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Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 23. April 2016, 12:47
von Maren
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro/Rundfunkrat
Herrn Flath
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig


Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Sehr geehrter Herr Flath,
sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte des MDR,

wir erheben Beschwerde gegen den Beitrag „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“, welcher am 05.03.2016 im Kinderprogramm KIKA ausgestrahlt wurde. Es liegt die Vermutung nahe, dass im beanstandeten Beitrag (explizit von Sendeminute 4 – 6) durch die Vermittlung grenzwertiger Informationen und Vorbildern die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigt wird.

Nachdem bereits am 23.02.2016 im ZDF unter dem Motto „Bezahlen wie die Schweden“ auf perfide Weise die Idee der Implantation von RFID-Chips zum Zwecke des bargeldlosen Zahlungsverkehrs beworben wurde, legten u. a. der WDR am 14.03.2016 und die ARD „Tagesthemen“ am 15.03.2016 mit einer Steigerungsform nach, indem Zuschauern die Implantation des „praktischen“ RFID-Chips näher gebracht wurde.

Dass diese Kampagnenschübe seit einiger Zeit überhaupt vermehrt in Print und TV stattfinden, hat nachweislich mit der Vorbereitung zur geplanten Abschaffung des Bargeldes zu tun, die allen Vorteilsbekundungen zum Trotz Repressionen verschärfen, Freiheitsrechte und Privatsphäre drastisch einschränken und den komplett gläsernen Bürger schaffen wird.

Wenn Erwachsene in Programmen öffentlich-rechtlicher Anstalten durch mediales Vorfühlen für die freiwillige Aufgabe ihrer Persönlichkeitsrechte erwärmt werden sollen, kann das noch als legitimes Werben betrachtet werden. Wozu hat man schließlich Medien, insbesondere wenn sich „die Verbraucher noch schwer tun“?

Wird allerdings bereits im Kinderprogramm suggeriert, dass es vielleicht cool und lässig sei, Funkchip-Implantate unter der Haut zu tragen, wird eine Schwelle überschritten, die weder mit geltenden Jugendschutzbestimmungen noch mit gesundem Menschenverstand in Einklang zu bringen ist.

Es verstörte zum Einen, dass die „Spaß-Cyborgs“ in der KIKA-Sendung vom 05.03.2016 in eine Reihe mit behinderten Menschen gestellt wurden, die wegen ihrer körperlicher Einschränkungen auf Hilfsmittel angewiesen sind, und zum Anderen, dass auf Gefahren und die Möglichkeiten Dritter, personenbezogene Daten zu sammeln und zu missbrauchen, mit keinem Wort eingegangen wurde.

Im Gegenteil: Den Kindern wurde nahe gelegt, dass es sich um so etwas wie einen Trend, ähnlich wie Tattoos oder Piercings handele. Hätten sie sich erst mal in einen „Spaß-Cyborg“ verwandelt, könnten sie verschlossene Türen öffnen oder mit dem Handy wichtige Daten übertragen. Sie müssten jedoch 18 Jahre alt sein, oder die Einverständniserklärung der Eltern haben.


KIKA wirbt in der Vorstellung seiner Angebote mit einer pauschalen Alterspanne von 3 bis 13 Jahren, wobei einzelne Sendungen nicht mit einer Altersangabe versehen sind.

Zitat: „Generelle Altersempfehlungen zu einzelnen Sendungen auf kika.de gibt es nicht, da je nach den Erfahrungen und Vorlieben des Kindes die Altersempfehlung einer Sendung möglicherweise nicht zutreffen würde.“

Wenn den kleinen Zuschauern durch Medien mit Bildungsauftrag bereits im frühkindlichen Alter die Implantation von Mikro-Chips als vermeintlich unbedenkliche und coole Sache vermittelt wird, ohne auf heikle Punkte und Gefahren derartiger Systeme einzugehen, dann erinnert das an diverse Reklamebombardements auf Kinder, mit all ihren negativen Nebenwirkungen, die natürlich auch das (Kauf-)Verhalten der Eltern beeinflussen können.

Nicht nur, dass das Kind auf eine Zukunft konditioniert wird, in der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte gegen Coolness, vermeintliche Sicherheiten und Bequemlichkeiten eingetauscht werden, auch die Eltern werden - ähnlich wie durch diverse Reklamesendungen - unter Druck gesetzt, sich einem zweifelhaften Fortschritt zu beugen und im schlimmsten Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes in einer entsprechenden „Quengelzone“ gefangen zu sein.

Das kann nicht der Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Kindersendung sein.

Die Beschwerde erfolgte nicht zeitnah, weil wir eine kleine Umfrage unter Eltern von Kindern zwischen 3 und 13 Jahren durchgeführt haben und die entsprechenden Antworten abwarten und auswerten mussten. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, sondern zeichnet lediglich ein Stimmungsbild.

90 % der angefragten Eltern zeigten sich verstört und beunruhigt über die beanstandete Sendung. Die Mehrzahl der Befragten gibt an, künftig Abstand von KIKA zu nehmen bzw. die Kinder nicht mehr unbeaufsichtigt und ungeprüft den Angeboten auszusetzen. Es wird darüber hinaus mehrheitlich unserer Forderung zugestimmt, die Altersangabe für einzelne Sendungen des KIKA individuell mit empfohlener Altersfreigabe zu markieren, um somit die Unbedenklichkeit für die kleinen Medienkonsumenten und Sicherheit für deren Eltern herzustellen.

