Stellungnahme zum geplanten Verkauf von Kunstgegenständen aus öffentlich-rechtlichem Besitz durch den WDR
Verfasst: 18. September 2015, 18:49
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Ministerin für Medien
Dr. Angelica Schwall-Düren
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Stellungnahme zum geplanten Verkauf von Kunstgegenständen aus öffentlich-rechtlichem Besitz durch den WDR
Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,
sehr geehrte Damen und Herren des Landeskabinettes NRW,
bereits anlässlich der Bilanz seiner einjährigen Amtszeit hatte Tom Buhrow ein Sparprogramm für den WDR angekündigt: Bis 2020 sollen 500 Planstellen abgebaut werden. Es fehlen durchschnittlich zwischen 80 und 100 Millionen Euro pro Jahr im Etat. 2012 lag der Verlust bei 83,8 Millionen. Nach aktuellem Stand wird das Unternehmen bis zum Jahr 2018 eine Finanzlücke von 236,3 Mio. Euro aufweisen.
Auf Grund des desaströsen Zustandes der Finanzlage des WDR wurde neben der Einsparung von Personalkosten zusätzlich nach alternativen Möglichkeiten gesucht, die Sanierung des Haushaltes voranzutreiben.
So soll etwa die hauseigene Bibliothek verkauft werden und auch von Teilen der umfangreichen Kunstsammlung will Buhrow sich trennen. Diverse Kunstwerke, die der WDR im Laufe der Jahrzehnte seines Bestehens aus Mitteln des Rundfunkgebührenaufkommens angeschafft hatte, stehen daher zur Disposition und sollen nach dem Willen des Intendanten und Teilen des Rundfunkrates unter den Hammer.
Laut Presseberichten sollen im kommenden Frühjahr um die 50 Werke bei Sotheby’s in London versteigert werden. Der Erlös des Verkaufes des öffentlich-rechtlichen Eigentums ist jedoch offensichtlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und nicht dazu geeignet Finanzlücken längerfristig ausgleichen.
So schätzte Tom Buhrow die WDR-Sammlung lediglich auf 3 Millionen Euro, das entspricht in etwa drei Prozent des Betrags, den er pro Jahr einsparen will oder in etwa dem aktuellen Barwert seiner Pensionsrückstellungen.
In Artikel 18 der Landesverfassung NRW und im Kulturfördergesetz ist die Pflicht des Landes NRW verankert, Kunst und Kultur zu bewahren, zu pflegen und zukunftsfähig zu fördern.
Alle Vorhaben, die den Ausverkauf oder die Versteigerung künstlerischer und ästhetischer Werte in öffentlich-rechtlichen Besitz betreffen, sollten daher umgehend gestoppt werden. Kunst und Kulturgüter dürfen keinem kurzfristigen monetären Diktat geopfert werden, kulturpolitische Verantwortung, respektvoller und sorgfältiger Umgang mit Kunst und ein umfassender Kulturbegriff sollte insbesondere öffentlich-rechtlichen Medienhäusern ein besonderes Anliegen sein.
Die Notwendigkeit struktureller Sparmaßnahmen, wie sie die Vorsitzende des Rundfunkrates Ruth Hieronymi anmahnt, sind unumstritten. Der Verkauf von Kunstgegenständen, welcher lediglich einen Bruchteil der benötigen Mittel erbringen würde, gehört nicht in diese Kategorie. Strukturelle Sparmaßnahmen haben in der Regel den Effekt nachhaltig zu wirken. Nachhaltig wirkt bei der geplanten Aktion des „Verscherbelns von Tafelsilber“ nur der Verlust von Image und kulturellem Ansehen.
Für die Anschaffung der Kunstsammlung wurden nachweislich Beitragsgelder (früher Gebühren) der Rundfunkteilnehmer genutzt und somit agiert der WDR (sowie alle anderen Anstalten mit Kunstbesitz) lediglich als Treuhänder der Kunstsammlung.
Im Interesse einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen nationalen Kunstbestandes, fordern wir die Überführung der Werke in den Bestand der Kunstsammlung NRW oder in eine andere öffentliche Einrichtung/Stiftung mit explizitem Publikumszugang, falls der WDR an den Verkaufsplänen festhält.
Zur Sicherung, Erhaltung und zum Schutz vor dem Zugriff des Marktes halten wir die Gründung einer entsprechenden Stiftung, bzw. die Überführung der Werke in eine bereits bestehende Stiftung als präventive Maßnahme für unumgänglich.
Im Falle einer Veräußerung gegen den Willen von Künstlerverbänden, Politikern und Experten ist der Spekulationsgewinn (Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis) den Beitragszahlenden zu erstatten bzw. der entsprechenden Stiftung zum Schutz der Kulturgüter zur Verfügung zu stellen.
