Anfrage und Appell an die Ministerpräsidenten der Länder

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Maren
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Anfrage und Appell an die Ministerpräsidenten der Länder

Beitrag von Maren »

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa,
für Medien und Digitales
Staatssekretärin Jacqueline Kraege
Postfach 3880
55028 Mainz


Konferenz der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder
Landesregierung Brandenburg
Staatskanzlei
14473 Potsdam


Anfrage zu Härtefallregelungen nach Rundfunkstaatsvertrag § 4


Sehr geehrte Frau Dreyer,
sehr geehrte Damen und Herren,


ab 1. April 2015 gilt der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 €.

Durch die Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent werden einkommensschwache und bislang durch finanzielle Härtefallregelungen vom Rundfunkbeitrag befreite Haushalte die Befreiungsvoraussetzungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 4 Abs. 6 Satz 2 (Härtefallregelung) verlieren und hätten künftig den vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € zu zahlen.

Das betrifft insbesondere Studenten, Selbstständige, Rentner, Geringverdiener etc., die keine Sozialleistungen beziehen und deren Einkommen zuzüglich Warmmiete 399,00 € plus Rundfunkbeitragshöhe nicht übersteigt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen um deren Beantwortung wir höflichst ersuchen:

1.) War sich der Gesetzgeber darüber bewusst, dass durch die Absenkung um 48 Cent die Anzahl der Berechtigten für die Voraussetzungen der Härtefallregelung ebenfalls sinkt (Berechtigte im Bereich 17,51€ - 17,98 € verlieren die Voraussetzungen)

2.) Wird die Härtefallbefreiung in der geplanten Evaluierung Rücksicht finden?

3.) Der Bezug von Wohngeld gehört nicht zum Befreiungstatbestand nach §4 Abs 1 Nr. 1 bis 10.
Plant der Gesetzgeber hier im Rahmen der Evaluierung eine Nachbesserung im Sinne der Wohngeldempfänger?

4.) Aus welchem Grund fand der Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof durch den Gesetzgeber keine Berücksichtigung?
„Das Rundfunkbeitragsrecht könnte, muss aber deshalb keinen Ausnahmetatbestand für soziale Bedürftigkeit vorsehen. Das Erfordernis eines einfachen, die Privatsphäre schonenden Vollzugs legt nahe, die Beitragslast allgemein zu erheben, aber im Sozialrecht auszugleichen.”
5.) Wird dies ein Thema bei den Evaluierungsgesprächen im Sommer 2015 sein?


Als Interessenvertreter des Publikums richten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die sozial verträgliche Belastung der wirtschaftlich schwächsten Beitragszahler.

Zum Jahresende 2013 erhielten in Deutschland rund 7,38 Millionen Menschen und damit 9,1 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen.
Laut Geschäftsbericht AZDBS waren dagegen im gleichen Zeitraum lediglich knapp 3 Millionen Bürger von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Es ist offensichtlich, dass damit ein Großteil der Bevölkerung in prekärer Einkommenssituation zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in gleichem Maße herangezogen wird wie Einkommensmillionäre.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bringt zudem für den Teil der Beitragszahler, welcher sich aufgrund wirtschaftlich prekärer Einkommensverhältnisse von der Beitragspflicht befreien lassen will, nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand. Diese Gesetzgebung befördert weder die soziale Gerechtigkeit noch stärkt sie die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die wissentliche Inkaufnahme, sozial Schwache mit finanziellen Mehrbelastungen und überzogenen Forderungen bei der Vorlage von Nachweisen für Armut zu belegen, ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Wir appelieren an Sie, die Ministerpräsidenten der Länder, im Interesse der Beitragsgerechtigkeit zu einem Konsens zu gelangen, der innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes in der entsprechenden Gesetzeskraft mündet.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie weitergehender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Anfrage und Appell an die Ministerpräsidenten der Länder

Beitrag von Maren »

Rundfunkbeitrag/ GEZ

Es wurden im Jahr 2014 im Freistaat Sachen 1.052 Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall gestellt. Daraufhin wurden 431 Befreiungen auf der Grundlage der Härtefallregelung erteilt. Gegen ablehnende Bescheide wurde in 97 Fällen Widerspruch eingelegt, von denen sich 18 als in vollem Umfang und zwei als teilweise berechtigt erwiesen.

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.a ... &pos_dok=1
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