Anfrage zu Auslegungen von Rundfunkrecht

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Maren
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Anfrage zu Auslegungen von Rundfunkrecht

Beitrag von Maren »

Herrn
Dr. Hahn

Ehemaliger Justiziar des NDR und Mit-Autor des Werkes Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht


Sehr geehrter Dr. Hahn,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. ist eine kritische Rezipienteninitiative, die sich insbesondere mit dem gesetzlichen Programmauftrag der beitragsfinanzierten Medienanstalten auseinander setzt und um wirksamere demokratische Mitsprache bei dessen Umsetzung kämpft.

Wir bearbeiten unter anderem Programmbeschwerden von ZuschauerInnen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, reichen diese bei den jeweils zuständigen Sendern ein und begleiten den formalen Verwaltungsakt bis zur Befriedung durch die jeweiligen Gremien. Auf unserer Internetpräsenz dokumentieren wir die Beschwerden transparent und nachvollziehbar. viewforum.php?f=30

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung und der Behandlung von Programmbeschwerden zu Programminhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben wir uns das umfangreiche Werk Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, dessen Mitautor Sie sind, zugelegt, um gegenüber den IntendantInnen und Gremien argumentativ gerüstet zu sein.

Leider hat uns die Erfahrung aus nunmehr fast einjähriger aktiver Beschwerdebearbeitung gelehrt, dass es weder für die IntendantInnen noch für die Gremien von besonderem Interesse ist, was Ihr Buch an rechtlichen Hinweisen bereit hält. Meist geht es in unseren Beschwerden um Fragen der Wahrheitspflicht und in der Folgekorrespondenz um deren Auslegung durch die zuständigen Stellen. Auch falsches Zitieren, falsche Tatsachenbehauptungen, falsche Symbolfotos und selbst grob falsche Tatsachenbehauptungen werden von den Programmverantwortlichen nicht als Programmverstöße gewertet.

Ablehnungen unserer Beschwerden gipfelten, entgegen der fachlichen Expertise, unter anderem in der Argumentation, dass sogenannte „Monothematische Blöcke“ wie z. B. Brennpunkt nicht der Wahrheitspflicht unterlägen.

Wir berufen uns neben den Rundfunkstaatsverträgen und den jeweiligen Gesetzen auf Ihr Werk und möchten nun in Erfahrung bringen, welchen expliziten Wert die rechtlichen Hinweise aus dem Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht in der Praxis darstellen.

Es ist uns sehr wohl klar, dass Sie ein vielbeschäftigter Mann sind, gleichwohl ist es auch von öffentlichem Interesse zu erfahren, inwieweit die Rundfunkanstalten gegen Programmgrundsätze und GremienvertreterInnen kollektiv gegen ihre Kontrollpflichten verstoßen.

Wir würden uns über ein kurzes Feedback oder auch über ein persönliches Gespräch sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Maren
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Re: Anfrage zu Auslegungen von Rundfunkrecht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

über den Justitiar des NDR, Herrn Dr. Michael Kühn, hat mich Ihre mail vom 14. Juli 2015 erreicht.
Für Ihr Interesse an dem bislang von mir mit herausgegebenen Beck´schen Kommentar zum Rundfunkrecht danke ich Ihnen.
Den von Ihnen aufgezeigten Widerspruch vermag ich nicht zu erkennen: Die Autorinnen und Autoren des Kommentars publizieren ihre Ansichten im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit, die Intendantinnen und Intendanten sowie die Gremien der Rundfunkanstalten befassen sich mit Ihren Beschwerden nach bestem Wissen und Gewissen. Dass die dabei gefundenen Ergebnisse nicht immer den von Ihnen gewünschten entsprechen, liegt in der Natur des Petitionsrechtes, dessen Ausfluss die von Ihnen eingelegten Programmbeschwerden sind.

Mit allen guten Wünschen für Ihre weitere Arbeit
und freundlichen Grüßen

Werner Hahn
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Maren
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Re: Anfrage zu Auslegungen von Rundfunkrecht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,

vielen Dank für Ihre Antwort auf die Anfrage.

Nun haben wir uns nicht für viel Geld einen "Wunschkatalog" zugelegt, sondern waren der Ansicht, dass die Kommentare von juristisch und wissenschaftlich versierten Autoren für die Beurteilung von Programmverstößen eine gewisse Relevanz haben. Die Ergebnisse, die von Intendanten und Gremien bislang stets in trauter Einmütigkeit gefunden werden, sollten somit nicht "unseren Wünschen" entsprechen, sondern aktueller Rechtssprechung und idealerweise auch gewissen zivilisatorischen Anstandsregeln im Umgang mit mündigen Rezipienten.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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