ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

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Maren
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ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

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ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz



Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Bellut,

hiermit erheben wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich rechtlichen Medien, formal Programmbeschwerde wegen der unkommentierten Zurschaustellung verfassungswidriger Kennzeichen, sowie des Verbreitens von Falschmeldungen im ZDF Morgenmagazin vom 05.09.2014.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanalueb ... ng/2232506

Konkret handelt es sich bei den beanstandeten Inhalten um zwei Beiträge von ZDF-Korrespondentin Katrin Eigendorf, die am Morgen des 05.09.2014 live aus der der ostukrainischen Stadt Mariupol berichtete.

1.) Unter dem Titel „Angriff mit russischer Hilfe“ schildert Frau Eigendorf einen angeblichen Angriff durch die russische Armee.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... cher-Hilfe

„Wir erleben hier gerade einen Angriff - ich würde nicht sagen von pro-russischen Separatisten (…) am letzten Checkpoint (…)und wir erleben gerade wie dieser Checkpoint angegriffen wird - die Kamera kann das mal zeigen (…) wir erleben hier eigentlich live mit, dass russische Armee beteiligt ist.“

Während der Schilderung dieser „bedrohlichen Lage“ sind von weitem Schüsse zu hören, im Hintergrund laufen Personen ungeschützt auf und ab bzw. stehen am Straßenrand, auf der anderen Straßenseite findet lebhafter KFZ-Individualverkehr statt und Frau Eigendorf lacht auf ihrem damalagen Twitterprofil-Foto, welches sie in der gleichen Sequenz wie im Bericht zeigt, unbeschwert in die Kamera.
Eigendorf.JPG
Eigendorf.JPG (8.92 KiB) 22752 mal betrachtet
Sowohl der Beweis für eine angebliche Präsenz russischer Truppen vor Ort, als auch eine schlüssige These für Eigendorfs Behauptung, dass dieser (!) Angriff nur von professionellen russischen Streitkräften durchgeführt werden könne, blieben im Dunkeln.

2.) Ca. 90 Minuten später berichtet Frau Eigendorf in Ihrem zweiten Beitrag, "Ukrainisches Dorf beschossen“ von einem Angriff „von russischer Seite“ auf ein Dorf in 10 km Entfernung.

Mit den Worten „Nicht nur hier am Checkpoint wird geschossen, sondern auch 10 Kilometer weiter schießen russische Truppen auf ein Dorf. Dort sind Raketen eingeschlagen." wird der Bericht untertitelt. Auf der ukrainischen Seite habe die ukrainische Armee zurück gefeuert.

Frau Eigendorf führt weiterhin aus, dass man auch „hinter ihr sehen“ könne, dass sich die ukrainische Armee hier am östlichen Ausgang von Mariupol positioniert habe.
Zu sehen ist hinter Frau Eigendorf allerdings nicht die ukrainische Armee, sondern munter wehende Wolfsangel-Fahnen und Panzer des Asow-Batallions samt Besatzung.
Eigendorf Wolfsangel.JPG
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Über die gesamte Dauer des Interviews (2 Minuten) konnten die (teils jugendlichen) Zuschauer des ZDF-Morgenmagazins live die unkommentierte Zurschaustellung faschistischer Symbole und deren Träger verfolgen. http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... beschossen

Nach deutschem Recht wird das öffentliche Zeigen fast aller rechtsextremen Symbole oder Kennzei-chen nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bestraft.
Um eventuellen Einwänden Ihrerseits zum Ausnahmetatbestand der "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" von vornherein zu zerstreuen, verweisen wir auf den Infobrief des Deutschen Bundestages „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“: „Ein öffentliches Verwenden setzt laut geltender Rechtsprechung lediglich die Möglichkeit voraus, dass das Kennzeichen von unbestimmt vielen Menschen "wahrgenommen werden kann". Unter Strafe gestellt wird laut §86 a StGB jeder Gebrauch, der das Kennzeichen-"gegebenenfalls bloß teilweise optisch oder akustisch wahrnehmbar macht." Nicht einmal erforderlich ist, "dass Personen das Kennzeichen tatsächlich bereits wahrgenommen haben."
http://www.bundestag.de/blob/195550/4db ... n-data.pdf

Auch das Asow-Bataillon, dessen militärisches Equipment als Kulisse für Eigendorfs Bericht diente und deren Kommandeur A. Bilezki für die "rassische Reinigung der Nation" eintritt, den "Feind" als "das von Semiten angeführte Untermenschentum" kennzeichnet, sowie die "historische Mission" der Ukraine darin sieht, "die weißen Rassen der Welt in einem finalen Kreuzzug für ihr Überleben" zu führen ( Quelle: http://www.fr-online.de/ukraine/ukraine ... 83302.html) wird von Eigendorf nicht nur in keinster Weise kritisch bewertet, sondern im Bericht sogar als Ukrainische Armee bezeichnet.
Über die gesamte Beitragslänge wurde nicht an einer einzigen Stelle auch nur ansatzweise der rechtsradikale Charakter dieses Bataillons erwähnt oder über das verfassungswidrige Kennzeichen der Wolfsangel aufgeklärt.
(Die Wolfsangel ist ein von den Nationalsozialisten verwendetes Symbol. Es soll besondere Wehrhaftigkeit symbolisieren. Im Kontext von rechtsextremen Organisationen ist die Verwendung der Wolfsangel in Deutschland strafbar. Quelle: Wikipedia)

Im Gegenteil: Bei der Beschreibung der militärischen Vorgänge kam es seitens Frau Eigendorf zu verbaler Identifikation: „Seit einer Stunde (also seit ca. 7:30 Uhr) hören „wir“ nichts mehr. „Wir“ vermuten, dass wohl ein Munitionsdepot der russischen Armee auf der anderen Seite getroffen wurde.
Die Nutzung des Personalpronomens der 1. Person Plural „WIR“ beschreibt im soziologischen Kontext den Zusammenhalt einer beliebigen Gruppe.

Man hoffe, so Eigendorf in ihrem Bericht weiter, dass es zu einer friedlichen Lösung kommen könnte - die Hoffnung darauf sei allerdings gering. Man habe mit ukrainischen Soldaten gesprochen, die ihre Sicht auf die zu erwartenden Angriffe von russischer Seite schilderten.
Entsprechende Original-Verlautbarungen konnten wir aus, am gleichen Tag von Frau Eigendorf geführten, Interviews mit Vertretern des Asow-Batallions entnehmen, deren Sicht auf die militärische Lage - nämlich einen vermeintlichen Angriff regulärer russischer Truppen - von Frau Eigendorf in beiden Beiträgen geteilt wurde.

Einige Auszüge:
Alexander: „Putin ist nicht der Typ Mensch, der das friedlich lösen wird. Er will Krieg und deshalb können wir dem Krieg nicht entkommen.“
Alexej: „Ich erwarte Kampf, dass unsere Städte - unsere ukrainische Heimat von den Moskauern zerstört werden.“
Und schließlich Dmitriy Korchinskiy: „ Wir hoffen alle auf Frieden, aber nicht zu diesen Bedingungen. Über den Frieden kann ich reden nach dem Sieg – wenn die russische Armee sich zurückgezogen hat.“

Die entsprechenden Interviews mit Vertretern des Asow-Batallions vom 5. September 2014 im ZDF-heute Journal wurden inzwischen aus rechtlichen Gründen aus der ZDF-Mediathek entfernt.
Siehe auch unsere Programmbeschwerde zur Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen II viewtopic.php?f=30&t=119

Eine andere Sicht auf die Geschehnisse an diesem Tag präsentiert die OSZE in ihrem Spot report by the OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine (SMM) 05. September 2014: The Situation in Mariupol
http://www.osce.org/ukraine-smm/123254
Am 5. September 2014 überwachte die OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine (SMM) Mariupol und den Vostochny Checkpoint am östlichen Stadtrand von Mariupol.

Anwohner zeigten sich laut Report besorgt wegen der Präsenz von Scharfschützen der ukrainischen Armee auf den Dächern ihrer Gebäude und der Tatsache, dass der neue ukrainischen Armeecheckpoint zu dicht an ihren Wohnhäusern und einer Gasstation läge. Anwohner aus der näheren Umgebung des Vostochny Checkpoint erzählten, dass gegen 6:00 Uhr ukrainische Artilleriestreitkräfte 500 Meter nördlich des Checkpoint das Feuer in Richtung des Dorfes Shyrokyne eröffneten, bevor sie die Gegend verließen.
Entgegen des Berichtes von ZDF-Korrespondentin Eigendorf deutet nach dem Report der SMM alles auf einen Angriff ukrainischer Streitkräfte auf Shyrokyne hin, den die Separatisten erwidert hatten.

„On 5 September, the SMM heard artillery discharge presumably from the western side of the city throughout the day. According to local residents, it was Ukrainian “Grad” systems located in the area of Stary Krym (the western suburbs of Mariupol) firing towards the village of Shyrokyne.”

Die OSZE ist derzeit mit etwa 250 Beobachtern in der Ostukraine vertreten und hat im Gegensatz zu Frau Eigendorf keinerlei Hinweise auf eine Präsenz von russischen Truppen auf ukrainischem Boden.
Wenn Frau Eigendorf behauptet, Beweise für russische Militär-Operationen zu haben, so sollten die stichhaltigen Beweise den Vorrang vor Verdachtsberichterstattung haben. Das freie Erfinden militärischer Auseinandersetzungen ist weder der aktuellen europapolitischen Lage noch dem Ansehen öffentlich-rechtlicher Medienanstalten zuträglich.

Wir erwarten von den Programmverantwortlichen des ZDF, dass auf derartig unangemessene und absurde Programmbeiträge - auch im Frühstücksfernsehen - im Interesse einer seriösen Informationspolitik für den Beitragszahler künftig verzichtet wird.
Des Weiteren erwarten wir eine öffentliche Richtigstellung der Falschmeldung sowie eine Distanzierung des Senders von einschlägigen faschistischen Symbolen und deren Träger.

Laut ZDF-Staatsvertrag, § 6 (1) soll die Berichterstattung umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.

Nach unserer Auffassung verstößt o. g. Beitrag gegen folgende Programmrichtlinien des ZDF:

I (3) Die Angebote sollen dem einzelnen die eigene Urteilsbildung ermöglichen. Sie sollen das Gewissen schärfen, eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern, Hintergründe und Zusammenhänge erhellen und Orientierungshilfen zur Einordnung und Gewichtung der Informationen geben.

II (1) Die Angebote werden von Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Bildungs- und Reifestufen empfangen und abgerufen. (…) Dem Jugendschutz ist Rechnung zu tragen, insbesondere sind die Jugendschutzrichtlinien des ZDF zu beachten.

III (1) Die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes sind in den Angeboten überzeugend zu vertreten. Die Angebote sind zu einer kritischen Haltung allen undemokratischen Erscheinungen gegenüber verpflichtet.

V (1) (1) Die Angebote sollen dem Frieden und der Verständigung unter den Völkern dienen und die gegenseitige Achtung zwischen allen Menschen und Gruppen ohne Rücksicht auf ihre Abstammung und soziale und kulturelle Eigenart fördern.

VII (2) Die Angebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Anerkennung der vom Grundgesetz geschützten sittlichen Wertordnung leisten. Besondere Beachtung verdienen die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben, die Achtung von Freiheit und körperlicher Unversehrtheit des Menschen, die Förderung und Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens (...).

VII (4) Die Angebote dürfen keine verrohende oder verhetzende Wirkung haben. Die Darstellung von kriminellen Handlungen, von Sucht, Laster, Gewalt oder Verbrechermilieu darf nicht vorbildlich wirken, zur Nachahmung anreizen oder in der Durchführung strafbarer Handlungen unterweisen. (…) Die Wirkung der Sendungen und Telemedienangebote auf Jugendliche ist zu berücksichtigen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

Antwort aus der ZDF-Zuschauerredaktion.
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Re: ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

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Herrn Bellut
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Schreiben aus der Zuschauerredaktion vom 05.12.2014



Sehr geehrter Herr Bellut,

vielen Dank für die Zuschrift aus der Zuschauerredaktion anlässlich unserer Programmbeschwerde vom 03.11.2014, zwei Beiträge innerhalb der Sendung ZDF-Morgenmagazin vom 05.09.2014, betreffend.

Leider entspricht die Antwort der Zuschauerredaktion nicht den Regularien, welche in der ZDF-Satzung unter § 21 (1-4) Beschwerdeordnung festgeschrieben sind.

(1) Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, sind vom Intendanten innerhalb angemessener Zeit schriftlich zu beantworten.

„Eine so definierte qualitative Beschwerde, die eine Verletzung der Programmgrundsätze zum Gegenstand hat, unterscheidet sich von allgemeinen Beschwerden, deren Beantwortung in die Verantwortung der Zuschauerredaktion fällt.“
Siehe auch: http://www.zdf-jahrbuch.de/2009/themen_ ... polenz.php

Wir erwarten eine angemessene Behandlung unserer Programmbeschwerde, die insbesondere klar auf den Beschwerdegegenstand eingeht.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Anfrage sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Re: ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

Mit Schreiben vom 10.02.2015 teilte uns die ZDF-Zuschauerredaktion mit, dass nach nochmaliger Prüfung der Beschwerde vom Intendanten verfügt wurde, dass diese nicht als förmliche Programmbeschwerde eingestuft werde.
Ein äußerst merkwürdiger Vorgang, den wir nicht auf sich beruhen lassen.
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Re: ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

Antwort vom Vorsitzenden des ZDF Fernsehrates und Einleitung des Programmbeschwerdeverfahrens.
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Re: ZDF - Darstellung verfassungswidriger Kennzeichen III. und Verbreitung von Falschmeldungen

Beitrag von Maren »

Antwort des Intendanten des ZDF auf die Beschwerde vom 03.November 2014, die sich auf eine Sendung vom 05.September 2014 bezieht. Es wird über ein Jahr vergehen, bist die formale Beschwerde in den Gremien behandelt wird.
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