Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

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Maren
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Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Liebe Mitglieder und interessierte Gäste,

der Entwurf des überarbeiteten ZDF-Staatsvertrages ist fertiggestellt und liegt zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit bereit. Die Neufassung sieht unter anderem vor, die Einmischung der Politik in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu begrenzen. Aufsichtsgremien dürfen somit noch höchstens zu einem Drittel mit Vertretern aus Staat und Parteien besetzt werden. Der ZDF-Fernsehrat solle nun 60 statt 77 Sitze haben, davon gehen 20 statt 34 Sitze an Vertreter von Parteien und Politik.

Die Ergebnisse der Anhörung werden durch die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung im März 2015 ausgewertet, so dass direkt im Anschluss die Vorunterrichtung der Landtage mit dem endgültigen Staatsvertragstext erfolgen kann. Danach könnte dann im Juni 2015 der Staatsvertrag von allen 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden.

Die Ständige Publikumskonferenz möchte mit einer schriftlichen Stellungnahme an der Anhörung teilnehmen.
Wer uns mit Zuarbeiten unterstützen möchte, kann diese bis spätestens 25.02.2015 an info@publikumskonferenz.de senden.


Entwurf ZDF-Staatsvertrag
Markus Fengler

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Markus Fengler »

Oh Mein Gott, was für eine bescheuerte Änderungsvorlage vom ZDF ist das denn?

Vielleicht sollte die Publikumskonferenz die abweichende Meinung des Verfassunsrichter Paulus aufgreifen. Ab Punkt 115-135 in:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00111.html

Paulus kritisiert das das BVerfG-Urteil vom 25. März 2014 in Stichworten so:
- Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots.
- Daher ist meiner Auffassung nach eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht ausreichend, um den grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks (unten II.) zu entsprechen.Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich (unten III.), um - nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.
-Das gilt jedenfalls für die Mitglieder der Exekutive, während die Mitglieder von Parlamenten und Parteien als von der Verfassung vorgesehene Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) durchaus in eng begrenzter Zahl Mitglieder im Fernseh- und Verwaltungsrat sein können. Eine konsultative Rolle staatlicher Vertreter ist dadurch nicht ausgeschlossen. Aber das Einbringen politischer Vorstellungen in die Beratungen durch staatliche Entscheidungsträger ist von der Entscheidung über sie zu trennen.....
Gast

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Gast »

Die Diskussion über die Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages offenbart sich als Farce!
10 Monate für die Überarbeitung des Vertrages, 4 Monate für eine Unterschrift durch die Regierungschefs der Länder.
Aber nur einen Monat, die dem Souverän gegeben wird, seine Meinung zu äußern. Diesen einen Monat dann aber mit "... der vom Bundesverfassungsgericht sehr kurz gesetzten Frist zur Umsetzung der Vorgaben..." zu begründen ist ein Hohn! 15 Monate Frist vom BVerfG und nur einen Monat für die öffentliche Diskussion?
Mediale Erwähnung des Themas "Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages" bei ARD und ZDF gleich Null!
Logisch, nur keine Aufmerksamkeit erregen und das Thema möglichst schnell in aller Stille hinter sich bringen.

Mein Vorschlag wäre:
1. Forderung: Anhörung zur Überarbeitung des ZDF-Staatsvertrags bis Ende Mai 2015 verlängern.
2. Forderung: Aufforderung der öffentlich rechtlichen Medien ab März 2015 bis Mai 2015 über die Anhörung in der Hauptsendezeit zu berichten.
3. Staatssekretärin Jacqueline Kraege mit E-Mails überschütten, die sie auf obige Forderungen aufmerksam machen.

Dann ist der Inhalt der überarbeiteten Fassung dran!
ZahlUndStimmSchaf

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von ZahlUndStimmSchaf »

Mein Vorschlag wäre:
ZDF abschaffen!
Sowohl für die Grundversorgung als auch für die Meinungsvielfalt sind die bestehenden 22 Fernseh- und 67 Radioprogramme mehr als ausreichend!
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Bevor ich es vergesse: http://www.carta.info/60922/zwolf-gedan ... nkgremien/

Ist zwar schon etwas älter, aber durchaus aktuell in der Aussage.
Ben Nevis

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Ben Nevis »

Generell: Warum sollen politisch aktive Laien, Ehrenamtliche, Aktivisten,... die Arbeit derjenigen machen, die eigentlich dafür zuständig sind und für ihre Funktionen gut bezahlt werden. Die Profesionellen, die Juristen und Beamten in den Gerichten, Behörden,...und nicht zuletzt die Abgeordneten der Parteien sind aufgefordert ihre Arbeit zu tun. Wir fordern sie dazu auf.
Antwort: Damit nicht die Interressensträger ihre Anliegen durchsetzen können, wie das augenblicklich der Fall ist.

Für die Bearbeitung möchte ich den Text ins Wiki stellen. Bitte Einwände oder Zustimmung auf der Diskussion unter http://wiki.publikumskonferenz.de/wiki/ ... svertrages hinterlassen. Danke
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Maren
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Entwurf - Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Liebe Mitglieder und interessierte Gäste,

hier der Entwurf zur ersten Ansicht. Bitte Ergänzungen, Vorschläge zur besseren Formulierung, Korrekturen (!) etc. hier im Thread oder par Mail an info@publikumskonferenz.de
Das Schreiben muss morgen raus.

Gruß
Maren
--------------------------------------


Stellungnahme zur Anhörung anlässlich der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien e.V. nimmt wie folgt Stellung zur Neufassung des ZDF-Staatsvertrages:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkstaatsvertrag des ZDF vor allem wegen zu großer Staatsnähe für verfassungswidrig erklärt. Eine Forderung nach Reduzierung der Sitze war im Urteil nicht enthalten. Der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages sieht leider keine signifikanten Änderungen in Richtung der grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks vor.

Wir schließen uns in weiten Teilen der abweichenden Meinung von Verfassungsrichter Paulus an, der die Nichterfüllung des Versprechens eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens konstatiert.
Eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, ist für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht ausreichend, um den grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks zu entsprechen. Die weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates ist erforderlich um die Kontrollorgane des ZDF von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.

Das gilt vor allem für die Mitglieder der Exekutive. Demokratisch gewählte Volksvertreter und somit Vermittler zwischen Staat und den Bürgern (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) sollten (nach Proporz - Anmerkung Publikumskonferenz) in begrenzter Zahl Mitglieder im Fernseh- und Verwaltungsrat vertreten sein. Die Grundpfeiler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich Staatsfreiheit, Programmautonomie sowie Vielfalts-, Neutralitäts- und Ausgewogenheitsverpflichtung sind mit dem vorliegenden Entwurf nicht glaubwürdig umzusetzen.

Unsere Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen im Einzelnen:

1.)

§5 (2) Ergänzung:
sowie das Angebot von interkulturellen und transkulturellen Programmangeboten ist auszubauen.

Gewünschte Fassung:
(2) Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen im Programm darzustellen, sowie das Angebot von interkulturellen und transkulturellen Programmangeboten ist auszubauen.

Begründung:
Durch vermehrten Austausch und mediale Darstellung gewachsener unterschiedlicher Lebensweisen, Wertehaltungen und Weltanschauungen werden neue Formen kultureller Verbindungen entwickelt, die einer drohenden Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken und dem veränderten Bildungs- und Informationsauftrag Genüge tun. Der Zusammenhalt der Bevölkerung wird somit gestärkt und Ressentiments vorgebeugt.

2.)

§ 6 (1) Ergänzung 1:
Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.

§ 6 (3) Ergänzung 2:
Bei Kriegs- und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.

Gewünschte Fassung:
§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen. Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.
(2) Nachrichten und Kommentare sind zu trennen; Kommentare sind als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen.
(3) Bei Kriegs- und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.

Begründung:
Im Zusammenhang mit dem massiven Publikumsprotest anlässlich der Berichterstattung im Ukrainekonflikt scheint uns eine Festschreibung journalistischer Ethik-Kodizes angebracht. Die Verantwortung öffentlich-rechtlicher Medien und deren Mitarbeiter hat sich im Interesse der Anspruchsberechtigten und des gesetzlichen Auftrages deutlich von denen privater Anbieter abzuheben.

3.)

§11 (3) Ergänzung:
Die Kosten der Verkündungssendungen (inklusive innerbetrieblicher Leistungen) sind dem ZDF von den jeweilig Verantwortlichen der Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie anderen religiösen Gruppierungen zu erstatten.

Gewünschte Fassung:
(3) Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Andere über das gesamte Bundesgebiet verbreitete Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts können angemessen berücksichtigt werden.
Die Kosten der Verkündungssendungen (inklusive innerbetrieblicher Leistungen) sind dem ZDF von den jeweilig Verantwortlichen der Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie anderen religiösen Gruppierungen zu erstatten.

Begründung:
Rundfunkgesetze und Staatsverträge verpflichten die Sender zwar dazu, Kirchensendungen auszustrahlen, es existiert allerdings in keinem Staatsvertrag ein Hinweis darauf, dass die Sender auch zu deren Produktion bzw. der Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sind. Die jährlichen Kosten für Verkündungssendungen inklusive innerbetrieblicher Leistungen von rund 3,3 Millionen Euro (2013) werden vom Haushalt des ZDF getragen. Bislang sah der ZDF-Staatsvertrag eine Erstattung der Kosten der Verkündigungssendungen durch die Kirchen nicht vor, schloss sie aber auch nicht explizit aus.
Angesichts der erforderlichen Sparanstrengungen auf allen Gebieten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es nicht hinnehmbar, dass Kosten für Institutionen, die über eigene Einnahmen und beträchtliche Vermögen verfügen, aus dem Beitragsaufkommen übernommen werden.

4.)

Änderungsvorschlag:
§ 15 (2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programm-grundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich vom Intendanten beschieden werden.

Ursprüngliche Fassung:
§ 15 (2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden. Das Nähere regelt die Satzung.

Gewünschte Fassung:
§ 15 Eingaben, Beschwerden
(1) Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zum Programm an das ZDF zu wenden.
(2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich vom Intendanten beschieden werden.

Begründung:
Der Intendant ist für die gesamten Geschäfte des ZDF einschließlich der Gestaltung der Programme verantwortlich. Wenn eine Verletzung der Programmgrundsätze explizit und begründet unterstellt wird, ist es die Aufgabe des Intendanten dazu Stellung zu nehmen. Standardisierte Antwortschreiben aus der Zuschauerredaktion erfüllen nicht die Kriterien der Behandlung formaler Beschwerden.

5.)

Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates

Während der staatliche Einfluss innerhalb des Fernsehrates zu Recht sinken soll, werden relevante gesellschaftliche Gruppierungen auch weiterhin nicht angemessen berücksichtigt.

So bringt die Reduzierung der Sitze für Parteien und gewählte Volksvertreter eine gravierende Benachteiligung der Opposition mit sich. Die Ausgrenzung der parlamentarischen Opposition widerspricht in eklatantem Maße den demokratischen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland.

Die Berücksichtigung der Konfessionsfreien als größte weltanschauliche Gruppierung in der Bevölkerung Deutschlands steht auch weiterhin aus. (siehe Anlage) In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Es fehlen logische Erklärungen dafür, aus welchem Grund die Kirchen und deren Verbände stärker in den Gremien vertreten sind, als die Konfessionsfreien.

Auch die mitgliederstarken Menschenrechtsorganisationen und Kinder und Jugendverbände sind nicht berücksichtigt. Gerade die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen wird in den Angeboten des ZDF nicht angemessen gespiegelt. Die Förderung von Medienkompetenz und die entsprechenden Bildungsprogramme, sowie adäquate kulturelle Angebote für Heranwachsende sind innerhalb des ZDF noch nicht ausreichend etabliert. Dazu bedarf es der engagierten Teilhabe der Kinder- und Jugendlobby in den Gremien des ZDF.

Die Ausgrenzung des Lesben-und Schwulenverbandes wird als eklatante Missachtung und Diskriminierung dieser gesellschaftlich relevanten Gruppierung bezeichnet, zumal zur Zeit des ersten Staatsvertrags männliche Homosexualität in Deutschland noch strafbar gewesen war. Eine Berücksichtigung wäre insbesondere im Hinblick auf die andauernde Kritik an der Situation Homosexueller in anderen Ländern ein deutliches Zeichen.

Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs), als überparteilicher Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland vertritt 90 Mitgliedshochschulen mit über einer Million Studierenden in Deutschland. Dieses Potential ist nicht nur für die Zukunft unseres Landes von Bedeutung sondern könnte sowohl eine Verjüngung als auch Innovationsschübe in ein Gremium bringen, was seit Jahren reformbedürftig ist.

Gewählte Vertreter aus den Reihen des Publikums sollte die stärkere Partizipation des Publikums bei der Programmgestaltung im Blick haben und den Weg zu einer fruchtbaren Kritik- und Verantwortungskultur zwischen Sender und Empfänger ebnen und als Vertreter der Zivilgesellschaft fungieren.

Wir schlagen daher vor, im Interesse der Vielfalt und der demokratischen Beteiligung weiterer gesell-schaftlich relevanter Gruppierungen die ursprüngliche Anzahl der Sitze beizubehalten, oder alternativ die Sitze der Entsendeorganisationen entsprechend der Relevanz, der Mitgliederzahlen und der veränderten gesellschaftlichen Erfordernisse zu korrigieren.

§ 21 Zusammensetzung des Fernsehrates
Ergänzung/Änderung §21 um
Einen oder zwei Vertreter der Konfessionslosen
Einen oder zwei gewählte Vertreter des Publikums
Einen oder zwei Vertreter der Opposition
Einen oder zwei Vertreter von Menschenrechtsorganisationen
Einem Vertreter der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Einem Vertreter des Lesben-und Schwulenverbandes
Einem Vertreter des freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs)

Wir begrüßen, dass erstmalig ein Vertreter der Muslime in den Fernsehrat entsendet wird und somit diese wachsende Bevölkerungsgruppe angemessen Berücksichtigung findet.

6.)

Ergänzung: §21(3)
Die Vertreter sollten aus Gründen der Vermeidung von Ämterhäufung und der damit verbundenen Belastungen nicht die Vorsitzenden der Entsendeorganisation sein. Die Vertreter der Entsendeorganisationen „Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes“ – sollten möglichst Personen ohne aktiv besetztes politisches Amt sein.
Die Vertreter sollten medienpolitischen, medienwirtschaftlichen und medientechnischen Sachverstand nachweisen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Sind innerhalb der Entsendeorganisationen Personen mit entsprechendem Sachverstand nicht verfügbar, sind die Plätze der zu entsendenden Vertreter öffentlich auszuschreiben. Eine regelmäßige Qualifizierung der Fernsehräte in allen relevanten Fragen ist im Interesse einer kompetenten Ausübung des Ehrenamtes ist zu garantieren.

Gewünschte Fassung:
(3) Die unter Absatz 1 Buchst, g) bis q) aufgeführten Vertreter werden auf Vorschlag der dort bezeichneten Verbände und Organisationen durch die Ministerpräsidenten berufen. Die Verbände und Organisationen haben in ihre Vorschläge die dreifache Zahl der auf sie entfallenden Vertreter aufzunehmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorschlagsliste einzureichen ist.

Die Vertreter sollten aus Gründen der Vermeidung von Ämterhäufung und der damit verbundenen Belastungen nicht die Vorsitzenden der Entsendeorganisation sein. Die Vertreter der Entsendeorganisationen - 16 Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes - möglichst Personen ohne aktive politische Ämter sein.

Die Vertreter sollten medienpolitischen, medienwirtschaftlichen und medientechnischen Sachverstand nachweisen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Sind innerhalb der Entsendeorganisationen Personen mit entsprechendem Sachverstand nicht verfügbar, sind die Plätze der zu entsendenden Vertreter öffentlich auszuschreiben.

Begründung:
Mitglieder des Fernsehrates sind die gesetzlichen Vertreter des Publikums. Sie sind laut Eigendefinition „Anwälte des Zuschauers“. Neben den regelmäßigen Sitzungen im Fernsehrat und in den Ausschüssen hat der Fernsehrat die Aufgabe für die Sendungen des ZDF Richtlinien aufzustellen und den Intendanten in Programmfragen zu beraten. Er überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in §§ 5, 6, 8 bis 11 und 15 dieses Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze. Der Fernsehrat beschließt darüber hinaus über den vom Verwaltungsrat vorzulegenden Entwurf der Satzung sowie über entsprechende Satzungsänderungen. Weiterhin genehmigt der Fernsehrat den Haushaltsplan, natürlich nachdem er ihn mit der gebotenen haushalterischen Sorgfalt studiert und diskutiert hat. Das Gleiche gilt für den Jahresabschluss und die Entlastung des Intendanten auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Auch die Beteiligung an Programmvorhaben nach § 11 b des Rundfunkstaatsvertrages bedarf der Zustimmung des Fernsehrates.

Der Sitz in einem hohen verantwortungsvollen Gremium erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Fleiß und entsprechende zeitliche Kapazitäten. Die Kontrollaufgabe, die der Fernsehrat inne hat, kann von Personen in verantwortlichen Positionen oder mit nachweislichem exorbitanten Ämterhäufungen nicht im Interesse des Publikums gewährleistet werden. Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Korn

Der derzeitige Fernsehrat ist überproportional mit Vertretern der großen Parteien besetzt. Allein CDU/CDU hat einen Anteil von über 5o %, wenn man die Parteifreunde innerhalb der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen außerhalb des Staats- und Parteienspektrums hinzuzählt. Die SPD verfügt über gut 30 % der Sitze. Diese Präsenz legt Zeugnis darüber ab, wer den Intendanten wählt und somit auf die Berichterstattung und Programmgestaltung Einfluss nimmt. Diese Tendenz lehnen wir auch weiterhin als undemokratisch und verfassungswidrig ab.
Die Forderung nach ausreichender Qualifizierung der Vertreter bedarf angesichts des Pensums an stetig wachsender Anforderungen keiner zusätzlichen Begründung.

7.)

Änderungsvorschlag
Ursprünglicher Text: §21 (6) Die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen nach Absatz 3 und 4 möglichst einmütig vorzunehmen.

Gewünschte Version:
§21 (6) Die Ministerpräsidenten werden die Berufungen nach Absatz 3 und 4 einmütig vornehmen.

8.)

§21(10)Ergänzung:
Die Anzahl der Amtsperioden soll zwei mal vier Jahre nicht überschreiten.

Gewünschte Fassung:
§ 21 (10) Die Amtszeit der Mitglieder des Fernsehrates beträgt vier Jahre. Die unter Absatz 1 Buchst. a) bis f) genannten Mitglieder können von den entsendungs- berechtigten Stellen abberufen werden. Scheidet ein Mitglied aus, so ist nach den für die Berufung des ausgeschiedenen Mitglieds geltenden Vorschriften ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu berufen. Die Anzahl der Amtsperioden soll zwei mal vier Jahre nicht überschreiten.

Begründung:
Im Urteil vom 25. März 2014 wird eine Dynamisierung des Gremiums gefordert, welche auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren und einer Versteinerung innerhalb der Gremien vorbeugen soll. Die Dauerpräsenz honoriger Personen in einem Kontrollgremium verhindert Innovationen, verfestigt bestehende Seilschaften und torpediert positive Entwicklungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages. Daher fordern wir die Begrenzung der Amtsperioden auf maximal 8 Jahre.

9.)

Ergänzung:
§ 22 (2) Die Anzahl der Amtsperioden der Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter sollten zwei nicht übersteigen.

Gewünschte Fassung:
§ 22 (2) Der Fernsehrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter in geheimer Wahl. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch die Bildung von Ausschüssen vorgesehen werden kann.
Die Anzahl der Amtsperioden der Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter sollten zwei nicht übersteigen.

Begründung:
Im Urteil vom 25. März 2014 wird eine Dynamisierung des Gremiums gefordert, welche auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren und einer Versteinerung innerhalb der Gremien vorbeugen soll. Die Dauerpräsenz honoriger Personen an verantwortlicher Stelle eines Kontrollgremiums verhindert Innovationen, verfestigt bestehende Seilschaften und verhindert positive Entwicklungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages. Daher fordern wir die Begrenzung der Amtsperioden auch für den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter auf maximal 8 Jahre.

10.)

Änderungsvorschlag § 30 (4)

§30 (4) Änderung: Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant aus Gründen der Transparenz den Jahresabschluss und den Konzernlagebericht. Alle Finanzströme innerhalb des ZDF sind zu veröffentlichen, sodass der Wert des Rundfunkbeitrags in den Augen der Öffentlichkeit ein umfassendes und gesamtgesellschaftlich getragenes Fundament bekommt.

Ursprüngliche Fassung:
§30 (4) Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss und eine Zusammenfassung der wesentlichen Teile des Konzernlageberichts.

Gewünschte Fassung:
§30 (4) Änderung: Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant aus Gründen der Transparenz den Jahresabschluss und den Konzernlagebericht. Alle Finanzströme innerhalb des ZDF sind zu veröffentlichen, sodass der Wert des Rundfunkbeitrags in den Augen der Öffentlichkeit ein umfassendes und gesamtgesellschaftlich getragenes Fundament bekommt.

Begründung:
Der Mangel an Transparenz bezüglich der Mittelverwendung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht hinnehmbar und stößt bei den Beitragszahlenden zunehmend auf Unmut und massiven Vertrauensverlust. Exorbitante Bezüge und Honorare auf der einen Seite und die Not freier Mitarbeiter auf der anderen Seite sorgen unter anderem für Verstimmungen innerhalb und außerhalb der Rundfunkanstalten. Seit Einführung der Haushaltsabgabe Anfang 2013 wird die Offenlegung der Mittelverwendung mit Recht verstärkt angemahnt.


Schlussfloskel….


Mit freundlichen Grüßen
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Endfassung. Ein paar Änderungen waren noch notwendig. Die inhaltlich wichtigste Anpassung war die des neuen § 19a.
Die ursprüngliche Fassung (siehe Punkt 6) war nicht zielführend.
Wer noch Fehler findet sollte sie nicht behalten. Um 14 Uhr wird der Briefkasten angesteuert.

--------------------------------------------------

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa,
für Medien und Digitales
Staatssekretärin Jacqueline Kraege
Postfach 3880
55028 Mainz




Stellungnahme zur Anhörung anlässlich der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien e.V. nimmt wie folgt Stellung zur Neufassung des ZDF-Staatsvertrages:

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag vor allem wegen zu großer Staatsnähe für verfassungswidrig erklärt. Eine Forderung nach Reduzierung der Sitze war im Urteil nicht enthalten. Der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages sieht leider keine signifikanten Änderungen in Richtung der grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks vor.

Wir schließen uns in weiten Teilen der abweichenden Meinung von Verfassungsrichter Paulus an, der die Nichterfüllung des Versprechens eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens konstatiert.

Eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, ist für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht ausreichend, um den grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks zu entsprechen. Die weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates ist erforderlich, um die Kontrollorgane des ZDF von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.

Das gilt vor allem für Freiheit von Mitgliedern der Exekutive. Demokratisch gewählte Volksvertreter sind Vermittler zwischen Staat und den Bürgern (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) und sollten in begrenzter Zahl - nicht nach Proporz - im Fernseh- und Verwaltungsrat vertreten sein.

Den Grundpfeilern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich Staatsfreiheit, Programmautonomie sowie Vielfalts-, Neutralitäts- und Ausgewogenheitsverpflichtung entspricht der vorliegende Entwurf im Bereich der Gremienaufsicht nicht.
Fußnote: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00111.html Punkte 115 - 135

Unsere Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen im Einzelnen:

1.)

§5 (2) Ergänzung:
sowie das Angebot von interkulturellen und transkulturellen Programmangeboten ist auszubauen.

Gewünschte Fassung:
(2) Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen im Programm darzustellen, sowie das Angebot von interkulturellen und transkulturellen Programmangeboten ist auszubauen.

Begründung:
Durch vermehrten Austausch und mediale Darstellung gewachsener unterschiedlicher Lebensweisen, Wertehaltungen und Weltanschauungen werden neue Formen kultureller Verbindungen entwickelt, die einer drohenden Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken und dem veränderten Bildungs- und Informationsauftrag Genüge tun. Der Zusammenhalt der Bevölkerung wird somit gestärkt und Ressentiments vorgebeugt.

2.)

§6 (1) Ergänzung 1:
Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.

§6 (3) Ergänzung 2:
Bei Kriegs- und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.

Gewünschte Fassung:
§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen. Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.
(2) Nachrichten und Kommentare sind zu trennen; Kommentare sind als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen.
(3) Bei Kriegs- und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.

Begründung:
Im Zusammenhang mit dem massiven Publikumsprotest anlässlich der Berichterstattung im Ukrainekonflikt scheint uns eine Festschreibung journalistischer Ethik-Kodizes angebracht. Die Verantwortung öffentlich-rechtlicher Medien und deren Mitarbeiter hat sich im Interesse der Anspruchsberechtigten und des gesetzlichen Auftrages deutlich von denen privater Anbieter abzuheben.

3.)

§11 (3) Ergänzung:
Die Kosten der Verkündungssendungen (inklusive innerbetrieblicher Leistungen) sind dem ZDF von den jeweilig Verantwortlichen der Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie anderen religiösen Gruppierungen zu erstatten.

Gewünschte Fassung:
(3) Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Andere über das gesamte Bundesgebiet verbreitete Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts können angemessen berücksichtigt werden.
Die Kosten der Verkündungssendungen (inklusive innerbetrieblicher Leistungen) sind dem ZDF von den jeweilig Verantwortlichen der Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche, den Jüdischen Gemeinden sowie anderen religiösen Gruppierungen zu erstatten.

Begründung:
Rundfunkgesetze und Staatsverträge verpflichten die Sender zwar dazu, Kirchensendungen auszustrahlen, es existiert allerdings in keinem Staatsvertrag ein Hinweis darauf, dass die Sender auch zu deren Produktion bzw. der Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sind. Die jährlichen Kosten für Verkündungssendungen inklusive innerbetrieblicher Leistungen von rund 3,3 Millionen Euro (2013) werden vom Haushalt des ZDF getragen. Bislang sah der ZDF-Staatsvertrag eine Erstattung der Kosten der Verkündigungssendungen durch die Kirchen nicht vor, schloss sie aber auch nicht explizit aus.
Angesichts der erforderlichen Sparanstrengungen auf allen Gebieten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es nicht hinnehmbar, dass Kosten für Institutionen, die über eigene Einnahmen und beträchtliche Vermögen verfügen, aus dem Beitragsaufkommen übernommen werden.

4.)

Änderungsvorschlag:
§ 15 (2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb eines Monats schriftlich vom Intendanten beschieden werden.

Ursprüngliche Fassung:
§ 15 (2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden. Das Nähere regelt die Satzung.

Gewünschte Fassung:
§ 15 Eingaben, Beschwerden
(1) Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zum Programm an das ZDF zu wenden.
(2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb eines Monats schriftlich vom Intendanten beschieden werden.

Begründung:
Der Intendant ist für die gesamten Geschäfte des ZDF einschließlich der Gestaltung der Programme verantwortlich. Wenn eine Verletzung der Programmgrundsätze explizit und begründet unterstellt wird, ist es die Aufgabe des Intendanten dazu Stellung zu nehmen. Standardisierte Antwortschreiben aus der Zuschauerredaktion erfüllen nicht die Kriterien der Behandlung formaler Beschwerden.

5.)

§ 21 Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates

Während der staatliche Einfluss innerhalb des Fernsehrates zu Recht sinken soll, werden relevante gesellschaftliche Gruppierungen auch weiterhin nicht angemessen berücksichtigt.
So bringt die Reduzierung der Sitze für Parteien und gewählte Volksvertreter eine gravierende Benachteiligung der Opposition mit sich. Die Ausgrenzung des parlamentarischen Bereichs und insbesondere der parlamentarischen Opposition widerspricht in eklatantem Maße den demokratischen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland.

Die Berücksichtigung der Konfessionsfreien als größte weltanschauliche Gruppierung in der Bevölkerung Deutschlands steht auch weiterhin aus. (siehe Anlage) In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Es fehlen logische Erklärungen dafür, aus welchem Grund die Kirchen und deren Verbände stärker in den Gremien vertreten sind, als die Konfessionsfreien.

Auch die mitgliederstarken Menschenrechtsorganisationen und Kinder und Jugendverbände sind nicht berücksichtigt. Gerade die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen wird in den Angeboten des ZDF nicht angemessen gespiegelt. Die Förderung von Medienkompetenz und die entsprechenden Bildungsprogramme, sowie adäquate kulturelle Angebote für Heranwachsende sind innerhalb des ZDF noch nicht ausreichend etabliert. Dazu bedarf es der engagierten Teilhabe der Kinder- und Jugendlobby in den Gremien des ZDF.

Die Ausgrenzung des Lesben-und Schwulenverbandes wird als eklatante Missachtung und Diskriminierung dieser gesellschaftlich relevanten Gruppierung bezeichnet, zumal zurzeit des ersten Staatsvertrags männliche Homosexualität in Deutschland noch strafbar gewesen war. Eine Berücksichtigung wäre, insbesondere im Hinblick auf die andauernde Kritik an der Situation Homosexueller in anderen Ländern, ein deutliches Zeichen.

Der freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs), als überparteilicher Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland vertritt 90 Mitgliedshochschulen mit über einer Million Studierenden in Deutschland. Dieses Potential ist nicht nur für die Zukunft unseres Landes von Bedeutung, sondern könnte sowohl eine Verjüngung als auch Innovationsschübe in ein Gremium bringen, das seit Jahren reformbedürftig ist.

Gewählte Vertreter aus den Reihen des Publikums sollten die stärkere Partizipation des Publikums bei der Programmgestaltung im Blick haben und den Weg zu einer fruchtbaren Kritik- und Verantwortungskultur zwischen Sender und Empfänger ebnen und als Vertreter der Zivilgesellschaft fungieren.

Wir schlagen daher vor, im Interesse der Vielfalt und der demokratischen Beteiligung weiterer gesellschaftlich relevanter Gruppierungen die ursprüngliche Anzahl der Sitze beizubehalten, oder alternativ die Sitze der Entsendeorganisationen entsprechend der Relevanz, der Mitgliederzahlen und der veränderten gesellschaftlichen Erfordernisse zu korrigieren.

§ 21 Zusammensetzung des Fernsehrates
Ergänzung/Änderung §21 um
Einen Vertreter der Konfessionslosen
Einen gewählten Vertreter des Publikums
Einen Vertreter von jeder im Bundestag vertretenen Partei
Einen Vertreter von Menschenrechtsorganisationen
Einen Vertreter der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Einen Vertreter des Lesben-und Schwulenverbandes
Einen Vertreter des freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs)

Wir begrüßen, dass erstmalig ein Vertreter der Muslime sowie der Migranten in den Fernsehrat entsendet wird und somit diese wachsende Bevölkerungsgruppe angemessen Berücksichtigung findet.

6.)

Es wird im neuen § 19a eingefügt:
Allgemeine Bestimmungen
Die Vertreter sollten aus Gründen der Vermeidung von Ämterhäufung und der damit verbundenen Belastungen nicht die Vorsitzenden der Entsendeorganisation sein.

Die Vertreter der Entsendeorganisationen „Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes“ – sollten möglichst Personen ohne aktiv besetztes politisches Amt sein.

Die Vertreter sollten medienpolitischen, medienwirtschaftlichen und medientechnischen Sachverstand nachweisen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Sind innerhalb der Entsendeorganisationen Personen mit entsprechendem Sachverstand nicht verfügbar, sind die Plätze der zu entsendenden Vertreter öffentlich auszuschreiben.

Eine regelmäßige Qualifizierung der Fernsehräte in allen relevanten Fragen ist im Interesse einer kompetenten Ausübung des Ehrenamtes ist zu garantieren.

Begründung:
Mitglieder des Fernsehrates sind die gesetzlichen Vertreter des Publikums. Sie sind laut Eigendefinition „Anwälte des Zuschauers“.

