Anfrage zu Härtefallregelungen - Rundfunkbeitrag
Verfasst: 14. April 2015, 14:30
An die Sendeanstalten
WDR, SWR, SR, rbb, RB, NDR
Hr, DW, BR, ZDF, Dradio
Anfrage zu Härtefallregelungen nach Rundfunkstaatsvertrag § 4
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. April 2015 gilt der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 €.
Durch die Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent werden einkommensschwache und bislang durch finanzielle Härtefallregelungen vom Rundfunkbeitrag befreite Haushalte die Befreiungsvoraussetzungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 4 Abs. 6 Satz 2 (Härtefallregelung) verlieren und hätten künftig den vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € zu zahlen.
Das betrifft insbesondere Studenten, Selbstständige, Rentner, Geringverdiener etc., die keine Sozialleistungen beziehen und deren Einkommen zuzüglich Warmmiete 399,00 € plus Rundfunkbeitragshöhe nicht übersteigt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen um deren Beantwortung wir höflichst ersuchen:
Für wie viele Haushalte werden innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches diese Befreiungstatbestände aufgrund der Beitragssenkung entfallen?
Gibt es aus Ihrer Sicht, insbesondere im Interesse einer sozial verträglichen Regelung, Möglichkeiten, die bislang gültigen Härtefallregelungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten?
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie weitergehender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
WDR, SWR, SR, rbb, RB, NDR
Hr, DW, BR, ZDF, Dradio
Anfrage zu Härtefallregelungen nach Rundfunkstaatsvertrag § 4
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. April 2015 gilt der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 €.
Durch die Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent werden einkommensschwache und bislang durch finanzielle Härtefallregelungen vom Rundfunkbeitrag befreite Haushalte die Befreiungsvoraussetzungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 4 Abs. 6 Satz 2 (Härtefallregelung) verlieren und hätten künftig den vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € zu zahlen.
Das betrifft insbesondere Studenten, Selbstständige, Rentner, Geringverdiener etc., die keine Sozialleistungen beziehen und deren Einkommen zuzüglich Warmmiete 399,00 € plus Rundfunkbeitragshöhe nicht übersteigt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen um deren Beantwortung wir höflichst ersuchen:
Für wie viele Haushalte werden innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches diese Befreiungstatbestände aufgrund der Beitragssenkung entfallen?
Gibt es aus Ihrer Sicht, insbesondere im Interesse einer sozial verträglichen Regelung, Möglichkeiten, die bislang gültigen Härtefallregelungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten?
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie weitergehender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende