ZDF - Fernsehrat - Anwalt der Zuschauer

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Maren
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ZDF - Fernsehrat - Anwalt der Zuschauer

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Gremiengeschäftsstelle/Fernsehrat
Herrn Polenz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Sehr geehrter Herr Polenz,

mit großem Interesse haben wir Ihre Jahrbuch-Ausführungen zum Beschwerdemanagement des ZDF-Fernsehrates gelesen, den Sie sympathischerweise als "Anwalt der Zuschauer" bezeichnen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie in diesem Zusammenhang höflichst um die Beantwortung einiger Fragen bitten.

1) Mit Irritation haben wir zur Kenntnis genommen, dass Ihre Mitteilung vom 15.12.2014 über die Zurückweisung von vier unserer Programmbeschwerden durch den ZDF-Fernsehrat - den "Anwalt der Zuschauer"- ohne jede Begründung erfolgte.

Gehen wir recht in der Annahme, dass eine qualitative Programmbeschwerde, die die Verletzung von Richtlinien zum Gegenstand hat, einem Verwaltungsakt gleichkommt, der nach herrschender Rechtsauffassung einer Begründung bedarf, welche die wesentlichen Gründe enthält, auf welche sich die Entscheidung gründet?

2) Unabhängig vom rechtlichen Hintergrund würden wir Sie gern fragen, ob Sie uns darin zustimmen, dass der Fernsehrat - als "Anwalt der Zuschauer" - zwar nicht die Kritik der Zuschauer teilen muss, aber doch aus Gründen der Transparenz und des Respekts die Ablehnung von differenziert begründeten Beschwerden und Entgegnungsschreiben zumindest inhaltlich unter Bezugnahme auf die Argumentation des Beschwerdeführers begründen sollte?

Wir erlauben uns, Sie in diesem Zusammenhang zu zitieren:
"Dennoch ist es gelungen, ein effektives und transparentes Beschwerdeverfahren zu etablieren"
"Ein intaktes und transparentes Beschwerdewesen ist zudem ein demokratisches Element, das der Gebührenzahler von einem öffentlich-rechtlichen Sender und auch seinem Aufsichtsgremium verlangen kann."
3) Da es entgegen den üblichen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen keine Berufungsmöglichkeit für den Beschwerdeführer gibt, würden wir Sie gern um Auskunft darüber bitten, wer bzw. welche unabhängige demokratische Instanz die Arbeit des ZDF-Fernsehrates kontrolliert (Verfahrensabläufe, Protokolle, Begründungen bei Zurückweisungen von Programmbeschwerden usw.).

4) Mit Verwunderung haben wir ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass unsere Programmbeschwerde vom 03. 11. 2014 von der Zuschauerredaktion beantwortet wurde und nicht - wie rechtlich vorgesehen - vom Intendanten des ZDF.
Unser diesbezügliches Schreiben an Herrn Bellut vom 12. Dezember 2014 blieb bisher leider ohne Beantwortung.

Wer, sehr geehrter Herr Polenz, ist zuständig für die Kontrolle über die Einhaltung des von Ihnen im Jahrbuch beschriebenen Verfahrens?
" Im Einzelnen gestaltet sich das Beschwerdeverfahren des ZDF-Fernsehrats wie folgt: Behauptet eine Programmbeschwerde die Verletzung von Programmgrundsätzen, ist sie vom Intendanten innerhalb angemessener Zeit schriftlich zu beantworten. Eine so definierte qualitative Beschwerde, die eine Verletzung der Programmgrundsätze zum Gegenstand hat, unterscheidet sich von allgemeinen Beschwerden, deren Beantwortung in die Verantwortung der Zuschauerredaktion fällt."
Für die Beantwortung der Fragen danken wir Ihnen im Voraus


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ZDF - Fernsehrat - Anwalt der Zuschauer

Beitrag von Maren »

Antwort vom Vorsitzenden des ZDF-Fersehrates, Herrn Polenz.
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