Programmbeschwerde - "Hassen, Pöbeln, Gaffen"

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Maren
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Programmbeschwerde - "Hassen, Pöbeln, Gaffen"

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Programmbeschwerde

Sendung: „hart aber fair“ vom 21.11.2016
Titel: „Hassen, Pöbeln, Gaffen - wie verroht ist unsere Gesellschaft“

Sehr geehrter Herr Buhrow,

wir erheben formal Programmbeschwerde wegen der expliziten Nennung der Herkunft eines Straftäters und dessen Opfer in der Sendung „hart aber fair“ vom 21.11.2016.

Zum Thema "Hassen, Pöbeln, Gaffen - wie verroht ist unsere Gesellschaft?" spielte der Moderator Frank Plasberg ein Video über den Mordversuch eines Mannes aus Hameln ein, der seine Frau an einem Seil gefesselt hinter seinem Pkw herzog. Die Stimme aus dem OFF beendete ab Min. 39 den Einspieler mit dem Hinweis, dass Opfer und Täter kurdisch-stämmigen Familien angehören.

Es war nicht erkennbar, warum die Redaktion den Zusammenhang zwischen Straftat und Herkunft hergestellt hat, denn der Bezug der Herkunft zur Tat erschließt sich nicht. Sollte die Botschaft des Moderators etwa lauten, dass es für die kurdische Kultur typisch sei, Frauen am langen Seil anzubinden und mit dem Auto durch die Straßen zu schleifen?

Gewalt gegen Frauen, auch in dieser extremen Form ist kein nationales, kein genetisches oder ethnisches Problem, sondern das Ergebnis frauenfeindlicher Sozialisation.

In der anschließenden Diskussion stellten die Gäste Renate Künast und Christian Pfeiffer Konsens darüber her, dass der euphemistische Begriff "Ehren"-Mord nicht korrekt sei, da es sich um ein „normales“ Kapitalverbrechen handele.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es unter Abs. 3:
(3) "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (…)“

In der Richtlinie 12.1 des deutschen Presserates heißt es:
„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht" – und zwar aus dem einfachen Grunde: „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte", heißt es im Kodex weiter.

Wir legen dem Rundfunkrat daher nahe, der verantwortlichen Redaktion von "hart aber fair" und dem
Moderator Frank Plasberg eine Rüge auszusprechen.

Aus Gründen der Transparenz werden sowohl diese Beschwerde als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Re: Programmbeschwerde - "Hassen, Pöbeln, Gaffen"

Beitrag von Maren »

Wir erhielten eine interessante Antwort vom Intendanten des WDR auf diese Beschwerde. Interessant deshalb, weil bei der öffentlichen Nennung der Herkunft von Straftätern im Allgemeinen sehr unterschiedlich gewichtet wird.

Antwort:
Herkunft_WDR_HartaberFair_geschwärzt.pdf
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