Sendezeiten für Kirchen - Unsachgemäße Beantwortung zu Kleinen Anfragen

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Maren
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Sendezeiten für Kirchen - Unsachgemäße Beantwortung zu Kleinen Anfragen

Beitrag von Maren »

Chef der Staatskanzlei
Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel
Archivstr. 1
01097 Dresden


Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Andre‘ Schollbach (DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Dr. Jaeckel,

der Abgeordnete der Partei Die Linke, Andre‘ Schollbach, stellte am 22.04.2015 mehrere Kleine Anfragen zu den Fernseh- und Hörfunkzeiten der Evangelischen Kirchen sowie der Katholischen Kirche in den Programmen des MDR und den entsprechenden Einnahmen, die sich aus diesen Sendezeiten für Dritte ergeben.

Drs 6/1420
Fernsehsendezeit des MDR für die Evangelischen Kirchen - Einnahmen
Antw SK 13.05.2015 Drs 6/1420

Drs 6/1414
Hörfunksendezeit des MDR für die Evangelischen Kirchen - Einnahmen
Antw SK 13.05.2015 Drs 6/1414

Drs 6/1419
Fernsehsendezeit des MDR für die Katholische Kirche - Einnahmen
Antw SK 13.05.2015 Drs 6/1419

Drs 6/1415
Hörfunksendezeit des MDR für die Katholische Kirche - Einnahmen
Antw SK 13.05.2015 Drs 6/1415

Sie antworteten am 13. Mai 2015 auf die Kleinen Anfragen mit Verweis auf § 42 Rundfunkstaatsvertrag, nachdem lediglich privaten Veranstaltern eingeräumt werde, die entsprechenden Erstattungen der Kosten für Verkündigungssendungen zu verlangen.

Ihre Antwort entspricht nicht den Tatsachen.

Zunächst beschäftigt sich der von Ihnen bemühte § 42 mit den Beauftragten für den Datenschutz in der Rundfunkanstalt.

In § 14 MDR-Staatsvertrag werden hingegen eindeutig die Sendezeiten für Dritte und die jeweiligen Verantwortlichkeiten geregelt. An keiner Stelle des MDR-Staatsvertrages ist davon die Rede, dass der MDR und somit natürlich die Beitragszahlenden die Kosten für Verkündigungssendungen der Kirchen zu tragen hätten.

§ 14 MDR-StV Sendezeiten für Dritte

(1) Der MDR hat der Bundesregierung und den Regierungen der Länder in Katastrophenfällen und bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen.

(2) Parteien oder sonstige politische Vereinigungen erhalten während ihrer Beteiligung an Wahlen der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu den gesetzgebenden Körperschaften der Länder angemessene Sendezeiten entsprechend § 5 Absätze 1 bis 3 des Parteiengesetzes, wenn für sie ein Wahlvorschlag zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu den gesetzgebenden Körperschaften der Länder zugelassen ist.

(3) Den evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen.

(4) Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist
.


Es ist uns bewusst, dass ein breit gefächertes Programmangebot von Sendungen über Religion, Glauben und Ethik zum originären Kulturauftrag öffentlich-rechtlicher Medienanstalten gehört.
Dieser originäre gesetzliche Auftrag wird jedoch bereits mit der Ausstrahlung der Verkündigungssendungen wahrgenommen, bei denen die Verantwortung bei den Kirchen liegt.

Es ist nicht zu vermitteln, dass bestehende Gesetze von den Rundfunkanstalten nicht umgesetzt und den Beitragszahlenden eine Subventionierung kirchlicher Einrichtungen zugemutet wird, die bereits durch entsprechende Steuereinnahmen, Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen über beträchtliche Eigenvermögen verfügen.

Wir fordern Sie hiermit in aller Form auf, Ihre Antwort auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Schollbach zu korrigieren oder eindeutige Rechtsquellen zu benennen, die Ihre Aussage stützen.

