Nach dem heutigen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss die Parlamentsverwaltung die Namen von Lobbyorganisationen offenlegen, die mit Bewilligung der Bundestagsfraktionen einen Hausausweis erhalten haben. Das heutige Verwaltungsgerichtsurteil ist eine Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes, das Bürgern und Organisationen die Möglichkeit gibt, Daten von öffentlichen Stellen anzufordern. Die Bundestagsverwaltung hatte bei IFG-Anfragen in der Vergangenheit immer wieder die Auskunft mit der Begründung verweigert, es handele sich um eine parlamentarische Angelegenheit. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Hausausweisen durch Parlamentarische Geschäftsführer kann sie dies nicht mehr. Allerdings ist das Urteil noch nichts rechtskräftig. Der Bundestag hat nach einem Bericht des Tagesspiegel bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Quelle:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2 ... chde-klage
P.S. Haben das unsere Staats - äh - ÖR-Medien schon verkündet?
Klage von abgeordnetenwatch.de erfolgreich - Bundestag muss Lobbyistennamen offenlegen
Re: Klage von abgeordnetenwatch.de erfolgreich - Bundestag muss Lobbyistennamen offenlegen
https://www.tagesschau.de/inland/lobbyi ... g-101.html
Es wird tatsächlich berichtet , aber vom neusten Vorweihnachtichen Erfolg (CDU/CSU) ist bis jetzt , soweit ich weiß , nichts zu lesen oder zu hören.....
Es wird tatsächlich berichtet , aber vom neusten Vorweihnachtichen Erfolg (CDU/CSU) ist bis jetzt , soweit ich weiß , nichts zu lesen oder zu hören.....
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