Tagesschau: Türkei - Sind die OSZE-Regeln bei uns alle erfüllt?

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Kritischer Hörer

Tagesschau: Türkei - Sind die OSZE-Regeln bei uns alle erfüllt?

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https://meta.tagesschau.de/id/122418/tu ... nt-2980933
17.04.2017 - 22:24 | Türkei-Referendum: Erdogan weist OSZE-Kritik zurück
Sind die OSZE-Regeln bei uns alle erfüllt?
"Die OSZE-Wahlbeobachter bemängelten einen "Missbrauch staatlicher Ressourcen" des Erdogan-Lagers. "
Da fallen mir bei uns gleich eine Reihe von Beobachtungen ein, von Anzeigen der Regierungen vor Wahlen bis zur kürzlich vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Zusammensetzung des ZDF-Aufsichtsrates (Parteienanteil muss reduziert werden).

Wenn man zur mangelnden Chancengleichheit auch noch zählt, dass gerade konservative Parteien unglaubliche Unterstützung durch Spenden und - undeklariert - durch Sponsoring erhalten, fällt der Blick in die Türkei gleich etwas differenzierter aus.

Anmerkung: Vgl. http://www.tagesspiegel.de/medien/urtei ... 63170.html
Die Politik hat einen zu großen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In einem einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag angeordnet, dass sich die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des ZDF massiv ändern muss. Der Anteil der "staatsnahen" Personen muss von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.

Die bisherigen Regelungen seien nicht verfassungsgemäß und verstießen gegen die Rundfunkfreiheit, entschied das oberste Gericht. Die Normenkontrollanträge der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg, die einen zu starken Einfluss von Staat und Politik im ZDF beklagt hatten, waren damit erfolgreich. Die Bundesländer müssen bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden. "Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern", sagte Ferdinand Kirchof, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, sagte Kirchhof.
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