ARD: Falschdarstellung über den russischen Hilfskonvoi (IV)
Verfasst: 18. Oktober 2014, 16:02
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Mamor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen des Verbreitens von Falschdarstellungen innerhalb des Onlineangebotes der ARD ein.
Auf zwei Internetseiten der ARD wird am 14. August 2014, wider besseres Wissen, der Verdacht verbreitet, die russischen Hilfslastwagen wollten eine frühere Abmachung umgehen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkiw zu bringen, wo sie vom Roten Kreuz kontrolliert werden sollten. Stattdessen würden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren.
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-465.html
http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html
Fakt ist, die ARD hatte bereits am Vortag selbst darüber berichtet, dass Kiew die Durchfahrt der LKW im vereinbarten Gebiet Charkiw nun plötzlich abgelehnt hatte und stattdessen einen Grenzübergang in der Region Lugansk forderte.
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-463.html
Auch der ARD-Hörfunk-Korrespondent Bernd Großheim (ARD-Studio Moskau) hatte am 14. 08.2014 um 8 Uhr 43 davon berichtet: "Die ukrainische Regierung hatte sich gestern zunächst geweigert, den russischen Hilfskonvoi über die Grenze in das Gebiet Charkiw zu lassen, später hieß es, der Transport bestehend aus rund 280 Fahrzeugen könnte einen Grenzübergang in der Nähe von Lugansk benutzen."
http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... -3073.html
Die Forderung der ukrainischen Regierung wird auf den oben genannten Internetseiten also wider besseres Wissen als Absicht Moskaus umgemünzt, die frühere Abmachung zu umgehen. Als Motiv wird suggeriert, Moskau wolle sich der Kontrolle durch das Rote Kreuz entziehen.
"Verdacht gegen Russland nicht ausgeräumt. (...) Damit scheint Russland eine frühere Abmachung umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen. Dort sollten sie vom Internationalen Roten Kreuz kontrolliert werden. Vielmehr werden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren, wo die Rebellen die Grenze kontrollieren."
http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html
Zum wiederholten Mal zeigen wir auf, dass die innerhalb der Nachrichtenformate der ARD verbreiteten Verdächtigungen gegen den russischen Hilfskonvoi auf Falschdarstellungen beruhen. Die offensichtlichen Versuche, eine Hilfsmission zur militärischen Aggression umzudeuten, sind somit gründlich fehlgeschlagen. Auch ist das unbeschreiblich widersprüchliche Durcheinander der Verlautbarungen nicht dazu geeignet dem Publikum eine umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Die ARD ist aufgefordert, dem beitragszahlenden Publikum nicht länger die Richtigstellung, sämtlicher von uns reklamierter Falschdarstellungen, vorzuenthalten.
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herr Lutz Mamor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen des Verbreitens von Falschdarstellungen innerhalb des Onlineangebotes der ARD ein.
Auf zwei Internetseiten der ARD wird am 14. August 2014, wider besseres Wissen, der Verdacht verbreitet, die russischen Hilfslastwagen wollten eine frühere Abmachung umgehen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkiw zu bringen, wo sie vom Roten Kreuz kontrolliert werden sollten. Stattdessen würden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren.
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-465.html
http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html
Fakt ist, die ARD hatte bereits am Vortag selbst darüber berichtet, dass Kiew die Durchfahrt der LKW im vereinbarten Gebiet Charkiw nun plötzlich abgelehnt hatte und stattdessen einen Grenzübergang in der Region Lugansk forderte.
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-463.html
Auch der ARD-Hörfunk-Korrespondent Bernd Großheim (ARD-Studio Moskau) hatte am 14. 08.2014 um 8 Uhr 43 davon berichtet: "Die ukrainische Regierung hatte sich gestern zunächst geweigert, den russischen Hilfskonvoi über die Grenze in das Gebiet Charkiw zu lassen, später hieß es, der Transport bestehend aus rund 280 Fahrzeugen könnte einen Grenzübergang in der Nähe von Lugansk benutzen."
http://www.tagesschau.de/multimedia/aud ... -3073.html
Die Forderung der ukrainischen Regierung wird auf den oben genannten Internetseiten also wider besseres Wissen als Absicht Moskaus umgemünzt, die frühere Abmachung zu umgehen. Als Motiv wird suggeriert, Moskau wolle sich der Kontrolle durch das Rote Kreuz entziehen.
"Verdacht gegen Russland nicht ausgeräumt. (...) Damit scheint Russland eine frühere Abmachung umgehen zu wollen, die Hilfslieferungen über einen von der Ukraine kontrollierten Grenzübergang in der Region Charkow bringen zu wollen. Dort sollten sie vom Internationalen Roten Kreuz kontrolliert werden. Vielmehr werden die Lastwagen höchstwahrscheinlich in der Region Lugansk in die Ukraine fahren, wo die Rebellen die Grenze kontrollieren."
http://www.daserste.de/information/poli ... n-100.html
Zum wiederholten Mal zeigen wir auf, dass die innerhalb der Nachrichtenformate der ARD verbreiteten Verdächtigungen gegen den russischen Hilfskonvoi auf Falschdarstellungen beruhen. Die offensichtlichen Versuche, eine Hilfsmission zur militärischen Aggression umzudeuten, sind somit gründlich fehlgeschlagen. Auch ist das unbeschreiblich widersprüchliche Durcheinander der Verlautbarungen nicht dazu geeignet dem Publikum eine umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Die ARD ist aufgefordert, dem beitragszahlenden Publikum nicht länger die Richtigstellung, sämtlicher von uns reklamierter Falschdarstellungen, vorzuenthalten.
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende