ARD - Russisches Militär an ukrainischer Grenze
Verfasst: 24. August 2014, 12:45
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrte Frau Schildt,
sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag Russisches Militär an ukrainischer Grenze in der Sendung ARD-Tagesthemen vom 15.08.2014 ein.
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914
Am Abend des 14. August berichteten britische Reporter, dass die ukrainische Armee laut Präsident Poroschenko auf ukrainischem Staatsgebiet russisches Militär angetroffen und vernichtet habe.
Von einem angeblich zerstörten Konvoi gab es weder Fotos noch andere Beweise, weder Trümmer, erbeutete Ausrüstung noch Berichte über Verletzte etc.
Obwohl sich diese Meldung wegen vollständigen Fehlens stichhaltiger Beweise früh als Falschmeldung entpuppte, wurde sie von zahlreichen Medien, unter anderem auch von den Tagesthemen, veröffentlicht.
Sämtliche als Indiz verwendete Bilder eines russischen Panzerkonvois, die im Bericht von Golineh Atai innerhalb der Tagesthemen vom 15.08.2014, ab Minute 1:00, gezeigt wurden, sind nicht auf dem Gebiet der Ukraine entstanden.
In dem im Anschluss gesendeten Kommentar von Moskau-Korrespondent Udo Lilischkies wurde sinngemäß geäußert, dass es „in doppelbödigen Situationen“, wie sie derzeit in der Ukraine vorherrschten, schwierig sei herauszufinden, welche Meldungen der Wahrheit entsprächen, weil „beide Seiten mit Lügen arbeiten“ würden.
Allerdings ist Redaktion der Tagesthemen in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe „Lügen“ zu verbreiten. Somit steht die Frage, warum in diesem Fall die internen Kontrollmechanismen versagt haben und wer dafür verantwortlich ist. Zu klären ist auch, warum im Beitrag Bilder genutzt werden, die mit der Nachricht in keinem Zusammenhang stehen, faktisch jedoch die im Beitrag enthaltenen Aussagen vom „russischen Panzerkonvoi auf ukrainischem Gebiet“ beglaubigen sollen.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Allerdings ist auch dies in der darauffolgenden Sendung http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914 nicht geschehen.
Demzufolge ist auch die Frage zu beantworten, warum dies nicht geschehen ist und wer dafür die redaktionelle Verantwortung trägt.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar. Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrte Frau Schildt,
sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag Russisches Militär an ukrainischer Grenze in der Sendung ARD-Tagesthemen vom 15.08.2014 ein.
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914
Am Abend des 14. August berichteten britische Reporter, dass die ukrainische Armee laut Präsident Poroschenko auf ukrainischem Staatsgebiet russisches Militär angetroffen und vernichtet habe.
Von einem angeblich zerstörten Konvoi gab es weder Fotos noch andere Beweise, weder Trümmer, erbeutete Ausrüstung noch Berichte über Verletzte etc.
Obwohl sich diese Meldung wegen vollständigen Fehlens stichhaltiger Beweise früh als Falschmeldung entpuppte, wurde sie von zahlreichen Medien, unter anderem auch von den Tagesthemen, veröffentlicht.
Sämtliche als Indiz verwendete Bilder eines russischen Panzerkonvois, die im Bericht von Golineh Atai innerhalb der Tagesthemen vom 15.08.2014, ab Minute 1:00, gezeigt wurden, sind nicht auf dem Gebiet der Ukraine entstanden.
In dem im Anschluss gesendeten Kommentar von Moskau-Korrespondent Udo Lilischkies wurde sinngemäß geäußert, dass es „in doppelbödigen Situationen“, wie sie derzeit in der Ukraine vorherrschten, schwierig sei herauszufinden, welche Meldungen der Wahrheit entsprächen, weil „beide Seiten mit Lügen arbeiten“ würden.
Allerdings ist Redaktion der Tagesthemen in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe „Lügen“ zu verbreiten. Somit steht die Frage, warum in diesem Fall die internen Kontrollmechanismen versagt haben und wer dafür verantwortlich ist. Zu klären ist auch, warum im Beitrag Bilder genutzt werden, die mit der Nachricht in keinem Zusammenhang stehen, faktisch jedoch die im Beitrag enthaltenen Aussagen vom „russischen Panzerkonvoi auf ukrainischem Gebiet“ beglaubigen sollen.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Allerdings ist auch dies in der darauffolgenden Sendung http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914 nicht geschehen.
Demzufolge ist auch die Frage zu beantworten, warum dies nicht geschehen ist und wer dafür die redaktionelle Verantwortung trägt.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar. Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende