Jauch - Die Flüchtlingskanzlerin - Hat Merkel recht?

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Maren
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Jauch - Die Flüchtlingskanzlerin - Hat Merkel recht?

Beitrag von Maren »

NDR
Redaktion Günther Jauch
Rothenbaumchaussee 132 - 134
20149 Hamburg


Programmbeschwerde


ARD Talkshow “Günther Jauch“ vom 11.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sendung vom 11.10.2015 ging es am Anfang um die Frage, ob das deutsche Asylrecht eine Obergrenze habe. Dazu wurde in einem eingespielten Interview Prof. Joachim Wieland, Rektor der Uni Speyer, um eine Stellungnahme gebeten.

Auf die Fragen: „Hat Angela Merkel recht? Kann es keinen Aufnahmestopp geben?“ antwortete Wieland:
Die Bundeskanzlerin hat recht. Im strengen Sinne kann es keinen Aufnahmestopp geben, weil das Asylrecht als Menschenrecht garantiert ist und keine Obergrenze kennt.
Indem die Redaktion „Günther Jauch“ dem Publikum bereits vor der Diskussionsrunde einen angesehenen Staatsrechtler als zustimmenden Kronzeugen für die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin präsentiert, wird das Ergebnis der Eingangsfrage vorweg genommen, denn keiner der anwesenden Podiumsgäste verfügte über die fachliche Expertise eines Staatsrechtlers. Das Publikum hatte also spätestens ab Minute 18:00 Kenntnis darüber, dass die Bundeskanzlerin in der Asylfrage definitiv recht hat.

Gleichwohl hat der Staatsrechtler die Frage nicht korrekt bzw. nicht umfassend beantwortet, sondern lediglich wenig hilfreiches theoretisches Recht postuliert, was uns faktisch in der Sache nicht weiterhilft. Anders, als von Professor Wieland argumentiert wurde, existiert sehr wohl eine “Obergrenze” für die Aufnahme von Flüchtlingen nach Deutschland, nämlich Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Demnach ist die Bundesrepublik NICHT zuständig für Asylbewerber, die aus einem Staat eingereist sind, in dem sie vorher in Sicherheit waren. (Sichere Drittstaaten-Regelung) Eingeführt 1993 und vom Bundesverfassungsgericht 1996 als Grundgesetz-konform gebilligt, ist die Obergrenze verfassungsmäßig auf (fast) Null heruntergeschraubt, da und solange die Bundesrepublik Deutschland nur von sicheren Drittstaaten in Form der EU-Mitglieder und der Schweiz umgeben ist. Ausnahmen bilden lediglich die verschwindend geringe Zahl derer, die direkt per Flug oder in deutschen Häfen anlanden.

Es wurde ebenfalls, nicht mit einem Wort, auf den § 18 Asylverfahrensgesetz (fußend auf dem renovierten Art. 16a Grundgesetz) eingegangen, der zwingend vorsieht: Wer über einen sicheren Drittstaat, z.B. die Türkei oder mindestens Österreich einreist, dem ist die Einreise zu verweigern. Der Innenminister kann zwar, wie in Abs. 4 § 18 beschrieben, aus humanitären Gründen Ausnahmen genehmigen, aber nach der Entstehungsgeschichte der Asylrechtsreform 1993 darf diese Ausnahme nicht, wie es derzeit in Größenordnungen geschieht, zur Regel gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in entsprechender Leitentscheidung ausgesprochen: “Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Schlussfolgernd daraus ist die Einreise aus allen Nachbarstaaten durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist nach geltendem Recht strafbar und wird derzeit nicht nur in Größenordnungen geduldet, sondern geradezu gefördert. Asylbewerber halten sich weiterhin laut Schengen-Übereinkommen illegal in Deutschland auf, sofern sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie eben aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sicheren Herkunftsstaat eingereist sind. Entsprechende Kontrollen finden nicht, bzw. nicht hinreichend, statt.

Ein Staatsrechtler wie Professor Wieland ist mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit über die gesetzlichen Bestimmungen und Auslegungen des Asylrechtes, Dublin und Schengen im Bilde und sich seiner verkürzten Botschaft bezüglich der Obergrenzen im Asylrecht bewusst.

Es gibt aus unserer Sicht mehrere Möglichkeiten:

1.) Professor Wieland konnte seine Stellungnahme nicht umfassend wiedergeben, um Dramaturgie und intendierte Botschaft der Sendung nicht zu beeinträchtigen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Staatsrechtler derart verkürzt argumentiert.

