ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

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Maren
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ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz



Programmbeschwerde


hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, formal Beschwerde zum Beitrag “Ukraine - Gefechte trotz Friedensgipfel“ in der 19:00 Uhr-Sendung „heute“ vom 11.02.2015.

Konkret ergeht unsere Beschwerde wegen Verwendung und Verbreitung von Film-bzw. Bildmaterials des rechtsextremen Asow-Bataillons innerhalb der eigenen Berichterstattung des ZDF, wobei auch unkommentiert NS-Symbolik dargestellt wurde. Das im entsprechenden Beitragsausschnitt zu sehende Asow-Emblem mit der Wolfsangel weist das Filmmaterial als Video des Asow-Bataillons aus.

Während des o.g. Berichtes über die Kriegshandlungen in der Ostukraine wurde am rechten oberen Bildrand über einen Zeitraum von ca. 10 - 15 Sekunden kommentarlos das Wappen des Asow-Bataillons mit Wolfsangel und schwarzer Sonne eingeblendet.

Nach all den von uns beanstandeten Sendungen, in denen über das Asow-Bataillon verharmlosend, unkommentiert, wenn nicht gar verherrlichend berichtet wurde, wurde nun der Beweis dafür erbracht, dass das ZDF offenbar Propaganda- Video-und Bildmaterial des Bataillons Azow für seine eigene Berichterstattung nutzt.

Angesichts der Tatsache, dass das ZDF als beitragsfinanzierte Rundfunkanstalt über eigene Korrespondenten vor Ort verfügt, ist eine offene Übernahme von Propagandamaterial, einer der berüchtigtsten rechtsradikalen Bataillone im Konflikt, für eine objektive Berichterstattung nicht vermittelbar und stellt einen groben Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht dar.

Für eine Berufung auf die laut §86 (a) Abs. 3 StGB zulässige Verwendung von NS-Symbolen innerhalb der Berichterstattung über "Vorgänge des Zeitgeschehens" fehlen die Voraussetzungen, die eine explizite Formulierung des rechtsradikalen Charakter der entsprechenden Symbolik beinhaltet hätte. Auch ein fest umrissener Kontext, der die Verwendung des Materials gerechtfertigt hätte, ist nachweislich nicht vorhanden.

Wir fordern hiermit eine Erklärung sowie eine öffentliche Stellungnahme an einem geeigneten Sendeplatz zu diesem erneuten Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht seitens der verantwortlichen Redaktion.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende


Fußnoten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfsangel
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sonne
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Maren
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Re: ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

Beitrag von Maren »

Antwort aus der Zuschauerredaktion des ZDF auf unsere Beschwerde.
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Maren
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Re: ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Gremiengeschäftsstelle/Fernsehrat
Herrn Polenz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz


Schreiben der Zuschauerredaktion vom 26.02.2015


Unsere Programmbeschwerde wegen Verwendung und Verbreitung von Film-bzw. Bildmaterial des rechtsextremen Asow-Bataillons innerhalb der eigenen Berichterstattung des ZDF innerhalb der 19:00 Uhr- Sendung „heute“ vom 11.02.2015.

Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

zum wiederholten Mal erreichte uns als Antwort auf eine formale Programmbeschwerde eine lapidare Stellungnahme der Zuschauerredaktion des ZDF.

Gegenstand unserer Beschwerde war die offene Übernahme von Propagandamaterial des rechtsradikalen Bataillons Asow innerhalb der Ukraineberichterstattung des Zweiten Deutschen Fernsehens.
Wir sahen darin mindestens einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht.

Es ist also nicht der Punkt, wie von der Zuschauerredaktion angedeutet wurde, dass falsche oder irreführende Inhalte Verbreitung fanden, sondern vielmehr war die Quelle selbst Grund der Beanstandung, wie man unschwer aus dem Beschwerdetext entnehmen konnte.

Die Zuschauerredaktion räumt ein, dass sowohl Bilder als auch Symbolik durch die Redaktion nicht ausreichend eingeordnet wurden, das Video nach der Sendung bearbeitet, sowie eine entsprechende Erklärung auf heute.de veröffentlicht wurde.

Dass der beanstandete Beitrag im Onlineangebot des ZDF korrigiert wurde und mit den entsprechenden Hinweis versehen wurde, entbindet Sie nicht von der Verpflichtung einer Richtigstellung an einem geeigneten Sendeplatz zur gleichen Zeit, um möglichst die gleichen Rezipienten zu erreichen, die be-reits die beanstandete Sendung gesehen haben.

Um die 4 Millionen Menschen dürften erfahrungsgemäß die beanstandete Sendung in Echtzeit im ZDF verfolgt haben. Einige davon beklagten insbesondere die beanstandete Sequenz und reichten die entsprechenden Beschwerden ein. Der Inhalt wurde also rezipiert von einem Publikum, das sich für gewöhnlich um diese Zeit vor dem Fernsehgerät einfindet um seine Nachrichten in Empfang zu nehmen.

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit dafür ein, dass just dieses Publikum nach dem Ereignis den PC anschaltet und sich auf heute.de versichert, dass es die Wolfsangel in Großformat auf seinem Bildschirm nicht nur geträumt hat?

Eine Richtigstellung ist in ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit angelegt. Maßgeblich ist also, dass die Rezipienten der Erstmitteilung durch das veröffentlichende Medium selbst auf die Richtigstellung hingeleitet werden, und zwar in einer Weise, die dem Auffinden der ursprünglichen Mitteilung entspricht.

Eine ausschließliche Platzierung der Richtigstellung im Web, und damit an einer Stelle, die derselbe Zuschauerkreis höchstwahrscheinlich an dieser Stelle weder erwartet noch aktiv aufsucht, kann als nicht ausreichend erachtet werden.
Richtigstellungen sind keine Leistung die das Publikum abholen oder gar suchen muss, sie sind zu liefern und zwar ohne großartige Diskussionen. Sie wissen das.

Zusammengefasst nochmals die Punkte unserer Beschwerde, sodass sowohl Intention als auch die eindeutige Begründetheit erkannt werden kann, bevor Sie darüber befinden:
Es wurde die Nutzung von Propagandamaterial des rechtsextremen Azow-Bataillons für die Berichterstattung des öffentlich-rechtlich finanzierten ZDF beanstandet, welches über eigene Korrespondenten und genügend eigenem Material aus dem Archiv verfügt. Mit dem beanstandeten Material war objektive Berichterstattung von vorn herein ausgeschlossen und eine Parteinahme konnte zumindest vermutet werden. Ein grober Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht war eindeutig zu erkennen.
Wir hoffen, dass unsere Ausführungen bei der Entscheidungsfindung angemessen Berücksichtigung finden.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.



Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 25. März 2015, in der Sie in der „heute“-Sendung vom 11. Februar 2015 eine Verletzung von Programmgrundsätzen vermuten.

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Absatz 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und zu beantworten.

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzender des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sobald die Stellungnahme des Hauses vorliegt, werde ich über das weitere Verfahren entscheiden.

Mit freundlichem Gruß

Ruprecht Polenz
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Maren
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Re: ZDF - NS-Symbolik in heute-Sendung

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten.
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