Eine entsprechende Anfrage an Herrn Lutz (jugendschutz@mdr.de), die wir bereits im Februar wegen vereinzelter Beanstandungen aufgrund verstörender Inhalte für kleinere Kinder im KIKA-Programm gestellt hatten, blieb leider bis heute unbeantwortet.

Wir möchten Sie daher bitten, sich im Interesse der besorgten Eltern sowohl der Anfrage als auch der Beschwerde kritisch anzunehmen und eine umfassende Prüfung der genannten Beanstandung vorzunehmen.

Aus Gründen der Transparenz werden diese Beschwerde und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
Vorsitzende



Anfrage vom 24.02.2016 an jugendschutz@mdr.de

Sehr geehrter Herr Lutz,

das Kinderangebot KIKA wirbt in seiner Vorstellung mit einer pauschalen Alterspanne von 3 bis 13 Jahren für seine Angebote.

Mitunter gibt es allerdings, laut Beschwerden besorgter Eltern, auch im Programm des KIKA Inhalte, die auf kleinere Kinder verstörend wirken.

Wir würden es als sinnvoll erachten, wenn im Rahmen der FSK, jede einzelne Sendung des KIKA individuell mit empfohlener Altersfreigabe markiert würde, um somit eine Unbedenklichkeit für die kleinen Medienkonsumenten sicherzustellen und benötigen für diesen Vorschlag die Expertise aus berufenem Munde.

Wären Sie so freundlich, uns Ihre Ansicht zu diesem Vorschlag mitzuteilen? Gibt es bereits Bestrebungen seitens des Jugendschutzes hier tätig zu werden, oder liegt die Verantwortung für den Medienkonsum unserer Jüngsten ausschließlich bei den Eltern?

Gibt es bereits Studien, Empfehlungen oder Quellen zum Thema, die hilfreich für eine Beurteilung wären?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre freundlichen Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 14. Mai 2016, 17:12
von Maren
Zwischenbescheid vom MDR:
MDR_geschwärzt.pdf
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Re: Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 30. Mai 2016, 12:00
von Maren
Wir erhielten eine sehr ansprechende Antwort aus der juristischen Direktion des MDR auf die Beschwerde. Ich möchte hiermit ausdrücklich die Beschwerdeführer aus den Reihen der besorgten Eltern und Großeltern dazu aufrufen, sich zu dieser Antwort zu positionieren und uns Bedenken, Widerspruch oder Anregungen entweder im Forum oder per Mail an info@publikumskonferenz.de mitzuteilen.

Antwort:
Cyborg_Antwort_geschwärzt.pdf
(4.14 MiB) 1448-mal heruntergeladen

Re: Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 23. Juni 2016, 11:14
von Maren
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro/Rundfunkrat
Herrn Flath
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig


Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016
Antwort aus der juristischen Direktion des MDR vom 24.05.2016



Sehr geehrter Herr Flath,
sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte des MDR,

wir nehmen Bezug auf die formal sehr ansprechende Antwort des juristischen Direktors des MDR, Herrn Dr. Jens Ole Schröder, und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich dafür.

Gleichwohl gehen wir inhaltlich nicht konform mit den Ausführungen und Erklärungen des Herrn Dr. Schröder.

Die Beschwerde resultierte nicht etwa aus einer allgemeinen und diffusen Angst vor einer Technifizierung der Welt – hier explizit Funkchips – heraus. Die Gefahr für die Freiheiten der Zivilisation besteht bereits durch organisierte Datenüberwachung und natürlich auch freiwillig durch unbefangene Preisgabe persönlicher Daten aller Art über soziale Netzwerke, Smartphones, Fitness-Rabatt-Apps, Smartwatches, Kundenkarten etc.

Die ARD hält sicherlich nicht umsonst für dieses Problemfeld ein recht interessantes Spezial zur Überwachung und zum Datenschutz im Online-Angebot bereit.

Die Beanstandungen richteten sich u. a. dagegen, dass der „Spaß-Cyborg“- Beitrag eingebettet wurde in eine wissenschaftlich interessante und sehr lehrreiche Reihe über Menschen, die wegen ihrer körperlicher Einschränkungen auf Hilfsmittel angewiesen sind und somit unterschwellig eine gewisse Nützlichkeit suggerierte – auch wenn der Moderator sich skeptisch dazu äußerte.

Auf Gefahren und die Möglichkeiten Dritter, personenbezogene Daten zu sammeln und zu missbrauchen, wurde nicht eingegangen.

Der Beitrag reihte sich nachweislich ein in eine kampagnenartige Berichterstattung über „Cyborgs“ und die Vorteile von Mikrochip-Implantaten bis hin zu Selbstversuchen vor laufende Kamera, die man im März 2016 auf allen Kanälen und diversen Printmedien bestaunen konnte.

Wir halten an der Beschwerde fest und möchten den Rundfunkrat des MDR bitten, sich in einer seiner nächsten Sitzungen im Interesse der besorgten Eltern des Themas kritisch anzunehmen.

Aus Gründen der Transparenz werden dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
Vorsitzende

Re: Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 31. Juli 2016, 13:20
von Maren
Zwischenbescheid:
MDR_geschwärzt.pdf
(1.22 MiB) 1124-mal heruntergeladen

Re: Programmbeschwerde: KIKA „Cyborg - halb Mensch - halb Maschine“ vom 05.03.2016

Verfasst: 1. Oktober 2016, 22:01
von Maren
Antwort vom Programmausschuss Fernsehen des MDR. Erwartungsgemäß konnte kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze festgestellt werden.
Cyborgs_geschwärzt.pdf
(2.65 MiB) 1153-mal heruntergeladen