2.) Die Frage, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die Kanzlerin die schrankenlose und rechtswidrige Masseneinreise erlaubt, sollte bewusst vermieden werden.

3.) Das Publikum sollte, von der Redaktion intendiert, schon vor der Diskussion auf “Merkel-Kurs“ und gegen abweichende Meinungen eingeschworen werden.

Unserer Auffassung nach leistete die Polit-Talkshow „Günther Jauch“ vom 11.10.2015 wiederholt einen Beitrag zur Desinformation des Publikums, indem verfassungsrechtliche Bedenken der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Merkel unsachgemäß und verkürzt dargestellt wurden. Fragen nach einer etwaigen Überforderung der Gesellschaft und der Belastungsgrenze des Staates wurden ausgeblendet. Die versuchte politische Beeinflussung des Publikums war offensichtlich.

Während in London und Paris der deutschen Sichtweise im Asylrecht zunehmend Unzurechnungsfähigkeit bescheinigt wird, ist die ARD offensichtlich dabei, diese Ansicht öffentlichkeitswirksam zu zementieren.

Dass es auch anders geht, beweist die Aussage des Professors für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Reinhard Merkel, in der ZDF-Sendung Aspekte. Zum Thema Obergrenzen im Asylrecht führte er sinngemäß folgendes aus:
Jeder Anspruch, der sich an einen Staat richtet, korrespondiert mit einer bestimmten Pflicht. Pflichten haben immer obere Grenzen. Schon die schiere Unmöglichkeit diese zu erfüllen ist eine offensichtliche Obergrenze. Die eigentliche Obergrenze wird vorher gezogen, bei der Unzumutbarkeit. Das zu definieren, ist Sache der Politik.
Wenn innerhalb einer Diskussionsrunde für politisch interessiertes Publikum, die Diskussion um eine logische Grenze für den ungebremsten Zuzug von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Zuwanderern, nicht ergebnisoffen diskutiert werden darf, dann ist das Format nicht brauchbar für die demokratische Meinungsbildung. Die angesichts der öffentlich dokumentierten, jederzeit einsehbaren und live erlebbaren katastrophalen Zustände für Flüchtlinge, Helfer, Kommunen und Bevölkerung kann eine Sendung, wie die beanstandete, als aktiver Beitrag zur vorsätzlichen Desinformation des Publikums gewertet werden.

Sowohl die Journalisten als auch die Juristen des NDR dürften sich mit geltendem Recht und mit der akuten Situation in Teilen der Bundesrepublik angesichts des Ansturmes von Flüchtlingen bestens auskennen. Insbesondere die Korrespondenten kennen den Weg der Flüchtlingsströme in und nach Europa seit den letzten Jahren genau und registrieren schon von Berufs wegen die massiven Veränderungen schneller und intensiver als die normalen Bürger.

Sie kennen die Vorbehalte innerhalb der deutschen Bevölkerung und die Gefahren, die mit der allgemeinen Unzufriedenheit für die Flüchtlinge und die innere Ordnung einhergehen. Trotz Allem unterlassen Sie es, entgegen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Bevölkerung angemessen zu unterrichten und aufzuklären.
Das ist, angesichts der Brisanz der aktuellen Flüchtlingssituation, ein Skandal.

Wir bitten um eine Stellungnahme der Redaktion „Günther Jauch“.

Eine Kopie dieses Schreibens geht Professor Wieland zu.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Schreiben als auch der weitere Verlauf der Korrespondenz auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Jauch - Die Flüchtlingskanzlerin - Hat Merkel recht?

Beitrag von Maren »

Da die Redaktion Jauch seit einigen Monaten Geschichte ist, erwarten wir auf diese Beschwerde auch keine Antwort mehr. Auch der ebenfalls angefragte Rektor der Uni Speyer , Prof. Joachim Wieland, hatte es nicht für nötig befunden, eine Antwort auf die Beanstandung zu geben. Im Prinzip ist das große Schweigen aus heutiger Sicht verständlich, denn das Thema wurde in zahlreichen Statements und innerhalb vieler Diskussionsrunden, die seit dieser Anfrage über die Sender gingen, hinreichend erörtert. Der Beschwerdeführer lag vollkommen richtig in seiner Einschätzung. Das Thema ist somit erledigt.
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