ARD - Bombenanschlag in Charkiv
Verfasst: 24. Februar 2015, 17:52
Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag „Ukraine gedenkt der Maidan-Opfer von vor einem Jahr“, innerhalb der Tagesschau vom 22.02.2015, 20:00 Uhr.
Innerhalb der Sendung wurde von einem Bombenanschlag auf einen Demonstrationszug in Charkiv berichtet, in dessen Folge zwei Menschen starben und zahlreiche weitere verletzt wurden.
Ab Minute 1:55 kommentierte Udo Lielischkies, dass in russischen sozialen Netzwerken der Anschlag begrüßt worden und die baldige Eroberung Charkivs angekündigt worden sei.
Eine derartige Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte Quellen in sozialen Netzwerken widerspricht dem Gebot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung, da weder Herkunft noch Inhalt solcher Informationen zweifelsfrei überprüft werden können.
§5 (6) Programmgrundsätze
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag „Ukraine gedenkt der Maidan-Opfer von vor einem Jahr“, innerhalb der Tagesschau vom 22.02.2015, 20:00 Uhr.
Innerhalb der Sendung wurde von einem Bombenanschlag auf einen Demonstrationszug in Charkiv berichtet, in dessen Folge zwei Menschen starben und zahlreiche weitere verletzt wurden.
Ab Minute 1:55 kommentierte Udo Lielischkies, dass in russischen sozialen Netzwerken der Anschlag begrüßt worden und die baldige Eroberung Charkivs angekündigt worden sei.
Eine derartige Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte Quellen in sozialen Netzwerken widerspricht dem Gebot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung, da weder Herkunft noch Inhalt solcher Informationen zweifelsfrei überprüft werden können.
§5 (6) Programmgrundsätze
Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende