Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen
Verfasst: 31. Juli 2016, 00:52
Mitteldeutscher Rundfunk
Intendanz
Frau Professor Wille
Kant-Straße
04275 Leipzig
Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen
Hiermit legen wir Einspruch ein gegen die ‚Dokumentation‘ „Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen“, ausgestrahlt in der ARD am 04.07.2016 und auf Phoenix am 09.07.2016, da diese Sendung nicht nur einen, sondern mehrere Programmrichtlinien des Staatsvertrags für den MDR sowie die Richtlinien des Allgemeinen Pressekodexes in grober Weise verletzt. Zudem zeichnet sie sich durch unglaubliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht aus.
Denn diese ‚Dokumentation‘, für die Ihre Mitarbeiter Marcus Weller und Arndt Ginzel verantwortlich sind, unternimmt es,
– anstatt einen objektiven und umfassenden Überblick über internationale Geschehen zu geben, Falschbehauptungen zu streuen und Personen ohne saubere Belege zu verunglimpfen.
– anstatt internationale Verständigung zu fördern, es bewusst darauf anzulegen, die Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Land, der Russischen Föderation, durch eine fälschliche und herabwürdigende Anschuldigung seiner Regierung schwer zu schädigen.
– anstatt sich für Friedenssicherung einzusetzen, den Frieden in Europa zu gefährden und internationale Spannungen durch eine verhetzende Darstellung der Regierung eines anderen Landes zu verschärfen.
– anstatt sich für den Minderheitenschutz einzusetzen, eine unverantwortliche Hetze gegen eine herkunftsdefinierte Minderheit, nämlich die der Russlanddeutschen, zu verbreiten.
– anstatt davon abzusehen, einseitig einer Partei oder Gruppe oder Weltanschauung zu dienen, in demagogischer Form die in einer Demokratie notwendige Kritik und den Widerspruch zur herrschenden Regierungspolitik und zu einem institutionalisierten Mediendiskurs durch die schmierenhaft-demagogische Konstruktion kolportierter Zusammenhänge als prinzipiell extremistisch zu diffamieren.
– anstatt sachlich und umfassend zu berichten sowie Informationen vor ihrer Verbreitung mit Sorgfalt auf Wahrheitsgehalt und Herkunft zu prüfen, erfundene Zusammenhänge zwischen nicht miteinander in Verbindung stehenden Ereignissen zu kolportieren, obgleich das Fehlen von Belegen für die lancierten Zusammenhänge allzu offensichtlich ist.
– anstatt zur eigenständigen Urteilsbildung der Zuschauer beizutragen, sie mit billigsten propagandistischen Mitteln emotional aufzuladen, sie zu Feindseligkeit aufzustacheln und ihnen Vorurteile einzuimpfen.
Insgesamt bleibt bei dieser Sendung, die einen kaum noch zu übertreffenden Schandfleck im Programm des MDR darstellen dürfte, zu konstatieren,
– dass das Ausmaß der gezielten Erzeugung von Feindseligkeit gegenüber einem anderen Land, gegenüber einer herkunftsdefinierten Minderheit in Deutschland und konkreten Einzelpersonen sich hier zu einem Stück konzertierter Volksverhetzung auswächst.
– und dass die Verachtung der Programmleitung des MDR für die sie durch Gebühren finanzierenden Zuschauer damit ein Maß erreicht hat, das man nur noch als blanken Zynismus bezeichnen kann.
Begründung:
Der MDR hat durch diese Sendung wesentliche Grundsätze des Rundfunkvertrages und des Pressekodexes beiseite geschoben, um eine Agenda zu vertreten, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist: Er hat in diesem Film eine Botschaft verbreitet, die in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Misstrauen und Feindschaft gegen ein anderes Land zu erzeugen. Zur Erfüllung dieses an sich schon unheiligen Zwecks nimmt er den Rufmord an individuellen Personen, Organisationen und die verhetzende Darstellung einer herkunftsbedingten Minderheit von 3,5 Millionen Menschen billigend in Kauf.
Aber damit nicht genug: Um die gewünschte Erweckung militanter Feindseligkeit gegen jeden Zweifel oder Einspruch zu immunisieren, ist er sich nicht zu schade, durch Kolportage den Eindruck zu erwecken, als seien urdemokratische Grundhaltungen wie die staatsbürgerliche Kritik an Regierungen oder der Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit medialer Darstellungen prinzipiell des Extremismus verdächtig. Das Einsetzen für Völkerverständigung wird hier in plumper Verallgemeinerung als Apologie der Programmatik einer fremden Regierung diffamiert; das Bedürfnis von Menschen, zunächst die Perspektiven aller in einen Konflikt involvierten Parteien nachzuvollziehen, als Kumpanei mit dem „Feind“ diskreditiert. Bürger sind in diesem Elaborat nur denkbar als blind „vertrauende“ Parteigänger der eigenen Regierung und Staatsmedien oder als fehlgeleitete passive Opfer fremder Infamie – oder als Verfechter stumpfer rassistischer Vorurteile, die selbst vor Menschenhatz und Mord nicht zurückstecken.
