ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"
Verfasst: 4. Juni 2015, 17:58
Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erheben wir förmlich Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Kommt es zur Anklage gegen Assad?“ in der Tagesschau vom 13.05.2015 (ab 21:35 Uhr), wegen der Verbreitung von nebulösen und mangelhaft recherchierten Inhalten.
Der 40-sekündige Beitrag wurde von Thomas Roth mit den Worten: „Und wir schauen jetzt nach Syrien. Der syrische Präsident Assad bestreitet Kriegsverbrechen seines Regimes vehement und dabei hat eine Kommission belastendes Material vorgelegt.“ anmoderiert.
Thorsten Schröder führte im Anschluss aus, dass eine internationale Kommission drei Jahre lang Dokumente und Zeugenaussagen gegen das Assad-Regime gesammelt habe.
Die Ermittler teilten mit, dass sie genügend Beweise hätten für Klageschriften gegen Präsident Assad und andere Verantwortliche. Es ginge um Kriegsverbrechen. Ob es zu einem Prozess komme sei ungewiss, denn Russland sperre sich dagegen den Syrien-Konflikt an den internationalen Strafgerichtshof zu verweisen.
Diese Meldung in der Spätausgabe der wichtigsten deutschen Nachrichtensendung Tagesschau lässt jegliche Hintergrundinformationen über besagte internationale Kommission vermissen und gipfelt innerhalb des Schlusssatzes in einer falschen bzw. unvollständigen Tatsachenbehauptung.
Mindestinformationen zum Thema wären:
1) Wie lautet der Name dieser internationalen Kommission?
2) Welches Mandat hat diese Kommission?
3) Wer finanziert diese Kommission?
4.) Wie begründete Russland sein Veto?
5.) Welches Land hat außer Russland noch sein Veto eingelegt?
Dem späten Zuschauer der Tagesschau wird mit dem beanstandeten Beitrag eine Information zugemutet, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.
Darüber hinaus wird der nebulösen Nachricht eine ähnlich fragwürdige Schuldzuweisung in Richtung Russland hinzugefügt, die offensichtlich suggerieren soll, dass Russland nicht an einer Befriedung des Syrien-Konfliktes gelegen sei und aktive Behinderung von vermeintlich berechtigter und international legitimierter Strafverfolgung betreibe.
Wir bitten Sie, im Interesse einer seriösen Nachrichtengebung, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen und die entsprechend notwendigen Informationen an einem geeigneten Sendeplatz und in angemessener Form nachzuliefern.
Das begleitende Online-Angebot Tagesschau.de ist dabei kein adäquater Ersatz für die klassische Hauptnachrichtensendung.
Aus dem WDR-Gesetz:
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Ver-breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erheben wir förmlich Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Kommt es zur Anklage gegen Assad?“ in der Tagesschau vom 13.05.2015 (ab 21:35 Uhr), wegen der Verbreitung von nebulösen und mangelhaft recherchierten Inhalten.
Der 40-sekündige Beitrag wurde von Thomas Roth mit den Worten: „Und wir schauen jetzt nach Syrien. Der syrische Präsident Assad bestreitet Kriegsverbrechen seines Regimes vehement und dabei hat eine Kommission belastendes Material vorgelegt.“ anmoderiert.
Thorsten Schröder führte im Anschluss aus, dass eine internationale Kommission drei Jahre lang Dokumente und Zeugenaussagen gegen das Assad-Regime gesammelt habe.
Die Ermittler teilten mit, dass sie genügend Beweise hätten für Klageschriften gegen Präsident Assad und andere Verantwortliche. Es ginge um Kriegsverbrechen. Ob es zu einem Prozess komme sei ungewiss, denn Russland sperre sich dagegen den Syrien-Konflikt an den internationalen Strafgerichtshof zu verweisen.
Diese Meldung in der Spätausgabe der wichtigsten deutschen Nachrichtensendung Tagesschau lässt jegliche Hintergrundinformationen über besagte internationale Kommission vermissen und gipfelt innerhalb des Schlusssatzes in einer falschen bzw. unvollständigen Tatsachenbehauptung.
Mindestinformationen zum Thema wären:
1) Wie lautet der Name dieser internationalen Kommission?
2) Welches Mandat hat diese Kommission?
3) Wer finanziert diese Kommission?
4.) Wie begründete Russland sein Veto?
5.) Welches Land hat außer Russland noch sein Veto eingelegt?
Dem späten Zuschauer der Tagesschau wird mit dem beanstandeten Beitrag eine Information zugemutet, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.
Darüber hinaus wird der nebulösen Nachricht eine ähnlich fragwürdige Schuldzuweisung in Richtung Russland hinzugefügt, die offensichtlich suggerieren soll, dass Russland nicht an einer Befriedung des Syrien-Konfliktes gelegen sei und aktive Behinderung von vermeintlich berechtigter und international legitimierter Strafverfolgung betreibe.
Wir bitten Sie, im Interesse einer seriösen Nachrichtengebung, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen und die entsprechend notwendigen Informationen an einem geeigneten Sendeplatz und in angemessener Form nachzuliefern.
Das begleitende Online-Angebot Tagesschau.de ist dabei kein adäquater Ersatz für die klassische Hauptnachrichtensendung.
Aus dem WDR-Gesetz:
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Ver-breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende