Anfrage zu Härtefallregelungen - Rundfunkbeitrag

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Maren
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Anfrage zu Härtefallregelungen - Rundfunkbeitrag

Beitrag von Maren »

An die Sendeanstalten

WDR, SWR, SR, rbb, RB, NDR
Hr, DW, BR, ZDF, Dradio


Anfrage zu Härtefallregelungen nach Rundfunkstaatsvertrag § 4

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 1. April 2015 gilt der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 €.

Durch die Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent werden einkommensschwache und bislang durch finanzielle Härtefallregelungen vom Rundfunkbeitrag befreite Haushalte die Befreiungsvoraussetzungen nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 4 Abs. 6 Satz 2 (Härtefallregelung) verlieren und hätten künftig den vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € zu zahlen.

Das betrifft insbesondere Studenten, Selbstständige, Rentner, Geringverdiener etc., die keine Sozialleistungen beziehen und deren Einkommen zuzüglich Warmmiete 399,00 € plus Rundfunkbeitragshöhe nicht übersteigt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen um deren Beantwortung wir höflichst ersuchen:

Für wie viele Haushalte werden innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches diese Befreiungstatbestände aufgrund der Beitragssenkung entfallen?

Gibt es aus Ihrer Sicht, insbesondere im Interesse einer sozial verträglichen Regelung, Möglichkeiten, die bislang gültigen Härtefallregelungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten?

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie weitergehender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Anfrage zu Härtefallregelungen - Rundfunkbeitrag

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen als fachliche Leiterin der Beitragskommunikation von ARD, ZDF, Deutschlandradio gerne antworte.

Zunächst möchte ich voranstellen, dass die Senkung des Rundfunkbeitrags von monatlich 17,98 Euro auf 17,50 Euro eine gute Nachricht ist – das gilt für die allermeisten Bürgerinnen und Bürger. Es ist allerdings zutreffend, dass diese Senkung für einige wenige Personen eine Verschlechterung ihrer persönlichen Situation bedeuten kann. Diejenigen, die nach § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV befreit wurden, weil ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro aber mehr als 17,50 Euro überschreiten, können in Zukunft nicht mehr nach dieser Vorschrift als besonderer Härtefall befreit werden.

Zu Ihrer Frage, wie sich die Beitragssenkung auf diejenigen auswirkt, die bereits heute nach § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden, kann ich Ihnen mitteilen, dass sich für diese Bürgerinnen und Bürger nichts ändert: Sie bleiben auch für die Zukunft bis zum Ablauf des Befreiungszeitraums befreit, ohne dass sie hierfür extra tätig werden müssten.

Lediglich für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 01. April 2015 eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen, ist die neue Beitragshöhe von 17,50 Euro der maßgebliche Berechnungssatz für die Überschreitung der Bedarfsgrenze. Ein anderes Vorgehen lässt die gesetzliche Regelung nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht zu.

Dieses Vorgehen ist aber auch sachgerecht, da ein besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV ja nur damit legitimiert und begründet wird, dass die Bemessungsgrenze um maximal die Höhe eines Rundfunkbeitrags überschritten wird. Entsprechend wurde auch bereits früher nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag befreit. Wäre der Beitrag im Übrigen erhöht statt gesenkt worden, hätte dies im Umkehrschluss dazu geführt, dass im Verglich zu heute mehr Bürgerinnen und Bürger wegen eines besonderen Härtefalls hätten befreit können.

Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio liegen keine Zahlen darüber vor, wie vielen von den jetzt von der Zahlung befreiten Bürgerinnen und Bürgern – gleiches Einkommen unterstellt – bei einer erneuten Antragstellung keine Befreiung mehr bewilligt werden könnte. Hierüber kann nur spekuliert werden. Eine Einordnung ermöglicht aber folgende Zahl: Der Beitragsservice hat im Jahr 2014 insgesamt „nur“ 4.176 Befreiungen aufgrund der Härtefall-Regelung ausgesprochen, also Fälle, in denen das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschritten hat. Der Anteil hieran, der sich im Bereich einer Überschreitung zwischen 17,50 Euro und 17,98 Euro bewegt, dürfte sehr gering sein.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX
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Maren
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Re: Anfrage zu Härtefallregelungen - Rundfunkbeitrag

Beitrag von Maren »

Antwort des Intendanten des ZDF auf unsere Anfrage.
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