Als nicht extremistisch und nicht fremdgesteuert wird hier nur die Haltung einer fraglosen Bejahung der Regierungspolitik des eigenen Landes und der mit ihr übereinstimmenden Wirklichkeitsdeutung in den eigenen Leitmedien begriffen. Damit leistet sich der MDR ein Propagandastück, das darauf ausgerichtet ist, die notwendige Breitendiskussion über eine Grundsatzfrage, die die Menschen in Deutschland seit zweieinhalb Jahren aufwühlt, im Keim zu ersticken und jeden zu verunglimpfen, der am Diskussionsbedarf festhält. In der Konsequenz propagiert hiermit der MDR Meinungszensur durch Diffamierung des Einwands gegen eine verordnete Haltung. In der Konsequenz wird Demokratie schwer schädigt, weil Debatte durch ein Meinungsdiktat blockiert wird, anstatt dass eine Plattform für sie entstünde. Der grundgesetzliche Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien wird in diesem propagandistischen Schmierenstück in sein Gegenteil verkehrt.
Dass diese Vorwürfe unzweifelhaft gerechtfertigt sind, werden wir Ihnen im Folgenden im Detail nachweisen. Zu diesem Zweck haben wir nicht nur die Sendung in Gänze transkribiert und alle zusätzlich auf der Homepage des MDR verlinkten Interviews und Quellen protokolliert, sondern ihren exakten Wortlaut einer eingehenden Analyse unterzogen. Dabei haben wir die Kriterien unserer Betrachtung mit denen anerkannter medienwissenschaftlicher Veröffentlichungen abgeglichen. Wir werden daraus nicht nur an entsprechenden Stellen zitieren, sondern bei unseren Begründungen verwendete medienwissenschaftliche Untersuchungen wie Dokumente in Fußnoten anfügen. Im Gegensatz zur kritisierten Sendung werden wir unsererseits von uns getätigte Tatsachenbehauptungen durch belastbare Quellen belegen.
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Frau Professor Wille
Kant-Straße
04275 Leipzig
Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen
Hiermit legen wir Einspruch ein gegen die ‚Dokumentation‘ „Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen“, ausgestrahlt in der ARD am 04.07.2016 und auf Phoenix am 09.07.2016, da diese Sendung nicht nur einen, sondern mehrere Programmrichtlinien des Staatsvertrags für den MDR sowie die Richtlinien des Allgemeinen Pressekodexes in grober Weise verletzt. Zudem zeichnet sie sich durch unglaubliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht aus.
Denn diese ‚Dokumentation‘, für die Ihre Mitarbeiter Marcus Weller und Arndt Ginzel verantwortlich sind, unternimmt es,
– anstatt einen objektiven und umfassenden Überblick über internationale Geschehen zu geben, Falschbehauptungen zu streuen und Personen ohne saubere Belege zu verunglimpfen.
– anstatt internationale Verständigung zu fördern, es bewusst darauf anzulegen, die Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Land, der Russischen Föderation, durch eine fälschliche und herabwürdigende Anschuldigung seiner Regierung schwer zu schädigen.
– anstatt sich für Friedenssicherung einzusetzen, den Frieden in Europa zu gefährden und internationale Spannungen durch eine verhetzende Darstellung der Regierung eines anderen Landes zu verschärfen.
– anstatt sich für den Minderheitenschutz einzusetzen, eine unverantwortliche Hetze gegen eine herkunftsdefinierte Minderheit, nämlich die der Russlanddeutschen, zu verbreiten.
– anstatt davon abzusehen, einseitig einer Partei oder Gruppe oder Weltanschauung zu dienen, in demagogischer Form die in einer Demokratie notwendige Kritik und den Widerspruch zur herrschenden Regierungspolitik und zu einem institutionalisierten Mediendiskurs durch die schmierenhaft-demagogische Konstruktion kolportierter Zusammenhänge als prinzipiell extremistisch zu diffamieren.
– anstatt sachlich und umfassend zu berichten sowie Informationen vor ihrer Verbreitung mit Sorgfalt auf Wahrheitsgehalt und Herkunft zu prüfen, erfundene Zusammenhänge zwischen nicht miteinander in Verbindung stehenden Ereignissen zu kolportieren, obgleich das Fehlen von Belegen für die lancierten Zusammenhänge allzu offensichtlich ist.