Die Ständige Publikumskonferenz ist eine politisch und wirtschaftlich unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative, die sich insbesondere der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten widmet und ausnahmslos den Interessen des Publikums verpflichtet ist.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und eine eventuell eingehende Antwort auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Vorsitzende
Ministerin für Medien
Dr. Angelica Schwall-Düren
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Stellungnahme zum geplanten Verkauf von Kunstgegenständen aus öffentlich-rechtlichem Besitz durch den WDR
Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,
sehr geehrte Damen und Herren des Landeskabinettes NRW,
bereits anlässlich der Bilanz seiner einjährigen Amtszeit hatte Tom Buhrow ein Sparprogramm für den WDR angekündigt: Bis 2020 sollen 500 Planstellen abgebaut werden. Es fehlen durchschnittlich zwischen 80 und 100 Millionen Euro pro Jahr im Etat. 2012 lag der Verlust bei 83,8 Millionen. Nach aktuellem Stand wird das Unternehmen bis zum Jahr 2018 eine Finanzlücke von 236,3 Mio. Euro aufweisen.
Auf Grund des desaströsen Zustandes der Finanzlage des WDR wurde neben der Einsparung von Personalkosten zusätzlich nach alternativen Möglichkeiten gesucht, die Sanierung des Haushaltes voranzutreiben.
So soll etwa die hauseigene Bibliothek verkauft werden und auch von Teilen der umfangreichen Kunstsammlung will Buhrow sich trennen. Diverse Kunstwerke, die der WDR im Laufe der Jahrzehnte seines Bestehens aus Mitteln des Rundfunkgebührenaufkommens angeschafft hatte, stehen daher zur Disposition und sollen nach dem Willen des Intendanten und Teilen des Rundfunkrates unter den Hammer.
Laut Presseberichten sollen im kommenden Frühjahr um die 50 Werke bei Sotheby’s in London versteigert werden. Der Erlös des Verkaufes des öffentlich-rechtlichen Eigentums ist jedoch offensichtlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und nicht dazu geeignet Finanzlücken längerfristig ausgleichen.
So schätzte Tom Buhrow die WDR-Sammlung lediglich auf 3 Millionen Euro, das entspricht in etwa drei Prozent des Betrags, den er pro Jahr einsparen will oder in etwa dem aktuellen Barwert seiner Pensionsrückstellungen.
In Artikel 18 der Landesverfassung NRW und im Kulturfördergesetz ist die Pflicht des Landes NRW verankert, Kunst und Kultur zu bewahren, zu pflegen und zukunftsfähig zu fördern.
Alle Vorhaben, die den Ausverkauf oder die Versteigerung künstlerischer und ästhetischer Werte in öffentlich-rechtlichen Besitz betreffen, sollten daher umgehend gestoppt werden. Kunst und Kulturgüter dürfen keinem kurzfristigen monetären Diktat geopfert werden, kulturpolitische Verantwortung, respektvoller und sorgfältiger Umgang mit Kunst und ein umfassender Kulturbegriff sollte insbesondere öffentlich-rechtlichen Medienhäusern ein besonderes Anliegen sein.
Die Notwendigkeit struktureller Sparmaßnahmen, wie sie die Vorsitzende des Rundfunkrates Ruth Hieronymi anmahnt, sind unumstritten. Der Verkauf von Kunstgegenständen, welcher lediglich einen Bruchteil der benötigen Mittel erbringen würde, gehört nicht in diese Kategorie. Strukturelle Sparmaßnahmen haben in der Regel den Effekt nachhaltig zu wirken. Nachhaltig wirkt bei der geplanten Aktion des „Verscherbelns von Tafelsilber“ nur der Verlust von Image und kulturellem Ansehen.
Für die Anschaffung der Kunstsammlung wurden nachweislich Beitragsgelder (früher Gebühren) der Rundfunkteilnehmer genutzt und somit agiert der WDR (sowie alle anderen Anstalten mit Kunstbesitz) lediglich als Treuhänder der Kunstsammlung.
Im Interesse einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des öffentlich zugänglichen nationalen Kunstbestandes, fordern wir die Überführung der Werke in den Bestand der Kunstsammlung NRW oder in eine andere öffentliche Einrichtung/Stiftung mit explizitem Publikumszugang, falls der WDR an den Verkaufsplänen festhält.
Zur Sicherung, Erhaltung und zum Schutz vor dem Zugriff des Marktes halten wir die Gründung einer entsprechenden Stiftung, bzw. die Überführung der Werke in eine bereits bestehende Stiftung als präventive Maßnahme für unumgänglich.
Im Falle einer Veräußerung gegen den Willen von Künstlerverbänden, Politikern und Experten ist der Spekulationsgewinn (Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis) den Beitragszahlenden zu erstatten bzw. der entsprechenden Stiftung zum Schutz der Kulturgüter zur Verfügung zu stellen.
Die Ständige Publikumskonferenz ist eine politisch und wirtschaftlich unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative, die sich insbesondere der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten widmet und ausnahmslos den Interessen des Publikums verpflichtet ist.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und eine eventuell eingehende Antwort auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Vorsitzende