MDR Aktuell 28.12.2016: „Staatsdoping“ in Russland

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Maren
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MDR Aktuell 28.12.2016: „Staatsdoping“ in Russland

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Mitteldeutscher Rundfunk
Intendanz
Frau Professor Wille
Kant-Straße
04275 Leipzig


Programmbeschwerde

MDR Aktuell 28.12.2016: „Staatsdoping“ in Russland
http://www.mdr.de/home/sendung700712_zc ... 98c3d.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sendung MDR aktuell vom 28.12.2016, 19:30 Uhr, wurde über Vorwürfe des angeblich staatlich gesteuerten Dopings im russischen Sport berichtet:

„Die russische Antidopingagentur dementiert ein Geständnis“ wurde bereits vorab im Einspieler von MDR-aktuell verkündet. Damit wurde eine Information über ein vermeintliches „Geständnis“ vorweggenommen, die sich nicht zweifelsfrei bestätigen lässt. Von einem Geständnis wird gesprochen, wenn eine Person einen bestimmten Sachverhalt einräumt, der ihr zur Last gelegt wird. Im beanstandeten Fall handelt es sich jedoch um eine von der NYT konstruierte Aufregung, die durch verfälschte und aus dem Zusammenhang gerissene O-Töne entstand. Von einem „Geständnis“ konnte daher überhaupt keine Rede sein.

Anna Anzeliowitsch hatte bereits unmittelbar nach dem Erscheinen des Beitrages in der NYT eingeräumt, dass ihre Ausführungen über das „Dopingsystem in Russland“ aus dem Kontext gerissen worden seien. Obwohl Anzeliowitsch eine Regierungsbeteiligung am gezielten Doping explizit demententiert, wird im Beitrag der New York Times jedoch genau das insinuiert. Anders wäre es wohl dem „ARD-Doping-Experten“ auch nicht möglich, wiederholt den geplanten Ausschluss Russlands aus allen sportlichen Wettkämpfen der Zukunft zu befeuern.

„ARD-Anti-Doping-Experte“ Hajo Seppelt behauptete in einer zusammenfassenden Kommentierung unter anderem, es gäbe kein Einlenken seitens Russlands und unterschlug dabei folgende wichtige Information:

Ende November hatte Russlands Präsident Putin ein Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung für die Anwendung von Doping bei Sportlern verabschiedet. Demnach soll Doping mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Rubel (umgerechnet rund 4.500 Euro) und einem Arbeitsverbot im Sportbereich für drei Jahre oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Herr Seppelt zweifelte darüber hinaus die Glaubwürdigkeit von Frau Anzeliowitsch mit der Begründung an, dass Sie selbst Teil des russischen Doping-Systems gewesen sei. Die fehlende Logik dieser Aussage schien allerdings nicht weiter aufzufallen, war doch das vermeintliche „Geständnis“ der Grund für Seppelts neuerlicher Expertise.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete jedoch am 28.12.2016 etwas differenzierter:
http://www.faz.net/aktuell/sport/sportp ... 95170.html

„Am Mittwochabend relativierte Anzeliowitsch selbst ihre kritischen Aussagen zum Staatsdoping. „Natürlich sind meine Worte aus dem Kontext gerissen worden“, schrieb Anzeliowitsch laut Agentur sports.ru in einer Mitteilung. Sie habe in dem einstündigen Interview der „New York Times“ vor allem darlegen wollen, dass es vor Antworten der Sportler auf die Vorwürfe und Entscheidungen der Verbände wenig sinnvoll sei, über die Lage zu reden. „Bislang ist nur eine Seite vertreten gewesen“, sagte sie. „Dass ich schockiert war vom McLaren-Bericht, das sind meine Worte. Ich denke, wir alle waren schockiert.“

Insbesondere Herrn Seppelts wiederholte Kontextualisierung „sporthistorisch einzigartig“ oder „historisch beispielloses Staatsdoping“ (Mitte 2016) ist kritikwürdig. Herr Seppelt selbst ist in der Vergangenheit schon zu anderen Erkenntnissen gekommen. Als langjährigem „Chef-Dopingermittler“ der ARD sind ihm außerdem die folgenden Presseveröffentlichungen bekannt:

Spiegel online 3.8.2013: „Studie enthüllt systematisches Doping in der BRD“

Spätestens seit Beginn der siebziger Jahre wurde in der BRD offenbar in zahlreichen Sportarten systematisch gedopt, ein unveröffentlichter Bericht der Humboldt-Universität Berlin umfasste mehr als 800 Seiten. Demnach liefen die Fäden in dem 1970 gegründeten Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) zusammen, das bis heute dem Bundesinnenministerium untersteht. (Wenn das mal kein staatlich organisiertes Doping ist…)

BBC.com 16.8.2015: „IAAF accused of suppressing athletes doping study

In einer anonymen Befragung der Universität Tübingen wurde festgestellt, dass Doping weltweit ein weit verbreitetes Problem ist. Die IAAF hat die Veröffentlichung der Ergebnisse blockiert (dieselbe IAAF, welche die russischen Leichtathleten für Rio sperren lassen hat). Im selben BBC-Artikel gibt es auch Verweise auf mehrere andere Studien im internationalen Maßstab mit ähnlichen Ergebnissen.

Die Platzierung der unglücklichen Äußerungen von Herrn Seppelt in eine der wichtigsten Nachrichtensendungen des MDR entsprechen nicht Ihrer Aufgabe und Ihrem Anspruch, objektiv und unabhängig zu berichten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass hier eine politisch motivierte, einseitig antirussisch ausgerichtete Kampagne betrieben wird.

Die Einseitigkeit wird zusätzlich deutlich angesichts der Unterschlagung von Informationen bezüglich der vielen Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung verbotener Substanzen. Bei den olympischen Sommerspielen 2016 hatten (laut russischen Quellen) mehr als 200 (!) US-amerikanische Sportler eine Ausnahmegenehmigung des IOC für die Verwendung von Substanzen, welche auf der Dopingliste stehen, aufgrund von angeblichen medizinischen Notwendigkeiten. Auch fünf deutsche Sportler lieferten Spitzenleistungen ab, obwohl sie angeblich schwer erkrankt sind. Darunter auch der von deutschen Medien auserkorene Anti-Doping-Kämpfer Robert Harting.

Erst nachdem die Information im Internet geleakt wurde, hat er selbst auf seiner Facebook-Seite bekannt gegeben, dass er solche Substanzen eingenommen habe wegen eines „Hexenschuss“. Ob Hexenschuss und IOC-Ausnahmegenehmigung überhaupt zeitlich zusammenpassen, darf der aufmerksame Leser selbst beurteilen.


§ 8 MDR-Staatsvertrag
Programmgrundsätze


(1) Der MDR ist in seinen Sendungen an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland.

(2) (…) Die Sendungen dürfen sich nicht gegen die Völkerverständigung und gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten.

(3) Alle Informationssendungen (Nachrichten und Berichte) sind gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

Die Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, §10 RStV Rdnr 56/57).

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen

Jens Köhler
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