– anstatt zur eigenständigen Urteilsbildung der Zuschauer beizutragen, sie mit billigsten propagandistischen Mitteln emotional aufzuladen, sie zu Feindseligkeit aufzustacheln und ihnen Vorurteile einzuimpfen.
Insgesamt bleibt bei dieser Sendung, die einen kaum noch zu übertreffenden Schandfleck im Programm des MDR darstellen dürfte, zu konstatieren,
– dass das Ausmaß der gezielten Erzeugung von Feindseligkeit gegenüber einem anderen Land, gegenüber einer herkunftsdefinierten Minderheit in Deutschland und konkreten Einzelpersonen sich hier zu einem Stück konzertierter Volksverhetzung auswächst.
– und dass die Verachtung der Programmleitung des MDR für die sie durch Gebühren finanzierenden Zuschauer damit ein Maß erreicht hat, das man nur noch als blanken Zynismus bezeichnen kann.
Begründung:
Der MDR hat durch diese Sendung wesentliche Grundsätze des Rundfunkvertrages und des Pressekodexes beiseite geschoben, um eine Agenda zu vertreten, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist: Er hat in diesem Film eine Botschaft verbreitet, die in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Misstrauen und Feindschaft gegen ein anderes Land zu erzeugen. Zur Erfüllung dieses an sich schon unheiligen Zwecks nimmt er den Rufmord an individuellen Personen, Organisationen und die verhetzende Darstellung einer herkunftsbedingten Minderheit von 3,5 Millionen Menschen billigend in Kauf.
Aber damit nicht genug: Um die gewünschte Erweckung militanter Feindseligkeit gegen jeden Zweifel oder Einspruch zu immunisieren, ist er sich nicht zu schade, durch Kolportage den Eindruck zu erwecken, als seien urdemokratische Grundhaltungen wie die staatsbürgerliche Kritik an Regierungen oder der Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit medialer Darstellungen prinzipiell des Extremismus verdächtig. Das Einsetzen für Völkerverständigung wird hier in plumper Verallgemeinerung als Apologie der Programmatik einer fremden Regierung diffamiert; das Bedürfnis von Menschen, zunächst die Perspektiven aller in einen Konflikt involvierten Parteien nachzuvollziehen, als Kumpanei mit dem „Feind“ diskreditiert. Bürger sind in diesem Elaborat nur denkbar als blind „vertrauende“ Parteigänger der eigenen Regierung und Staatsmedien oder als fehlgeleitete passive Opfer fremder Infamie – oder als Verfechter stumpfer rassistischer Vorurteile, die selbst vor Menschenhatz und Mord nicht zurückstecken.
Als nicht extremistisch und nicht fremdgesteuert wird hier nur die Haltung einer fraglosen Bejahung der Regierungspolitik des eigenen Landes und der mit ihr übereinstimmenden Wirklichkeitsdeutung in den eigenen Leitmedien begriffen. Damit leistet sich der MDR ein Propagandastück, das darauf ausgerichtet ist, die notwendige Breitendiskussion über eine Grundsatzfrage, die die Menschen in Deutschland seit zweieinhalb Jahren aufwühlt, im Keim zu ersticken und jeden zu verunglimpfen, der am Diskussionsbedarf festhält. In der Konsequenz propagiert hiermit der MDR Meinungszensur durch Diffamierung des Einwands gegen eine verordnete Haltung. In der Konsequenz wird Demokratie schwer schädigt, weil Debatte durch ein Meinungsdiktat blockiert wird, anstatt dass eine Plattform für sie entstünde. Der grundgesetzliche Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien wird in diesem propagandistischen Schmierenstück in sein Gegenteil verkehrt.
Dass diese Vorwürfe unzweifelhaft gerechtfertigt sind, werden wir Ihnen im Folgenden im Detail nachweisen. Zu diesem Zweck haben wir nicht nur die Sendung in Gänze transkribiert und alle zusätzlich auf der Homepage des MDR verlinkten Interviews und Quellen protokolliert, sondern ihren exakten Wortlaut einer eingehenden Analyse unterzogen. Dabei haben wir die Kriterien unserer Betrachtung mit denen anerkannter medienwissenschaftlicher Veröffentlichungen abgeglichen. Wir werden daraus nicht nur an entsprechenden Stellen zitieren, sondern bei unseren Begründungen verwendete medienwissenschaftliche Untersuchungen wie Dokumente in Fußnoten anfügen. Im Gegensatz zur kritisierten Sendung werden wir unsererseits von uns getätigte Tatsachenbehauptungen durch belastbare Quellen belegen.
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