Bewerbung um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)

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Maren
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Bewerbung um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)

Beitrag von Maren »

Die Präsidentin des Landtags NRW
Carina Gödecke
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf


Bewerbung um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtags NRW,

das novellierte WDR-Gesetz sieht vor, dass sich „Verbände und sonstige nicht öffentlich-rechtliche Organisationen“ bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit des Rundfunkrats für die jeweils nachfolgende Amtszeit beim Landtag um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben können.

Gemäß WDR-Gesetz § 15 (4) bewerben wir uns hiermit um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks als Vertreter einer „weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe“.

Die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. gründete sich im Februar 2014 als kritische Rezipienteninitiative. Satzungsgemäßer Zweck unseres Vereins ist die Förderung von Medienkompetenz, demokratischer und kultureller Bildung, sowie demokratischer Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programm- und Bildungsauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Publikumskonferenz hat sich mit einer Stellungnahmen an der Konsultation zur Novellierung des WDR-Gesetzes beteiligt und zahlreiche Vorschläge eingebracht. Wir pflegen seit 2014 durch unsere Programmkritik und Anregungen zu diversen Problemfeldern rege Kontakte zu den Programmverantwortlichen des WDR und zu einzelnen Gremienvertretern.

Die von uns, im Falle der Berücksichtigung unserer Bewerbung, entsendeten Vertreter werden über medienpolitischen, medienwirtschaftlichen und medientechnischen Sachverstand verfügen, um ihren anspruchsvollen Aufgaben innerhalb des Gremiums angemessen gerecht werden zu können.

Begründung für die Bewerbung:

Obwohl jeder Haushalt verpflichtet ist, den geräteunabhängigen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entrichten, gibt es für das anspruchsberechtigte Publikum bislang keine wirkliche Mitsprache bei Programmgestaltung und Mittelverwendung.

Es zeichnet sich darüber hinaus seit längerer Zeit ein schleichender Verlust des Rückhaltes in der Bevölkerung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab. Die Kernaufgabe nach Artikel 5 - die Sicherung der Meinungsbildung - könnte im Zweifel bei andauerndem Zustimmungsverlusts nicht mehr hinreichend erfüllt werden.

Um mehr demokratische Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programm- und Bildungsauftrages innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu gewährleisten, sollten dauerhaft NGOs der Zivilgesellschaft, wie Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, sowie gewählte PublikumsvertreterInnen in den Rundfunkräten vertreten sein.

Als direktes Bindeglied und kommunikative Schnittstelle im Spannungsfeld zwischen Medienanstalt und Publikum positioniert, käme den AnsprechpartnerInnen des Publikums die Aufgabe zu, insbesondere die Interessen dieser beiden Gruppen zu harmonisieren und zu moderieren. Die direkte Präsenz der Stakeholder in den Gremien wäre ein substantieller Beitrag zur demokratischen Mitbestimmung aller Ebenen unserer Gesellschaft.

Als politisch unabhängige Initiative sind wir ausschließlich den Interessen des Publikums verpflichtet und verfolgen keine politischen und eigenwirtschaftlichen Interessen. Wir möchten künftig verstärkt als Mittler zwischen Publikum und Rundfunkanstalten sowie als unabhängige Instanz wahrgenommen werden, die das Programm systematischer beobachtet als bisher, Kritik sowie Anregungen des Publikums bündelt, an die Sender heranträgt und den adäquaten Umgang mit Publikumsanliegen aller Art sicher stellt.

Unser Hauptaugenmerk richtet sich insbesondere auf:

- Transparenz bei Auftragsvergabe, Mittelverwendung, Haushalt, Beschlüssen, Bezügen etc.;
- Stärkung der Kernkompetenzen im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages (Grundversorgung);
- Etablierung von unabhängigen Beschwerdestellen (Ombuds-System);
- Durchsetzung von Staatsferne auf allen Ebenen der Anstalt;
- Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Lebensbedingungen freier MitarbeiterInnen;
- Reformierung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.

Wir sind sicher, dass der WDR von der unmittelbaren Nähe zum Publikum profitieren kann.
Die Diskussion um Programm und Anspruch der öffentlich-rechtlichen Medien, auch im Hinblick auf die neu entfachte Debatte um den Haushaltbeitrag und dessen Legitimation, steht und fällt mit der aktiven Beteiligung des Publikums.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: Bewerbung um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid Landtag NRW:
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Maren
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Re: Bewerbung um einen Sitz im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR)

Beitrag von Maren »

Der Landtag NRW hat beschlossen, dass 7 gesellschaftlich relevante Gruppierungen Mitglieder in den Rundfunkrat des WDR entsenden dürfen. Wenig überraschend gehört unsere Initiative nicht zu den Auserwählten.
RfR WDR.pdf
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NRW-Rundfunkrat plant Wahl der zwei Einzelmitglieder am 1. September 2016.
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