WDR - Millionenzahlungen für Gottschalk und die Verträge mit Tochterunternehmen des WDR

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Maren
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WDR - Millionenzahlungen für Gottschalk und die Verträge mit Tochterunternehmen des WDR

Beitrag von Maren »

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Ministerin für Medien
Dr. Angelica Schwall-Düren
Stadttor 1
40219 Düsseldorf


Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder
Malu Dreyer
Postfach 3880
55028 Mainz



WDR - Millionenzahlungen für Gottschalk und die Verträge mit Tochterunternehmen des WDR


Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,
sehr geehrte Frau Dreyer,

angesichts des Debakels um die Millionenzahlungen ohne Gegenleistung, an den Entertainer Thomas Gottschalk, hatten Sie gegenüber der Presse mehr Kontrolle durch die Gremien - auch ausgedehnt auf die Beteiligungsunternehmen – gefordert. Sie stellten darüber hinaus klar, dass die Landesregierung nicht der Auffassung sei, dass Aufsichtsgremien ihrer Aufgabe ausreichend nachkommen könnten, solange ihnen Verträge von Tochterunternehmen der Sendeanstalten nicht vorgelegt würden.

Quellen:
http://www.cicero.de/presse/dreyer-verl ... rd-und-zdf
http://www.horizont.net/medien/nachrich ... ng--135533

Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates Ruth Hieronymi gab im Interview mit dem eigenen Haus an, dass der Vertrag über die Produktion der Sendung „Gottschalk Live“ seinerzeit dem Aufsichtsgremium des WDR nicht vorgelegen habe und fordert nun eine stärkere Beteiligung der ARD-Gremien an Verträgen über werbefinanzierte Produktionen.

Quelle: http://www.wdr5.de/sendungen/toenetexte ... lk116.html

Der Aufsichtsrat der WDR mediagroup GmbH, der die Aktivitäten des für die Gottschalk-Verträge zuständigen Tochter-Unternehmens des WDR überwacht und die Geschäftsleitung berät, wurde bereits im Jahr 2013 mit Teilen des gleichen Personenkreises besetzt, der auch im WDR-Rundfunkrat Kontrollfunktionen auszuüben hat.

Quelle:
https://publikumskonferenz.de/blog/2015 ... g-part-ii/
http://wdr-mediagroup.com/download/unte ... 14.pdf.pdf

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass es einem involvierten Personenkreis nicht merkwürdig vorkommt, dass die gleichen Leute, die für die Allgemeinheit Kontrollfunktionen im Mutterunternehmen WDR ausüben, auch die Kontrollgremien der Tochterunternehmen besetzen und dabei nicht etwa unter Interessenskonflikten leiden.

Wir nennen so etwas Filz.

Wir möchten Sie dringend auffordern, bei der Reform des WDR-Gesetzes alles in Ihrem Verantwortungsbereich Mögliche zu unternehmen, um die Besetzung der Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt WDR und deren Töchter künftig frei von Versorgungsfällen, Politik- und (Ex-)Parteifunktionären zu gestalten, sowie Doppel- und Mehrfachfunktionen kategorisch zu unterbinden.

Es wäre überdies mehr als wünschenswert, wenn künftig unabhängiger und betriebswirtschaftlich versierter Sachverstand in die Gremien einzöge, der die notwendige Kontrollfunktion im Interesse der Allgemeinheit in einer Weise ausübt, die der wirtschaftlichen Schieflage des WDR entspricht.

WDR-Gesetz
§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats


(1) Der Rundfunkrat vertritt im WDR die Interessen der Allgemeinheit; dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Er stellt im Zusammenwirken mit den anderen Anstaltsorganen sicher, dass der WDR seine Aufgaben im Rahmen der Gesetze erfüllt.


Die Ständige Publikumskonferenz ist eine politisch und wirtschaftlich unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative, die sich insbesondere der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten widmet und ausnahmslos den Interessen des Publikums verpflichtet ist.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben und eine eventuell eingehende Antwort auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: WDR - Millionenzahlungen für Gottschalk und die Verträge mit Tochterunternehmen des WDR

Beitrag von Maren »

Seltsame Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Immer wieder fällt unangenehm auf, dass die Schreiben nicht richtig gelesen werden.
Antwort Rheinland-Pflaz.pdf
(389.4 KiB) 1320-mal heruntergeladen

Antwort darauf:

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder
Malu Dreyer
Postfach 3880
55028 Mainz


Schreiben vom 19.10.2015 von Jutta Zillien

Sehr geehrte Frau Dreyer,

anlässlich unseres Schreibens an Sie, in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, bezüglich der Millionenzahlungen für Gottschalk und die Verträge mit Tochterunternehmen des WDR, erhielten wir ein sehr seltsames Antwortschreiben aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. (siehe Kopie)

Es ist uns klar, dass das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung von NRW obliegt. An keiner Stelle des Schreibens vom 11.09.2015 wurde von Ihnen verlangt, „das Gesetz über den WDR zu überarbeiten“.

Sie haben sich anlässlich des Gottschalk-Millionendebakels in der Presse darüber geäußert, dass die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF auch die Tochterfirmen der Sender kontrollieren sollten.

Wir haben in dem Schreiben unter anderem darüber unterrichtet, dass der Aufsichtsrat der WDR mediagroup GmbH, der die Aktivitäten des für die Gottschalk-Verträge zuständigen Tochter-Unternehmens des WDR überwacht und die Geschäftsleitung berät, zu großen Teilen mit dem gleichen Personenkreis besetzt ist, der auch im WDR-Rundfunkrat Kontrollfunktionen auszuüben hat.

Es ist daher nicht möglich, dass der WDR-Rundfunkrat keine Kenntnis von den entsprechenden Verträgen haben konnte, wie öffentlich behauptet wurde.

Sie, als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, wurden lediglich dazu aufgefordert „alles in Ihrem Verantwortungsbereich Mögliche“ zu tun, um den Filz innerhalb der Gremien zu unterbinden – gern auch in allen anderen Rundfunkgremien öffentlich-rechtlicher Medienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland.

Rundfunk ist in Deutschland Sache der Bundesländer, deren Medienpolitik Sie, in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder (1), koordinieren. Aus diesem Grund waren Sie, neben den zuständigen Stellen in NRW, Adressatin unseres Schreibens.

Zum Zwecke der Transparenz werden sowohl dieses Schreiben als auch der weitere Verlauf der Korrespondenz auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende

(1) „Die Rundfunkkommission der Länder ist die ständige Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden.“
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