Neben den regelmäßigen Sitzungen im Fernsehrat und in den Ausschüssen hat der Fernsehrat die Aufgabe für die Sendungen des ZDF Richtlinien aufzustellen und den Intendanten in Programmfragen zu beraten. Er überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in §§ 5, 6, 8 bis 11 und 15 dieses Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze. Der Fernsehrat beschließt darüber hinaus über den vom Verwaltungsrat vorzulegenden Entwurf der Satzung sowie über entsprechende Satzungsänderungen. Weiterhin genehmigt der Fernsehrat den Haushaltsplan, natürlich nachdem er ihn mit der gebotenen haushalterischen Sorgfalt studiert und diskutiert hat. Das Gleiche gilt für den Jahresabschluss und die Entlastung des Intendanten auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Auch die Beteiligung an Programmvorhaben nach § 11 b des Rundfunkstaatsvertrages bedarf der Zustimmung des Fernsehrates.

Der Sitz in einem hohen verantwortungsvollen Gremium erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Fleiß und entsprechende zeitliche Kapazitäten. Die Kontrollaufgabe, die der Fernsehrat inne hat, kann von Personen in verantwortlichen Positionen oder mit nachweislichem exorbitanten Ämterhäufungen nicht im Interesse des Publikums gewährleistet werden. Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Korn

Der derzeitige Fernsehrat ist überproportional mit Vertretern der großen Parteien besetzt. Allein CDU/CDU hat einen Anteil von über 5o %, wenn man die Parteifreunde innerhalb der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen außerhalb des Staats- und Parteienspektrums hinzuzählt. Die SPD verfügt über gut 30 % der Sitze. Diese Präsenz legt Zeugnis darüber ab, wer den Intendanten wählt und somit auf die Berichterstattung und Programmgestaltung Einfluss nimmt. Diese Tendenz lehnen wir auch weiterhin als undemokratisch und verfassungswidrig ab.

Die Forderung nach ausreichender Qualifizierung der Vertreter bedarf angesichts stetig wachsender Anforderungen keiner zusätzlichen Begründung.

7.)

Änderungsvorschlag
Ursprünglicher Text: §21 (6) Die Ministerpräsidenten werden sich bemühen, die Berufungen nach Absatz 3 und 4 möglichst einmütig vorzunehmen.

Gewünschte Version:
§21 (6) Die Ministerpräsidenten werden die Berufungen nach Absatz 3 und 4 einmütig vornehmen.

8.)

§21(10)Ergänzung:
Die Anzahl der Amtsperioden soll zwei mal vier Jahre nicht überschreiten.

Gewünschte Fassung:
§ 21 (10) Die Amtszeit der Mitglieder des Fernsehrates beträgt vier Jahre. Die unter Absatz 1 Buchst. a) bis f) genannten Mitglieder können von den entsendungsberechtigten Stellen abberufen werden. Scheidet ein Mitglied aus, so ist nach den für die Berufung des ausgeschiedenen Mitglieds geltenden Vorschriften ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu berufen.
Die Anzahl der Amtsperioden soll zwei mal vier Jahre nicht überschreiten.

Begründung:
Im Urteil vom 25. März 2014 wird eine Dynamisierung des Gremiums gefordert, welche auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren und einer Versteinerung innerhalb der Gremien vorbeugen soll.
Die Dauerpräsenz von Personen in einem Kontrollgremium verhindert Innovationen, verfestigt bestehende Seilschaften und torpediert positive Entwicklungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages.
Daher fordern wir die Begrenzung der Amtsperioden auf maximal 8 Jahre.

9.)

Ergänzung
§22 (2) Die Anzahl der Amtsperioden der Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter sollten zwei nicht übersteigen.

Gewünschte Fassung:
§22 (2) Der Fernsehrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter in geheimer Wahl. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch die Bildung von Ausschüssen vorgesehen werden kann. §22 Die Anzahl der Amtsperioden der Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter sollten zwei nicht übersteigen.

Begründung:
Im Urteil vom 25. März 2014 wird eine Dynamisierung des Gremiums gefordert, welche auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren und einer Versteinerung innerhalb der Gremien vorbeugen soll. Die Dauerpräsenz von Personen an verantwortlicher Stelle eines Kontrollgremiums verhindert Innovationen, verfestigt bestehende Seilschaften und verhindert positive Entwicklungen im Sinne des gesetzlichen Auftrages. Daher fordern wir die Begrenzung der Amtsperioden auch für den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter auf maximal 8 Jahre.

10.)

Änderungsvorschlag § 30 (4)
§30 (4) Änderung: Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant aus Gründen der Transparenz den Jahresabschluss und den Konzernlagebericht. Alle Finanzströme innerhalb des ZDF sind zu veröffentlichen, sodass der Wert des Rundfunkbeitrags in den Augen der Öffentlichkeit ein umfassendes und gesamtgesellschaftlich getragenes Fundament bekommt.

Ursprüngliche Fassung:
§30 (4) Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss und eine Zusammenfassung der wesentlichen Teile des Konzernlageberichts.

Gewünschte Fassung:
§30 (4) Änderung: Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht der Intendant aus Gründen der Transparenz den Jahresabschluss und den Konzernlagebericht. Alle Finanzströme innerhalb des ZDF sind zu veröffentlichen, sodass der Wert des Rundfunkbeitrags in den Augen der Öffentlichkeit ein umfassendes und gesamtgesellschaftlich getragenes Fundament bekommt.

Begründung:
Der Mangel an Transparenz bezüglich der Mittelverwendung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht hinnehmbar und stößt bei den Beitragszahlenden zunehmend auf Unmut und massiven Vertrauensverlust. Exorbitante Bezüge und Honorare auf der einen Seite und die Not freier Mitarbeiter auf der anderen sorgen unter anderem für Verstimmungen innerhalb und außerhalb der Rundfunkanstalten. Seit Einführung der Haushaltsabgabe Anfang 2013 wird die Offenlegung der Mittelverwendung mit Recht verstärkt angemahnt.

Die Ständige Publikumskonferenz ist eine politisch und wirtschaftlich unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative, die sich insbesondere der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten widmet und ausnahmslos den Interessen des Publikums verpflichtet ist.

Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessen Berücksichtigung finden.


Mit freundlichen Grüßen



Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Pressemitteilung | 2. März 2015

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Konfessionsfreie sind auch Beitragszahler



Humanistischer Verband: ZDF-Staatsvertrag muss Parität zwischen nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen in Deutschland festschreiben.

