WDR - Bundeswehreinsatz in Syrien
Verfasst: 30. November 2015, 17:13
Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
innerhalb der Nachrichtensendung auf WDR5 vom 30.11.2015 um 7.30 Uhr wurde der Einsatz der Bundeswehr in Syrien thematisiert. Demnach ist die Bundesregierung bereit, ohne UN-Mandat, das heißt, ohne völkerrechtliche Legitimation, unter anderem deutsche Tornados und Soldaten in den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat zu entsenden.
Berlin-Korrespondent Rene Möller über die Position der Opposition im Bundestag:
“Bei der Opposition kommen die Pläne für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien nach wie vor nicht gut an. Die Teilnahme an diesem Krieg wäre zum jetzigen Zeitpunkt absolut völkerrechtswidrig, erklärte der LINKEN-Fraktionsvize Korte. Auch Fraktionschefin Wagenknecht befürchtet, dass mit dem Einsatz am Ende die Terrormiliz sogar gestärkt statt geschwächt wird. Auch aus ihrer Sicht fehle das nötige UN-Mandat…”
Aussagen Dritter in indirekter Rede zu treffen, sind Mittel zur distanzierten, berichtenden Wiedergabe von Äußerungen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass dabei eindeutige Fakten nicht als bloße Meinungen deklariert werden. Es ist ein Fakt, dass das nötige UN-Mandat für den Bundeswehreinsatz fehlt und auch die Völkerrechtswidrigkeit von Bombardements und des Einmarsches in fremde Länder, ohne konkretes Hilfeersuchen der jeweiligen Regierungen, ist unstrittig. Insofern zeugt es von demokratischer Sorgfalt jener Oppositioneller, die sich konkret und warnend gegen diese Art der unrechtmäßigen Kriegsführung äußern.
Die Äußerungen Möllers, die da lauten: „…Pläne kommen nicht gut an…“, „…wäre zum jetzigen Zeitpunkt“, „… aus ihrer Sicht…“ suggerieren, dass es sich bei den Verlautbarungen lediglich um persönliche Sichtweisen Oppositioneller handelt und nicht um Tatsachen.
Das Recht auf individuelle und kollektive bewaffnete Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta in Form von Militärschlägen durch betroffene Staaten in anderen Ländern, besteht NUR im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Da die Anschläge von Paris weder aufgeklärt, noch annähernd die Merkmale eines Angriffskrieges (durch Syrien!) erfüllen, nichts mit dem Selbstverteidigungsrecht Deutschlands zu tun haben und auch die sogenannte Solidaritätsklausel lediglich für die Hoheitsgebiete des betroffenen Landes gilt, kann der geplante Einsatz Deutschlands als Beteiligung an einem Angriffskrieg gewertet werden und ist damit klar verfassungswidrig.
Schlussendlich fehlt - für alle am Konflikt Beteiligten, außer für Russland - die Zustimmung der syrischen Regierung für ein militärisches Eingreifen.
Je weniger sich unbefangene Durchschnittshörer innerhalb eines politischen Bereiches auskennt, umso stärker neigt er dazu, die Wahrheit in der Mitte zu suchen. Meinungen der als ‚extrem‘ angesehenen Ränder des Meinungsspektrums [hier der linke Rand], werden von einer Mehrheit bei unklarem Meinungsbild gemieden, selbst dann, wenn sich dort Tatsachen verorten. Andererseits steigt der gefühlte Wahrheitsgehalt einer Aussage, je öfter sie wiederholt wird, sei es der fassbombende Assad auf „die eigene Bevölkerung“ oder die Zuschreibung als „Schlächter, Despot, Diktator, Machthaber“ etc. Allein durch stetige Wiederholung steigt tendenziell der gefühlte Wahrheitswert, selbst mitunter faustdicker Lügen.
Genau hier liegt Ihre Verantwortung als öffentlich-rechtliches Informationsmedium. Das unsichtbar machen von Tatsachen durch semantische Tricksereien wie im beanstandeten Beitrag, trägt zur Vernebelung von Fakten und zu unfreiwilligen Entscheidungen der Rezipienten bei. Diese Entscheidungen aufgrund unzutreffender Informationen können in Zustimmungen für die kreative Auslegungen bestehender internationaler und nationaler Gesetze sowie zum Führen von Angriffskriegen und allen damit verbundenen Konsequenzen für unser weiteres Leben münden.
Aus dem WDR-Gesetz:
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
innerhalb der Nachrichtensendung auf WDR5 vom 30.11.2015 um 7.30 Uhr wurde der Einsatz der Bundeswehr in Syrien thematisiert. Demnach ist die Bundesregierung bereit, ohne UN-Mandat, das heißt, ohne völkerrechtliche Legitimation, unter anderem deutsche Tornados und Soldaten in den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat zu entsenden.
Berlin-Korrespondent Rene Möller über die Position der Opposition im Bundestag:
“Bei der Opposition kommen die Pläne für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien nach wie vor nicht gut an. Die Teilnahme an diesem Krieg wäre zum jetzigen Zeitpunkt absolut völkerrechtswidrig, erklärte der LINKEN-Fraktionsvize Korte. Auch Fraktionschefin Wagenknecht befürchtet, dass mit dem Einsatz am Ende die Terrormiliz sogar gestärkt statt geschwächt wird. Auch aus ihrer Sicht fehle das nötige UN-Mandat…”
Aussagen Dritter in indirekter Rede zu treffen, sind Mittel zur distanzierten, berichtenden Wiedergabe von Äußerungen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass dabei eindeutige Fakten nicht als bloße Meinungen deklariert werden. Es ist ein Fakt, dass das nötige UN-Mandat für den Bundeswehreinsatz fehlt und auch die Völkerrechtswidrigkeit von Bombardements und des Einmarsches in fremde Länder, ohne konkretes Hilfeersuchen der jeweiligen Regierungen, ist unstrittig. Insofern zeugt es von demokratischer Sorgfalt jener Oppositioneller, die sich konkret und warnend gegen diese Art der unrechtmäßigen Kriegsführung äußern.
Die Äußerungen Möllers, die da lauten: „…Pläne kommen nicht gut an…“, „…wäre zum jetzigen Zeitpunkt“, „… aus ihrer Sicht…“ suggerieren, dass es sich bei den Verlautbarungen lediglich um persönliche Sichtweisen Oppositioneller handelt und nicht um Tatsachen.
Das Recht auf individuelle und kollektive bewaffnete Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta in Form von Militärschlägen durch betroffene Staaten in anderen Ländern, besteht NUR im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Da die Anschläge von Paris weder aufgeklärt, noch annähernd die Merkmale eines Angriffskrieges (durch Syrien!) erfüllen, nichts mit dem Selbstverteidigungsrecht Deutschlands zu tun haben und auch die sogenannte Solidaritätsklausel lediglich für die Hoheitsgebiete des betroffenen Landes gilt, kann der geplante Einsatz Deutschlands als Beteiligung an einem Angriffskrieg gewertet werden und ist damit klar verfassungswidrig.
Schlussendlich fehlt - für alle am Konflikt Beteiligten, außer für Russland - die Zustimmung der syrischen Regierung für ein militärisches Eingreifen.
Je weniger sich unbefangene Durchschnittshörer innerhalb eines politischen Bereiches auskennt, umso stärker neigt er dazu, die Wahrheit in der Mitte zu suchen. Meinungen der als ‚extrem‘ angesehenen Ränder des Meinungsspektrums [hier der linke Rand], werden von einer Mehrheit bei unklarem Meinungsbild gemieden, selbst dann, wenn sich dort Tatsachen verorten. Andererseits steigt der gefühlte Wahrheitsgehalt einer Aussage, je öfter sie wiederholt wird, sei es der fassbombende Assad auf „die eigene Bevölkerung“ oder die Zuschreibung als „Schlächter, Despot, Diktator, Machthaber“ etc. Allein durch stetige Wiederholung steigt tendenziell der gefühlte Wahrheitswert, selbst mitunter faustdicker Lügen.
Genau hier liegt Ihre Verantwortung als öffentlich-rechtliches Informationsmedium. Das unsichtbar machen von Tatsachen durch semantische Tricksereien wie im beanstandeten Beitrag, trägt zur Vernebelung von Fakten und zu unfreiwilligen Entscheidungen der Rezipienten bei. Diese Entscheidungen aufgrund unzutreffender Informationen können in Zustimmungen für die kreative Auslegungen bestehender internationaler und nationaler Gesetze sowie zum Führen von Angriffskriegen und allen damit verbundenen Konsequenzen für unser weiteres Leben münden.
Aus dem WDR-Gesetz:
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende