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Maren
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Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Rohrbach,

auf der Web-Site des NDR-Rundfunkrates ist zu lesen:

"Der NDR Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 2. Dezember mit der Sendung "Anne Will" vom 6. November befasst. Die Sendung trug den Titel "Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?". Für Diskussionen hatte danach der Auftritt von Nora Illi gesorgt, die sich für den sogenannten Islamischen Zentralrat der Schweiz (IZRS) engagiert. Zuschauerinnen und Zuschauer kritisierten in Zuschriften und Beschwerden die Teilnahme einer Frau mit Gesichtsschleier sowie ihre radikalislamischen Aussagen. Der Rundfunkrat des NDR, der die Sendung "Anne Will" federführend vom NDR ins Erste einbringt, hat dazu den folgenden Beschluss gefasst:

"Nach ausführlicher Diskussion unter Beteiligung von Frau Will beschließt der Rundfunkrat, dass die Sendung 'Anne Will vom 06.11.2016 mit dem Thema 'Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?" nicht gegen die Grundsätze der Programmgestaltung des NDR Staatsvertrages verstoßen hat.
Der Rundfunkrat weist die als Anlage zum Tagesordnungspunkt 9.1 der Sitzung vom 02.12.2016 eingegangenen Beschwerden zur Sendung zurück, soweit sie einen Verstoß gegen den NDR Staatsvertrag geltend machen.
Dessen ungeachtet hat der Rundfunkrat in seiner Diskussion die Gästeauswahl in der Person von Frau Nora Illi in der Sendung deutlich kritisiert. Den von Frau Illi vertretenen extremen Positionen und auch einer Vollverschleierung hätte in der Gesprächssendung kein Forum gegeben werden müssen.

Der Rundfunkrat stimmt der nachträglichen Bewertung des NDR zu, dass eine deutlichere Einordnung des Vereins 'Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) erforderlich gewesen wäre."

Nach unserer Auffassung sind Programmbeschwerden in der Reihefolge ihres Eingangs zu bearbeiten. In Fall der Anne-Will-Sendung betrug der Zeitraum zwischen den Beschwerden und der Diskussion im Rundfunkrat gerade einmal ein Monat. Bei den Beschwerden, die wir erheben, benötigt der Rundfunkrat Zeiträume bis zu acht Monaten. Wir sehen in dieser unterschiedlichen Bearbeitungsdauer einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, zumal bei der behördlichen Bearbeitung von Anträgen der Grundsatz der Reihenfolge des Eingangs gilt. Hiergegen hat der Rundfunkrat offensichtlich verstoßen (der Grund: Offensichtlich wollte man mal die Gelegenheit nutzen, einer Prominenten wie Frau Will gegenüber zu sitzen). Auffallend auch, dass der Rundfunkrat sich in diesem Fall zu einer Begründung herablässt.

Warum hier und nicht auch sonst? Wir bitten um Prüfung, ob in diesem Fall ein Rechtsverstoß vorliegt.

Mit besten Grüßen

F. Klinkhammer und V. Bräutigam
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