„Als öffentlich-rechtlicher Sender, der sich vornehmlich aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger der drei Staatsvertragsländer finanziert, ist der MDR in besonderem Maße dem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verpflichtet.“

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Anfrage, sowie weiterer Schriftverkehr zum Thema, auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Re: Sendezeiten für Kirchen - Unsachgemäße Beantwortung zu Kleinen Anfragen

Beitrag von Maren »

Antwort aus der Sächsischen Staatskanzlei. Wer findet den Fehler? Und damit meine ich nicht den Fehler im Umgang.
Staatskanzlei.pdf
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Rundfunkstaatsvertrag
MDR-Staatsvertrag
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Re: Sendezeiten für Kirchen - Unsachgemäße Beantwortung zu Kleinen Anfragen

Beitrag von Maren »

Chef der Staatskanzlei
Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel
Archivstr. 1
01097 Dresden


In Kopie an:

Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Andre‘ Schollbach
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden



Ihr Schreiben vom 09.07.2015
Ihr Zeichen: SK.34-03431.10/6/2


Richtigstellung zur Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Andre‘ Schollbach (DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Dr. Jaeckel,

vielen Dank für Ihre Beantwortung unserer Beschwerde zum Umgang mit den Kleinen Anfragen des Abgeordneten André Schollbach.

Wir können Ihre Auffassung zur Kritik an Ihrer Antwortpraxis gegenüber Landtagsabgeordneten durch Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehen. Schließlich werden diese Antworten veröffentlicht und gehen mitunter auch in die öffentliche Berichterstattung ein.

Aus diesem Grunde gehört eine Kritik Dritter an den Antworten zur Normalität und ist auch ohne „Freigabe“ durch den Antragsteller möglich – selbst wenn dieser mit den Antworten kein Problem hat.

Um auf unser ursprüngliches Anliegen zurückzukommen, ist festzustellen, dass auch wir zu Irritationen beigetragen haben, da in unserem Schreiben Rundfunkstaatsvertrag und MDR-Staatsvertrag in einem Atemzug genannt wurden.
Das ist natürlich nicht korrekt.

Wir sind davon ausgegangen, dass der MDR-Staatsvertrag als Rechtsgrundlage immer mit einbezogen wird, wenn vom MDR gesprochen bzw. Kleine Anfragen explizit zum MDR gestellt werden.

Da Rundfunk Ländersache ist und sich die Ministerpräsidenten der Länder offenbar nicht auf eine einheitliche Regelung in Bezug auf Sendezeiten und Kosten der Verkündigungssendungen einigen konnten, gibt es dazu im Rundfunkstaatsvertrag im Bereich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Regelungen.

Im MDR-Staatsvertrag sind dazu Regelungen enthalten. Es ist jedoch an keiner Stelle vermerkt, dass die Erstattung entsprechender Kosten für Verkündigungssendungen auszuschließen sei.

Daher unser Zitat:

„In § 14 MDR-Staatsvertrag werden die Sendezeiten für Dritte und die jeweiligen Verantwortlichkeiten geregelt. An keiner Stelle des MDR-Staatsvertrages ist davon die Rede, dass der MDR und somit natürlich die Beitragszahlenden die Kosten für Verkündigungssendungen der Kirchen zu tragen hätten.“

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich aus dieser Korrespondenz eine sachliche Diskussion ergäbe, in deren Verlauf die für den MDR teils exorbitanten Kosten der Verkündigungssendungen (124.000 €/h) auf den Prüfstand kämen. [1]

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben, sowie weiterer Schriftverkehr zum Thema, auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende


[1] http://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-un ... tml#inhalt - Bild 4
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Re: Sendezeiten für Kirchen - Unsachgemäße Beantwortung zu Kleinen Anfragen

Beitrag von Maren »

Wieviel kosten denn die trimedialen Gottesdienste beim MDR?

Chef der Sächsischen Staatskanzlei lehnt Antwort auf Frage zu den Kosten der MDR-Kirchenredaktion ab. Gefragt wurde auch nach Personalausstattung der Kirchenredaktion beim MDR, nach Sachkostenausstattung und Sendeminuten.

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