, ebenso trifft das für Informationen über Streiks der Gewerkschaften, bspw. die der Deutschen Lokführer zu. Das propagandahafte Wording reicht vom "Kreml-Chef" über das "Assad-Regime" bis zum personalisierten Weselsky-Bashing. Die abwertenden Bezeichnungen für Tsipras oder Varoufakis sind mir schon gar nicht mehr geläufig. Vereinfachend ausgedrückt, sind es immer die guten USA, NSA, NATO, EU, IWF, INSM gegen den bösen Rest der Welt, dargestellt von Putin, Rußland, Assad, Gaddafi, Tsipras und den schrecklichen Weselskys dieses Globus. Es ist vielleicht nicht überraschend, daß bei Nennung der Namen Atai, Krause, Lielischkies und einiger anderer sich bei mir die Assoziation zu Haßpredigern einstellt. Die ARD verstößt mit der geschilderten Praxis permanent und systematisch gegen die Bestimmungen des Rundfunk-Staatsvertrags, die umfassende und unvoreingenommene Berichterstattung im Sinne von Friedensförderung und Völkerverständigung verlangen.

Abgerundet wird diese unsägliche Programmgestaltung durch kulturelle Höhepunkte, die von Silbereisen oder seinesgleichen zu verantworten sind. Nicht mal die Sportschau ist von dieser unglaublichen Entwicklung ausgenommen. Die Hofberichterstattung über den FC Bayern München mag hier als Beispiel dienen. Statt über den FC Monopoly oder die Vereinigung an der Spitze – Steuerhinterzieher, -vermeider, Schmuggler – angemessen zu berichten, feiert vorauseilender Gehorsam fröhliche Urständ\', was natürlich auf Kosten anderer Mitbewerber geschieht und somit gegen jeden Sportsgeist verstößt. Hinweisen möchte ich noch auf die Kritik von Prof. Gabriele Krone-Schmalz, die Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien sowie die Rationalgalerie. Diese Institutionen verdienen im Gegensatz zur ARD in hohem Maß Vertrauen. Ihnen wird auch der Wortlaut meiner Kritik zur Kenntnis gebracht. Die Gründe für meinen Vorbehalt bezüglich des Zwangsbeitrags könnten mittlerweile Bände füllen. Die Begrenzung der Zeichen auf 5000 wie auch die Sicherheit, von Gniffke & Co. nicht ernst genommen zu werden, sorgen dafür, daß Sie mit den vorliegenden vorliebnehmen müssen.
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Re: Finanzierung der ÖR auf andere Füße

Beitrag von Maren »

Ein Bericht wirft der ARD bei ihren Vorschlägen zur Strukturreform zu wenig Willen zur Veränderung vor - die Vorschläge enthielten kaum Ideen für das Programm. Beim NDR kritisiert man dagegen den Bericht selbst.

Die KEF hat sich aktuell den Unmut der Sender zugezogen. Auslöser ist ein Prüfauftrag, den die Länder ausgegeben haben. Die wollten von der KEF wissen, was von den Vorschlägen zu halten sei, die die ARD in ihrem umfangreichen Papier mit dem noch umfangreicheren Titel "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zeiten der Digitalisierung der Medien" gemacht hat.


http://www.sueddeutsche.de/medien/rundf ... -1.3872285

NDR-Verwaltungsratschefin kritisiert KEF scharf
ARD und ZDF machen Vorschläge, wie sie in den kommenden Jahren sparen können - aber der KEF reicht das nicht. Das hat die NDR-Verwaltungsratsvorsitzende nun scharf kritisiert. Sie sagt, die KEF missachte das Gebot der Staatsferne.

"Die Stellungnahme der KEF kollidiert unmittelbar mit den Aufgaben und Befugnissen der Kommission. Sie kann nicht die Programmautonomie der Rundfunkanstalten bestätigen und gleichzeitig der Politik Empfehlungen zum Eingriff in die Kernprodukte der Sender geben. Damit verlässt die KEF ihre gebotene Position der Staatsferne und fordert die Länder zu Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag bei der konkreten Beauftragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf", sagt die Vorsitzende des Verwaltungsrats.

Die KEF erwarte große Einschnitte beim "Kernprodukt" von ARD und ZDF - und das laut Kerssenbrock nur, um den Wunsch der Politik nach Beitragsstabilität zu genügen
https://www.dwdl.de/nachrichten/65596/n ... ef_scharf/
"Die KEF bewegt sich im Rahmen ihres Auftrags. Ein Blick in den Staatsvertrag würde helfen", kommentiert der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger knapp. Auch die Kritik, die KEF fordere eine grundlegende Strukturreform, "die über die Optimierung administrativer Prozesse hinausgeht", wie zum Beispiel eine stärkere Verzahnung von Programminhalten der Landesrundfunkanstalten, mag er so nicht stehenlassen. "Nicht die KEF fordert etwas, sondern die Länder fordern von den Anstalten", sagt er. Die KEF habe in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass eine grundlegende Strukturreform ohne gleichzeitige Betrachtung des Programms unvollständig bleibe.
http://www.sueddeutsche.de/medien/rundf ... -1.3872285
Kerssenbrock wies darauf hin, dass die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausschließlich der staatsfernen Gremienkontrolle unterliegen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil deutlich hervorgehoben habe: „Die Gremien beurteilen die Programmangebote der Rundfunkanstalten, gleichen sie mit dem Funktionsauftrag für die Gesellschaft ab und setzen den entsprechenden finanziellen Bedarf in den Wirtschaftsplänen fest.“
https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitte ... 19420.html

