ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"

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Maren
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ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit erheben wir förmlich Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Kommt es zur Anklage gegen Assad?“ in der Tagesschau vom 13.05.2015 (ab 21:35 Uhr), wegen der Verbreitung von nebulösen und mangelhaft recherchierten Inhalten.

Der 40-sekündige Beitrag wurde von Thomas Roth mit den Worten: „Und wir schauen jetzt nach Syrien. Der syrische Präsident Assad bestreitet Kriegsverbrechen seines Regimes vehement und dabei hat eine Kommission belastendes Material vorgelegt.“ anmoderiert.

Thorsten Schröder führte im Anschluss aus, dass eine internationale Kommission drei Jahre lang Dokumente und Zeugenaussagen gegen das Assad-Regime gesammelt habe.
Die Ermittler teilten mit, dass sie genügend Beweise hätten für Klageschriften gegen Präsident Assad und andere Verantwortliche. Es ginge um Kriegsverbrechen. Ob es zu einem Prozess komme sei ungewiss, denn Russland sperre sich dagegen den Syrien-Konflikt an den internationalen Strafgerichtshof zu verweisen.

Diese Meldung in der Spätausgabe der wichtigsten deutschen Nachrichtensendung Tagesschau lässt jegliche Hintergrundinformationen über besagte internationale Kommission vermissen und gipfelt innerhalb des Schlusssatzes in einer falschen bzw. unvollständigen Tatsachenbehauptung.

Mindestinformationen zum Thema wären:

1) Wie lautet der Name dieser internationalen Kommission?
2) Welches Mandat hat diese Kommission?
3) Wer finanziert diese Kommission?
4.) Wie begründete Russland sein Veto?
5.) Welches Land hat außer Russland noch sein Veto eingelegt?

Dem späten Zuschauer der Tagesschau wird mit dem beanstandeten Beitrag eine Information zugemutet, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.

Darüber hinaus wird der nebulösen Nachricht eine ähnlich fragwürdige Schuldzuweisung in Richtung Russland hinzugefügt, die offensichtlich suggerieren soll, dass Russland nicht an einer Befriedung des Syrien-Konfliktes gelegen sei und aktive Behinderung von vermeintlich berechtigter und international legitimierter Strafverfolgung betreibe.

Wir bitten Sie, im Interesse einer seriösen Nachrichtengebung, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen und die entsprechend notwendigen Informationen an einem geeigneten Sendeplatz und in angemessener Form nachzuliefern.

Das begleitende Online-Angebot Tagesschau.de ist dabei kein adäquater Ersatz für die klassische Hauptnachrichtensendung.

Aus dem WDR-Gesetz:

Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.

Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Ver-breitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.


Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"

Beitrag von Maren »

Weiterleitung an den zuständigen Sender - in diesem Fall an den NDR.
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Maren
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Re: ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"

Beitrag von Maren »

Antwort von der verantwortlichen Redaktion von ARD aktuell auf unsere Programmbeschwerde.
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Maren
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Re: ARD - "Kommt es zur Anklage gegen Assad?"

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Intendant
Herrn Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde vom 04.06.2015
Antwort der Redaktion von ARD-aktuell vom 02.07.2015

Sehr geehrter Herr Marmor,

vielen Dank für die Antwort des stellvertretenden Chefredakteurs von ARD-aktuell, Christian Nitsche, auf unsere Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Kommt es zur Anklage gegen Assad?“ in den Tagesthemen vom 13.05.2015.

Der Beschwerdeführer beklagte die Verbreitung von nebulösen und mangelhaft recherchierten Inhalten.

Der stellvertretende Chefredakteur von ARD-aktuell gab in seiner Antwort inhaltlich im Wesentlichen das wieder, was der Beschwerdeführer bemängelte, ohne allerdings auf die Reklamation selbst einzugehen.

Der „nachrichtliche Text ohne Wertung“, der mit einer Länge von 25 Sekunden natürlich nicht dazu geeignet ist, alle Facetten des komplizierten Themas zu beleuchten, war ja gerade Stein des Anstoßes.

Zitat:
Dem späten Zuschauer der Tagesschau wird mit dem beanstandeten Beitrag eine Information zugemutet, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.
Laut Eigenbeschreibung vertiefen die Tagesthemen die Informationen über tagesaktuelle Ereignisse, zeigen Zusammenhänge und Hintergründe, sind eine der am meisten beachteten Hintergrundsendungen des deutschen Fernsehens und haben großen Einfluss auf die Meinungsbildung.

Letzteres bereitet ausdrücklich Sorge, wenn z. B. von einem „nachrichtlichen Beitrag ohne Wertung“ nachhaltig im Gedächtnis bleibt, dass einzig Russland die Befriedung des Syrien-Konfliktes blockiert. Die Gründe dafür, sowie weitere offene Fragen muss sich offenbar das Publikum der Tagesthemen, nach Sichtung des ebenfalls unzureichende aufklärenden Beitrages auf Tagesschau.de, zusammengoogeln.

Der Hinweis auf die Hintergrundinformationen auf Tagesschau.de ist nicht dazu geeignet, die Beanstandung auszuräumen, da dem Publikum beim klassischen rezipieren der Nachrichten im TV die Informationen auf Tagesschau.de wenig nützen.

Das Fernsehpublikum der ARD, im Durchschnitt 60+, ist sicher nicht zur Parallelnutzung beider Angebote bereit, nur um angemessen und gemäß dem öffentlich-rechtlichen Auftrag informiert zu sein.

Diese Beschwerde wurde auf Grund der Beanstandung eines Zuschauers eingereicht und steht bei näherer Betrachtung exemplarisch für ähnlich inhaltlich defizitäre Nachrichten. Das Informationsbedürfnis des Publikums steigt mit der Komplexität von Sachverhalten, insbesondere, wenn diese Krieg, Vertreibung, geopolitische Interessen und geschürte Feindbilder beinhalten.

Präzise Informationen sind für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft essentiell. Das Risiko, dass individuell und politisch weitreichende Entscheidungen seitens der Bevölkerung auf Grundlage unzureichender Informationen gefällt werden, sollte der NDR als meinungsbildender Medienbetrieb nicht eingehen.

Wir verzichten auf eine Befassung durch den Rundfunkrat, möchten aber darum bitten, dass die geäußerten Bedenken künftig Eingang in Ihre redaktionellen Überlegungen finden.


Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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