Der Novellierungsentwurf für den neuen ZDF-Staatsvertrag darf in seiner derzeitigen Fassung nicht durch die Länder verabschiedet werden. Darauf hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am Montag die Vertreter der Fraktionen in den 16 Landesparlamenten hingewiesen. Den Anlass bilden aktuelle Stellungnahmen des Vereins Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien sowie des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) in der vergangenen Woche zum Novellierungsentwurf. „Der jetzige Entwurf entspricht nicht den Vorgaben, welche die Richter im Urteil zur Verfassungswidrigkeit des aktuellen ZDF-Staatsvertrages vom 25. März 2014 formuliert haben“, sagte Frieder Otto Wolf dazu.

Die im Dezember 2014 von den Landesregierungen vorgelegte Novellierung sieht unter anderem einen von 77 auf 60 Sitze verkleinerten ZDF-Fernsehbeirat vor. Um der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verringerung des Einflusses der Politik auf die Programmgestaltung der Sendeanstalt zu entsprechen, wurden die bisherigen zwölf Sitze für die Vertreter der „Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden“, gestrichen. Ferner soll es statt wie bisher „drei Vertretern des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden“, künftig nur noch zwei Sitze für Vertreter des Bundes geben. Je zwei Sitze für die Vertreter der Katholischen Kirche und Evangelischen Kirche in Deutschland sowie einen Sitz für einen Vertreter des Zentralrates des Juden in Deutschland soll es weiterhin geben. Außerdem sieht der Novellierungsentwurf vor, dass das Land Niedersachsen einen Vertreter „aus dem Bereich Muslime“ in den Fernsehbeirat entsenden soll.

LSVD und Ständige Publikumskonferenz kritisierten die Novelle mit deutlichen Worten. So erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Henry Engels, es sei „für uns unfassbar, dass der gesellschaftliche Bereich LSBTI auch im Jahr 2015 weiter aus den Gremien des ZDF ausgeschlossen bleiben soll“. Die historische Verdrängung von LSBTI aus dem öffentlichen Leben und ihre gesellschaftliche Benachteiligung werde „in unerträglicher Weise fortgeschrieben“, hieß es weiter. Die Stellungnahme der Ständigen Publikumskonferenz stellt zudem fest, dass es in Deutschland „mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten“ gibt, jedoch logische Erklärungen dafür fehlen, „aus welchem Grund die Kirchen und deren Verbände stärker in den Gremien vertreten sind, als die Konfessionsfreien“. Die Stellungnahme der Publikumskonferenz weist auch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht keine Reduzierung der Zahl der Sitze verlangt hat und spricht sich unter anderem für ZDF-Fernsehratssitze für einen Vertreter des LSVD, für einen Vertreter von Menschenrechtsorganisationen sowie einem Vertreter der Konfessionsfreien aus.

Frieder Otto Wolf sagte dazu am Montag in Berlin, dass der Humanistische Verband Deutschlands die Forderungen nach der Einbeziehung von LSBTI sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen und Institutionen entschieden unterstützt. „Das zivilgesellschaftliche Spektrum muss im ZDF-Fernsehbeirat adäquat abgebildet werden. Der Novellierungsentwurf verfehlt dieses Ziel sehr deutlich“, sagte Wolf. Er verwies auf die Begründung des Urteils vom 25. März 2014, in der es hieß: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen.“ Und weiter: „Neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden müssen untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.“

Wolf betonte außerdem, dass die Zahl der Sitze für Vertreter des konfessionsfreien und nichtreligiösen Teils der deutschen Bevölkerung gleich der Zahl der Vertreter der Kirchen sein muss. „Angesichts der heutigen und künftigen konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung sollte es mindestens vier Vertreter der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in Deutschland im ZDF-Fernsehbeirat geben“, so Frieder Otto Wolf. Eine geringere Zahl an Sitzen widerspräche der Gleichbehandlung zwischen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen sowie der existierenden weltanschaulichen Pluralität innerhalb der Gruppe der Konfessionsfreien, erklärte er. Zudem müssten auch weitere Vertreter von Minderheitenkonfessionen einbezogen werden, um der religiösen Pluralität in der Bundesrepublik angemessen Rechnung zu tragen. „Es gibt nicht nur Christen, Juden und Muslime in Deutschland“, sagte Frieder Otto Wolf dazu.

Die Länderparlamente müssten jede Novellierung ablehnen, die keine Parität zwischen den nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen im ZDF-Fernsehbeirat vorsieht, sofern sie das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot ernst nehmen. „Konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen sind nicht nur ebenso Wähler sondern ebenso Gebührenzahler wie die Angehörigen der Religionen und haben dementsprechend das gleiche Recht, sich in den entsprechenden Kollegialorganen und Programmen des ZDF repräsentiert zu sehen. Diese Tatsache gehört zur Botschaft des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr und muss durch den künftigen ZDF-Staatsvertrag respektiert werden“, so Wolf.

Weiterführende Informationen

1. Stellungnahme des LSVD: http://www.lsvd.de/newsletters/newslett ... -zone.html

2. Stellungnahme der Ständigen Publikumskonferenz: http://www.humanismus.de/sites/humanism ... 0227_1.pdf

3. Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge: http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/ ... ei/medien/

Über den Humanistischen Verband Deutschlands



Der Humanistische Verband ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.

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Humanistischer Verband Deutschlands

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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Statement von Carta.
Zeit für mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Basis für Auftrag und Wettbewerb.
Ben Nevis

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Ben Nevis »

Kritik am Rande:
Auf der Seite der Seite (hier oben verlinkt) http://www.rlp.de/no_cache/einzelansich ... 06efcc2dce wird mit Link: http://www.rlp.de/ministerpraesidentin/ ... ei/medien/ auf den Entwurf des novellierten ZDF-Staatsvertrages verwiesen.
Klickt man den Link an, kommt man nicht wie es eigentlich zu erwarten wäre zum Entwurf des novellierten ZDF-Staatsvertrages, sondern landet auf einer Seite mit einer Menge PDF-Dokumenten. Sucht man hier auf der Seite nach dem ZDF-Staatsvertrag, ist diese Suche zunächst vergeblich. Erst über das Datum (Stand 28 01 15) und den Aufruf des Dokumentes "Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" (17 RAESt V) ist auch erst auf der Seite 2 ersichtlich, dass es sich um den Entwurf des ZDF-Staatsvertrages handelt.
Die praktische Umsetzung von Transparenz, die auch seitens des Verfassungsgerichtes eingefordert wird, stelle ich mir ein klein wenig praktischer vor. Den "Entwurf des novellierten ZDF-Staatsvertrages" unter "Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" zu verstecken setzt aber eine Menge Phantasie voraus. Einsame Klasse.
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Neuer ZDF-Staatsvertrag hinter verschlossenen Türen

Ruprecht Polenz: „Wer TTIP als intransparent kritisiert, der muss die Verhandlungen um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag als ebenfalls scharf kritisieren wegen mangelnder Transparenz.“
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Anschreiben des Präsidenten des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder.
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Thüringen sorgt für kleine Änderung im ZDF-Staatsvertrag

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich geeinigt, wer künftig im Fernsehrat des ZDF vertreten sein soll. Demnach wird auch ein Vertreter von Schwulen, Lesben und Transsexuellen einen Sitz bekommen.
Bücherleser

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Bücherleser »

Der Humanistische Pressedienst über die Benachteiligung nichtkonfessioneller Menschen im ZDF-Fernsehrat:
http://hpd.de/artikel/11498
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Maren
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Verfassungsrichter Andreas Paulus kritisiert neue Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats "Regierungsvertreter haben da eigentlich nichts zu suchen." Es genüge nicht, die "Staatsseite" in den Aufsichtsgremien zahlenmäßig zu deckeln - vielmehr müsse sie die Vielfalt der politischen Strömungen repräsentieren und "gerade auch kleinere politische Strömungen" einbeziehen
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Ein guter Tag für kritischen Journalismus, sagt Deutschlandradio-Mitarbeiter Ludger Fittkau.

Die Politik verliere den Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Sender. Damit habe ein großer Skandal ein vorläufiges "Happy End" gefunden und as ZDF werde durch den neuen Staatsvertrag freier.

Dabei ändert sich nur die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates. Das allein soll reichen, dass das ZDF freier wird? Die Länder haben in Zukunft Einfluss auf 32 von 60 Vertretern des ZDF-Fernsehrates. Es kann dazu kommen, dass nicht einmal alle Bundestagsparteien im ZDF-Fernsehrat vertreten werden. Anscheinend wünscht sich das Deutschlandradio einen vergleichbaren Staatsvertrag – wird doch hier weiterhin die vom BVG vorgegebene Staatsquote weit überschritten.
Bücherleser

Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Bücherleser »

Die "Humanistische Union" kritisiert den ZDF-Staatsvertrag, der gestern (13.10.) zur Abstimmung stand, als nach wie vor nicht verfassungsgemäß, da er der gesellschaftlichen Vielfalt nicht genügend Rechnung trage.
Insbesondere sei eine Stimme der Säkularen, die ein Drittel der Bevölkerung stellen, nicht vertreten:

http://hpd.de/artikel/12282

(Off-topic-Anmerkung: bei mir ist es schon null Uhr dreißig, also der 14. - steht das Forum immer noch bzw. schon auf Winterzeit?)
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Bücherleser hat geschrieben:Die "Humanistische Union" kritisiert den ZDF-Staatsvertrag (....)
Ich erinnere auch an unsere Stellungnahme: "Die Berücksichtigung der Konfessionsfreien als größte weltanschauliche Gruppierung in der Bevölkerung Deutschlands steht auch weiterhin aus. In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Es fehlen logische Erklärungen dafür, aus welchem Grund die Kirchen und deren Verbände stärker in den Gremien vertreten sind, als die Konfessionsfreien."

Auf die logischen Erklärungen wartet man vergebens. Die Selbstherrlichkeit der Politik, die sich ihren Einfluss auf die Programme auch weiterhin durch eine devote und wenig kritische Gremienzusammensetzung sichert, ist bemerkenswert aber vorhersehbar. Auch die zügig vorbereitete Wiederwahl des bisherigen Intendanten durch das verfassungswidrig zusammengesetzte Gremium spricht Bände.
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

Thüringens Landtagspräsident Christian Carius hat Verbände und Organisationen aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ mit Sitz im Freistaat dazu aufgerufen, bis zum 7. März 2016 ihr verbindliches Interesse an einem Sitz im ZDF-Fernsehrat zu bekunden.
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Re: Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag

Beitrag von Maren »

ZDF-Fernsehratschef Polenz: „Der Ausschluss der Parteien ist falsch“
Die Gremien des ZDF ändern sich. Ein Gespräch mit Fernsehratschef Ruprecht Polenz über falsche und richtige Reformen. Ich halte es allerdings nicht für richtig, wie jetzt die Staatsseite, also die 30 Prozent des Fernsehrates, die aus der Politik kommen, bestimmt werden. Man hat von den 20 „staatsfernen“ Sitzen gleich 16 mit Vertretern der Länder besetzt. Ich halte es für falsch, politische Parteien, die bisher auch ein Entsenderecht für den Fernsehrat des ZDF hatten, völlig auszuschließen. Parteien sind keinem Interessenverband zuzuordnen, sondern von Idee und Anspruch her auf das Ganze bezogen. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Länder auch bei der Besetzung der Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen mitreden, dann haben sie sich eine ganze Menge Einfluss gesichert.
Diemut Roether, epd:
11 von 16 Ländern schicken genau die Vertreter, die sie schon bisher in das Gremium entsandt haben. Zwei haben sich noch nicht entschieden (…) Damit zeigen die Politiker dem Bundesverfassungsgericht einmal mehr, was sie von dem Urteil halten, mit dem das höchste Gericht vor zwei Jahren die Neubesetzung des Fernsehrats wegen mangelnder Staatsferne angeordnet hatte: wenig bis nichts. … Ein Blick auf die Parteizugehörigkeit der von den Ländern entsandten Gremienmitglieder zeigt, dass sich auch die Befürchtungen der kleinen Parteien, die diese nach Veröffentlichung des Staatsvertrags geäußert haben, bestätigt haben: Die Stellung der großen Parteien ist gestärkt worden, mindestens acht von 20 Mitgliedern der Staatsbank gehören der SPD an, die damit deutlich überrepräsentiert ist.
----------------------

Ich erinnere an unsere Stellungnahme zur Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag:

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag vor allem wegen zu großer Staatsnähe für verfassungswidrig erklärt. Eine Forderung nach Reduzierung der Sitze war im Urteil nicht enthalten. Der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages sieht leider keine signifikanten Änderungen in Richtung der grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks vor.

Wir schließen uns in weiten Teilen der abweichenden Meinung von Verfassungsrichter Paulus an, der die Nichterfüllung des Versprechens eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens konstatiert.

Eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, ist für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht ausreichend, um den grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks zu entsprechen. Die weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates ist erforderlich, um die Kontrollorgane des ZDF von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.

Das gilt vor allem für Freiheit von Mitgliedern der Exekutive. Demokratisch gewählte Volksvertreter sind Vermittler zwischen Staat und den Bürgern (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) und sollten in begrenzter Zahl - nicht nach Proporz - im Fernseh- und Verwaltungsrat vertreten sein.
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