Hinweis I: Der finanzielle Bedarf einer Anstalt steht nach der Feststellung durch die KEF und die Verteilung der Mittel auf die Anstalten fest. Die Sender können nicht darüber hinausgehen. Deshalb sind auch die Gremien in der Wirtschaftsplanfeststellung limitiert. Spannend wäre zu erfahren, wie oft es aufgrund von Anträgen aus den Gremien zu einer Veränderung am Wirtschaftsplan gekommen ist. Für viele Anstalten ist zudem geregelt, dass Mehrausgaben auf der einen Seite mit Kürzungsvorschlägen in anderen Bereichen zu kompensieren sind.

Hinweis II: Die NDR-Verwaltungsratsvorsitzende sagt nicht, mit welchen konkreten Vorschlägen die KEF in die Programmautonomie eingreift.

Hinweis III: Falls die KEF die Politik darauf hinweist, dass weitere Einsparungen nur mit der Reduzierung von Programmangeboten möglich sind, heißt dies im Umkehrschluss, dass der Beitrag steigen muss, wenn die Politik den gesetzlich festgelegten Auftrag nicht verändert.

Hinweis IV: Die KEF hat nur die seitens der Politik gestellte Frage „Wo sehen Sie weitere Einsparoptionen?“ beantwortet. Frau Von Kerssenbrock müsste also die Politik kritiseren, dass sie ihre Aufgaben an die KEF auslagert.
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Re: Finanzierung der ÖR auf andere Füße

Beitrag von Maren »

Rundfunkfinanzierung in Norwegen

Norwegen schafft die Rundfunkgebühr ab und ersetzt sie durch eine Steuer. Könnte das ein Modell für Deutschland sein?

Neben der Finanzierung des Rundfunks haben die PolitikerInnen in Norwegen auch die Finanzierung der Tagespresse neu geordnet. Seit 50 Jahren gibt es in Norwegen eine staatliche Presseförderung, rund 60 Millionen Euro gibt das Land dafür allein in diesem Jahr aus.

Unproblematisch sei solch ein Steuermodell jedoch nicht, hatte eine Medienkommission schon vor drei Jahren konstatiert, als sie verschiedene Alternativen für eine künftige NRK-Finanzierung vorlegte. Vielmehr sei eine Steuer diejenige Lösung, die die unabhängige Stellung des Senders am meisten gefährden könne.

Davor warnte auch NRK-Chef Eriksen jetzt noch einmal: „In einigen anderen Ländern haben wir ja gesehen, dass eine Finanzierung über den Staatshaushalt zu weniger Stabilität geführt hat.“ NRK sei zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum, „wir sind also verwundbar“: „Wollen wir das Vertrauen des Volks behalten, ist unsere redaktionelle Selbstständigkeit fundamental.“

http://www.taz.de/Rundfunkfinanzierung- ... /!5581978/
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Re: Finanzierung der ÖR auf andere Füße

Beitrag von Maren »

Gutachten zu den „Verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Vollindexierung des Rundfunkbeitrags“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 den im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassten Rundfunkbeitrag als im Wesentlichen verfassungskonform beurteilt hat, beraten die Länder derzeit neben den Fragen einer (modifizierten?) Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen „Strukturoptimierung“ auch über eine etwaige Neugestaltung der im Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag enthaltenen Regelung zu Maßstäben und Verfahren der Bestimmung der Beitragshöhe. Bekanntlich haben einige Bundesländer insoweit vorgeschlagen, die Entwicklung des künftigen Beitragssatzes insgesamt ausgehend von einem „Basiswert“ an einen Index zu knüpfen (sog. Vollindexierung). Durch Aufwandsveränderungen, namentlich Kostensteigerungen bedingte Beitragsanpassungen sollen so nicht mehr dem de lege lata institutionalisierten aufwändigen drei-stufigen Festsetzungsverfahren mit abschließender parlamentarischer Befassung (§§ 1-7 RFinStV) unterworfen, vielmehr durch die Indexierung gleichsam auf einen „automatischen“, nur mehr als Rechenoperation durchgeführten Mechanismus umgestellt werden.

Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts

https://www.medienpolitik.net/2019/04/n ... dexierung/

„Eine Vollindexierung ist nur mit Einschränkungen zulässig“

Interview mit Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts, Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

https://www.medienpolitik.net/2019/04/e ... zulaessig/
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Re: Finanzierung der ÖR auf andere Füße

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Fraktion DIE LINKE legt Eckpunkte für eine sozial gerechtere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor

Das Positionspapier der Bundestagsfraktion DIE LINKE „Für eine sozial gerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ finden Sie hier: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/ ... eitrag.pdf
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